DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

Ticmic

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Folgende Mail habe ich heute erhalten:

Sehr geehrter Herr Möcking,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur neuen Drohnen-Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Ihrer darin geschilderten Bedenken zu den Folgen, die diese Novellierung für Vereine des Modellflugsports haben könnte. Ihre Ausführungen habe ich mit großem Interesse gelesen und ich weiß, dass Sport- und Hobbyvereine eine wesentliche gemeinschaftsfördernde Funktion haben. Das finde ich sehr unterstützungswürdig und bezieht sich insbesondere auch auf die Bildungsleistung und Nachwuchsförderung technisch orientierter Vereine wie im Bereich des Flugzeugmodellbaus. Gerne gehe ich auf Ihre Kritik ein und lege Ihnen die Hintergründe und Inhalte der neuen Verordnung dar:

Da sich in den letzten Jahren die unbemannte Luftfahrt technisch und wirtschaftlich rasant entwickelt hat, bieten zivil genutzte Drohnen ein großes innovatives Potential. Damit einhergehend steigt aufgrund der immer größeren Anzahl von Drohnen aber auch die Gefahr von Kollisionen und sonstigen Unfällen. Das BMVI hat aufgrund dessen neue Regelungen des Betriebs von unbemannten Fluggeräten ausgearbeitet. Hierbei soll vor allem der gesellschaftliche Nutzen dieser innovativen Technologie zur Geltung kommen und zugleich der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden.

Bei dem Vorhaben wurden die Bedürfnisse des Flugmodellsports von Beginn an einbezogen, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Auch der Bundesverkehrsminister hat die vorbildliche Sicherheitsbilanz auf Modellfluggeländen hervorgehoben. Das BMVI hat aus diesem Grund intensiv nach einer ausgewogenen Regelung gesucht und Maßnahmen festgelegt, die sowohl der Sicherheit, als auch Ihrem Sport zugutekommen.

Zukünftig müssen Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von 0,25 Kilogramm mit einer Plakette gekennzeichnet werden, um im Schadensfall eine schnelle Feststellung des Halters zu ermöglichen. Ab einem Gewicht von 2 Kilogramm muss nun der Steuerer von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen neben der Plakette zusätzlich den Nachweis besonderer Kenntnisse erbringen. Der Nachweis wird entweder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt Bundesamt anerkannte Stelle oder im Falle von Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach einer Einweisung erteilt.

Für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme ab einer Gesamtmasse von 5 kg wird eine Aufstiegserlaubnis benötigt, die von den Landesluftfahrtbehörden ausgestellt wird. Der Betrieb in und über sensiblen Bereichen ist grundsätzlich verboten, wie beispielsweise über Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen und unter bestimmten Bedingungen über Wohngrundstücken. Behördliche Ausnahmeerlaubnisse sind aber möglich.

Außerdem enthält die Verordnung auch ein grundsätzliches Betriebsverbot in Höhen von mehr als 100 Metern. Dieses gilt jedoch nicht auf Modellfluggeländen. Für gewerbliche Nutzer wird das aktuell bestehende, generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Künftig ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite genehmigungsfähig. Damit wird der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und es werden neue Geschäftsmodelle ermöglicht. Einen zusammenfassenden Info-Flyer habe ich Ihnen beigefügt.

Mir ist klar, dass Ihr Sport ganz besonders von den Auswirkungen des steigenden Drohneneinsatzes und den damit einhergehenden technologischen Entwicklungen berührt wird. In Hinblick auf die Zukunft dürfen wir die damit verbundenen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen aber nicht ignorieren. Das BMVI hat eine ausgewogene Regulierung geschaffen, bei der es sich lediglich um Einschränkungen in besonders sensiblen Bereichen, wie der Privatsphäre und dem unsachgemäßen Einsatz von Drohnen im öffentlichen Raum, handelt. Für die getroffene Kompromisslösung bitte ich deshalb um Ihr Verständnis und hoffe, dass Sie auch weiterhin Freude an Ihrem Sport haben und diesem anspruchsvollen Hobby treu bleiben.

Mit freundlichen Grüßen


Fazit:
Wir als IG werden jetzt eine Aufstiegserlaubnis beantragen.
 
Interessant das beide Antworten den Einspruch von Fr von der Layen sowie die Thematik Bundesrat nicht ansprechen .... und auf die daraus resultierende Unklarheit nicht eingegangen sind!
 
Mir ist nicht ganz klar worauf du hinausmöchtest. Die bisherigen Regelungen auf Länderebene kennen genau diese Unterscheidung und auch die Drucksache zur geplanten neuen LuftVO geht explizit auf diese Unterscheidung ein.
Ein Modellflugzeug wird zum Zwecke des Sports und der Freizeit verwendet, alles andere ist ein "unbemanntes Luftfahrtsystem".
Das Problem ist nicht, dass die Entscheidungsträger diese Unterscheidung nicht kennen, ganz im Gegenteil.
Kann man zum Beispiel am zukünftigen Kenntnisnachweis erkennen, der ist für Flugmodelle und "Drohnen" anders geregelt. (Paragraphen 24e und 24d)
In der Drucksache ist auch explizit die Rede davon, dass man diese beiden Kategorien zukünftig größtenteils gleich behandeln möchte, weil das Gefährdungspotential ähnlich ist.

Ich fasse nochmal zusammen:
Es ist nicht so, dass die Politik die Unterscheidung zwischen Flugmodell und Drohne nicht versteht.
Sie WILL diese Unterscheidung explizit nicht mehr.
Das kann man alles in der den Erläuterungen der Drucksache zur geplanten Verordnung nachlesen.

Moin Harald,

mehr braucht es eigentlich nicht zur klärenden Darstellung. Danke für die einfache und klare Formulierung. (Bolt durch mich)

Stark verkürzt und weil´s so einfach ist: Der Mautheld hat uns schon verstanden. Es interessiert ihn aber nicht.
Der Bundesrat wird da in seiner Gesamtheit durch die Mitglieder eine Einstscheidung treffen, die schon vorher festgelegt worden ist, weil sie vorher abgesprochen sein wird.
Der Termin ist nur das öffentlich wirksame Zelebrieren der Zustimmung oder Ablehnung der Ländervertreter.

Ist aber halt wie mit der Endlosschleife der Wiederholungen über den Vollpfosten mit dem Drohnenparkplatz auf der Autobahn - es bleibt einfach nicht im Gedächtnis.

"Herr Lehrer, ich weiß was" ist da offensichtlich einfacher...

Für mich schon fast ein Beweis für das abgekartete falsche Spiel auf das sich der Mautheld vermutlich verlassen kann:
Mir ist klar, dass Ihr Sport ganz besonders von den Auswirkungen des steigenden Drohneneinsatzes und den damit einhergehenden technologischen Entwicklungen berührt wird. In Hinblick auf die Zukunft dürfen wir die damit verbundenen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen aber nicht ignorieren. Das BMVI hat eine ausgewogene Regulierung geschaffen, bei der es sich lediglich um Einschränkungen in besonders sensiblen Bereichen, wie der Privatsphäre und dem unsachgemäßen Einsatz von Drohnen im öffentlichen Raum, handelt. Für die getroffene Kompromisslösung bitte ich deshalb um Ihr Verständnis und hoffe, dass Sie auch weiterhin Freude an Ihrem Sport haben und diesem anspruchsvollen Hobby treu bleiben.

Mit freundlichen Grüßen


Fazit:
Wir als IG werden jetzt eine Aufstiegserlaubnis beantragen.
Die Verständnislosigkeit der betroffenen Modellflieger von der Drohnenschutzverordnung wird ganz stumpf zu 100% ignoriert.
Was sind 100.000 Kollateralgeschädigte gegen Millionen potenzieller ausgeschalteter Gefährder und Leute, die mit dem Geschäft Milliarden an Umsatz generieren?

Ich hoffe für eure AE habt ihr noch die Zeit, allein mir fehlt der Glaube...
 
Ich habe bisher von CDU Politikern ähnlich lautende Antworten bekommen,
Tenor: Pech gehabt, seid froh das ihr überhaupt noch mit AE höher als 100m fliegen dürft.

Und jedesmal hängt auch der ominöse Flyer vom BMVI an, so langsam kommt das mir vor wie Salz in der Wunde.
 

Eisvogel

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Frage mich nur, was unseren DAeC so cool bleiben lässt, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die anderen Luftsportarten !?

Wieso ist der DeutscheOl.SportBund (DOSB) nicht schon längst an die Öffentlichkeit gegangen (ernstzunehmende Bedrohung für den Luftsport als Ganzes, die Jugendarbeit, etc.) haben die alle den Schuss nicht gehört -oder hab ich was verpasst ?

Nur weil die nicht jeden Hasenfurz in die Öffentlichkeit hinausposaunen heißt das nicht daß nichts getan wird.

Ich bin mir sicher, daß die Verbände alle ihre Möglichkeiten sondieren und nutzen werden.
 

Addicted

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@ Beitrag #9100 und #9101: Man sollte direkt antworten, dass es nicht um einen Sicherheitszugewinn geht, wenn man den klassischen Modellflugzeug-der ja nachweislich in den letzten Jahren ohne nennenswerten Zwischenfall betrieben wurde-auf unter 100 m zwingt. Das KANN nicht der Grund sein und damit dürfen wir uns nicht abspeisen lassen.

Evtl. sollte man die hier ein paar Seiten vorher genannte Regelung aus AUT als mögliche Lösung anführen?

Gruß
Chris
 
Für die Aktion Deckel haben wir noch Begleitschreiben gemacht, um möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten, wurden sie mehrfach geändert. Dieser Text darf natürlich von jedem, mit oder ohne Deckel benutzt werden.
Adressat: Bundesrat, bzw. die jeweiligen Bundesratsmitglieder.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Nur weil die nicht jeden Hasenfurz in die Öffentlichkeit hinausposaunen heißt das nicht daß nichts getan wird.

Ich bin mir sicher, daß die Verbände alle ihre Möglichkeiten sondieren und nutzen werden.

Seitens des DAeC sind neben einer gezielten Ansprache der Länder FAI und DOSB getriggert.
Ausserdem wird erst gegackert, wenn das Ei gelegt ist.
 

80807

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Gespräch mit Minister Dobrindt

Gespräch mit Minister Dobrindt

Hallo Zusammen,

wir waren eine kleine Delegation in Geretsried und der Herr Dobrindt hat mit uns fast 30 Minuten über unser Problem diskutiert, obwohl diverse Ratsherren und der Bürgermeister von Geretsried auf ihn gewartet haben.

Ob diese Gespräche nun unsere Problem lösen kann ich hier nicht beurteilen. Von einem anderen Kollegen wird dann hier auch noch berichtet werden.

Da will ich jetzt nicht vorgreifen.

Viele Grüße

Arno
 
Mit der neuen Luftverkehrsordnung in der vom Bundeskabinette "abgenickten" Form soll der private Modellflug massiv beschränkt und existenziell bedroht werden. Doch niemand will dafür verantwortlich sein. Mehr noch: Eigentlich möchte sogar (zumindest öffentlich) niemand den Modellflug in Sport und Freizeit unverhältnismäßig einschränken. Aber genau das ist momentan Fakt. Und da Gackern eben auch zum (PR-)Handwerk gehört, haben wir die Medien heute in einer weiteren Pressemitteilung über diese Groteske aus dem politischen Absurdistan informiert. Und die wollen wir Euch natürlich nicht vorenthalten:

---

„Wenn niemand dem Modellflug schaden will, warum passiert es dann?”

Weiter Verwirrung in Drohnen-Debatte. Modellflieger hoffen auf den Bundesrat

Es klingt wie eine Erzählung aus Absurdistan. Kurz bevor die Novelle der Luftverkehrsordnung im Kabinett vorgelegt worden war, wurden eine Absprache mit den Modellflugverbänden aufgekündigt und den Modellfliegern existenzbedrohende Restriktionen auferlegt. Die Frage nach dem Verursacher ist innerhalb der Bundesregierung weiter strittig. Im Verkehrs- und Verteidigungsministerium schiebt man sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu, keiner will es gewesen sein. Aus dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestag kommt währenddessen fraktionsübergreifende Ablehnung der unsachgemäßen Beschränkung des Hobbys von hunderttausenden Deutschen. Aber wenn niemand dem Modellflug schaden will: Warum wird es dann getan?

Während die Leitungsebene des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und auch verschiedene Verkehrspolitiker darauf verweisen, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unter Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf die kurzfristigen Änderungen zu Lasten des traditionsreichen Modellflugs in Sport und Freizeit bestanden habe, weist man auf der Hardthöhe jede Schuld von sich. „Es ist wirklich nahezu absurd, dass es jetzt niemand gewesen sein will,” wundert sich Hans Schwägerl, Präsident des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV). „Wenn niemand dem Modellflug schaden will, warum passiert es dann? Es gab einen tragfähigen Kompromiss, der die Belange des Modellflugs und die Sicherheitsinteressen der Bundesregierung gut in Einklang brachte. Dieser wurde einseitig zu Ungunsten der Modellflieger aufgekündigt. Das ist Fakt. Auch wenn nun alle Seiten abstreiten, dafür verantwortlich zu sein.”

Die Hoffnungen der Modellflieger in Deutschland ruhen jetzt auf dem Bundesrat. Denn während die Luftverkehrsordnung nicht vom Bundestag gebilligt werden muss, ist die Zustimmung der Länderkammer sehr wohl erforderlich. Und die scheint zumindest keine reine Formsache zu sein. „Das wird im Bundesrat noch für erhebliche Diskussionen sorgen,” erklärte Sören Bartol, SPD-Fraktionsvize im Bundestag, schon kurz nach der Billigung der Luftverkehrsordnung durch das Kabinett am 18. Januar. Und auch sein Parteifreund, der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete Arno Klare, setzt auf ein Veto aus dem Bundesrat. „Ich werde meinem zuständigen Minister meine Position zukommen lassen und ihn bitten, der Verordnung in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen”, teilte er in einem Schreiben an den DMFV mit.

Zusätzliche Hoffnung schöpfen die Modellflieger in Deutschland daraus, dass auch innerhalb der CDU die Beschränkungen für den privaten Modellflug umstritten sind. Axel E. Fischer, direkt gewählter Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Karlsruhe-Land, begrüßte gegenüber dem Online-Portal ka-news.de zwar grundsätzlich das Vorhaben, den Betrieb von Drohnen klarer zu regulieren. „Zu weit geht mir jedoch die Einschränkung für Modellflieger”, so der CDU-Politiker wörtlich. „Dass sie künftig eine Extraerlaubnis für Flüge über 100 Meter beantragen sollen, scheint mir überzogen.” Ähnlich hatte sich in der Vergangenheit auch Fischers Parteifreund Reinhold Sendker (CDU), stellvertretender Vorsitzender des Bundestags-Verkehrsausschusses, geäußert.

Sätze wie diese nimmt man in der Bonner Geschäftsstelle des Deutschen Modellflieger Verbands natürlich gerne zu Kenntnis, weiß sie aber auch einzuordnen. „Wir hören ja von allen Seiten, dass eigentlich niemand den traditionellen Modellflug gefährden will”, erklärt DMFV-Präsident Hans Schwägerl. „Aber bislang sind das nur Worte. Wir hoffen darauf, dass der Bundesrat seiner Verantwortung nachkommt und die Beschränkungen für unser Hobby, die ja offensichtlich ohnehin keiner möchte, auch tatsächlich stoppt.”
 

80807

User
Wer ist schuld

Wer ist schuld

Wie oben geschrieben, komme ich gerade von Geretsried zurück, Minister Dobrindt hat uns auf die Frage wer das zu Verantworten hat, ganz klar gesagt, dass das Verteidigungsminsterium uns die Suppe eingebrockt hat.

Wer also lügt, ich weiß es nicht.

Gruß

Arno
 

m.hulot

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Hi,
ich zitiere mal aus einer kleinen privaten Korrespondenz.

"Ich kenne krafft meiner Bemühung damals die UAV-Dach und den Botmer dito - Bekanntlich ein Ex General - also Militär und damit Flintenuschi Jünger."

Da liegt doch etwas auf der Hand.

Gruß,
Uwe
 

UweH

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@ Beitrag #9100 und #9101: Man sollte direkt antworten, dass es nicht um einen Sicherheitszugewinn geht, wenn man den klassischen Modellflugzeug-der ja nachweislich in den letzten Jahren ohne nennenswerten Zwischenfall betrieben wurde-auf unter 100 m zwingt. Das KANN nicht der Grund sein und damit dürfen wir uns nicht abspeisen lassen.

Als überwiegend Hangflieger ist der 100 m Deckel für mich ein sehr großes Problem, denn bei vielen Hängen hat man bereits mehr als 100 m über Grund wenn mann nur wenige Meter von der Startstelle an der Hangkante Richtung Tal fliegt. Alleine um wieder zu einer sicheren Landeposition zurück zu kommen braucht es Überhöhung gegenüber dem Startpunkt und damit fliegt man um sicher zu fliegen noch mehr in die illegale Höhe, die Einhaltung der Höhendeckelung führt beim Hangflug alleine durch deren Definition zu einem Verlust an Sicherheit.

Im Moment scheint die Bezugshöhe für den 100 m Deckel entweder noch nicht definiert zu sein, oder sie orientiert sich an der Definition für die Lufträume aus dem manntragenden Bereich, also "über Grund"

Bei den manntragenden ist es sicher sinnvoll von der Höhe über Grund auszugehen, denn sie gibt an wie viel Höhenpuffer für ein Luftfahrzeug in Schwierigkeiten noch zur Verfügung steht um Notfallmaßnahmen durchzuführen.
Für Modellflugzeuge mit festem Pilotenstandort außerhalb des Flugzeugs und Flugbewegung innerhalb der Sichtweite des fix am Boden stehenden Piloten macht das aber grad mal gar keinen Sinn. Es wäre falsch eine Flughöhe für ein ferngesteuertes UAV bzw. Modellflugzeug aus Sicherheitsgründen wie bei den manntragenden zu definieren, denn die Höhe um Notfallmaßnahmen einzuleiten und in Sichtweite des Piloten zu landen definiert sich vom Pilotenstandort und nicht über Grund.

Eine Definition der Flughöhe über Grund statt über Pilotenstandort führt dazu dass bei jedem unebenen Gelände im Bereich des Flugraums dieser Höhenpuffer im Vergleich zu einem manntragenden Flugzeug talseits geringer ist und zu einem Sicherheitsverlust statt Sicherheitsgewinn durch die Höhendeckelung führt.

Sicherheitshöhe beim ferngesteuerten Flug definiert sich vom Pilotenstandort, nicht vom Abstand des Flugzeugs vom Grund!

Sollte irgend jemand von den Verbänden oder sonst wie noch Einfluß darauf haben wie der Höhendeckel definiert werden soll falls er sich nicht vermeiden läßt, dann kann ich aus Sicherheitsgründen nur dringend appellieren die Maximalflughöhe aus der Sicht des ferngesteuerten Sichtflugs vom Pilotenstandort zu definieren, nicht aus der Sicht des manntragenden Flugs über Grund.

Ganz nebenbei wäre damit auch der Einschnitt bei den Hangfliegern nicht so vernichtend wie in der jetzigen Form der Verordnung :rolleyes:

Gruß,

Uwe.
 

JK1967

User
Egal

Egal

"Wer also lügt, ich weiß es nicht"

wenn es keiner gewesen sein will, sollen sie doch die 100m Deckelung zurück nehmen und alle sind zufrieden ...

Gruß Jörg
 

Aerofred

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Gespräch mit Minister Dobrindt / Bitte keine Topfdeckel

Gespräch mit Minister Dobrindt / Bitte keine Topfdeckel

Hallo Zusammen,

wir waren eine kleine Delegation in Geretsried und der Herr Dobrindt hat mit uns fast 30 Minuten über unser Problem diskutiert, obwohl diverse Ratsherren und der Bürgermeister von Geretsried auf ihn gewartet haben.

Ob diese Gespräche nun unsere Problem lösen kann ich hier nicht beurteilen. Von einem anderen Kollegen wird dann hier auch noch berichtet werden.

Da will ich jetzt nicht vorgreifen.

Viele Grüße

Arno

Liebe Modellflieger,

Arno war an dieser Stelle schneller.

Der Minister war so freundlich, sich unsere Argumente anzuhören und uns um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten.

Um den beginnenden konstruktiven Dialog nicht zu gefährden, möchte ich euch bitten, auf die Aktion mit den Topfdeckeln zu verzichten. Warum die Deckelung der Tod für unseren Sport bedeuten würde, haben wir auf der Tonspur ganz gut rüber gebracht und auch Verständnis erhalten.
Die Übersendung von Topfdeckeln wird unserer Sache keinen zusätzlichen Nutzen bringen, da das Interesse der Presse gelinde gesagt sehr überschaubar war.

Unser Dank geht auch an Bürgermeister Müller, der mit uns freundlich angehört hat, und den Stadtrat, die wegen uns 30 Minuten warten mußten. Ebenfalls Danke an die Polizeibeamten, die uns haben machen lassen, obwohl wir nicht angemeldet waren.

Wir haben eine Chance erhalten, wir werden sie nutzen. Qualifizierte Vorschläge bitte als PN.
Wir halten euch auf dem laufenden.

VG aus Geretsried
Christoph

(Ich bin mir der Dreistigkeit des Vorgehens durchaus bewusst, aber die Gelegenheit war günstig)
 
Wie oben geschrieben, komme ich gerade von Geretsried zurück, Minister Dobrindt hat uns auf die Frage wer das zu Verantworten hat, ganz klar gesagt, dass das Verteidigungsminsterium uns die Suppe eingebrockt hat.

Wer also lügt, ich weiß es nicht.

Gruß

Arno
Stelle die Frage anders herum, wer wurde von der Wirtschaft dafür bezahlt das so durchzusetzten?

Wer hatte im Vorfeld "Alternative Fakten" erzählt und sich mit Verbänden auf dem Papier geeinigt um dann das ursprünglich geplante Vorhaben durchzudrücken? denn diese Änderungen können nicht kurzfristig auf 1-2 Tage so sorgfältig eingepflegt worden sein.

Wo waren unsere Abgeordneten, es waren nur wenige Desinteressierte anwesend die mehr mit dem Handy als wie mit dem Vorhaben beschäftigt waren. Wen können wir wählen um Volksvertreter und nicht Volksverarscher an der Macht zu haben?
Denn ich komme mit verarscht vor wenn unser Abgeordneten einen Haufen Geld kassieren und nichtmal zum Dienst erscheinen, oder wenn dann nur körperlich anwesend sind. Ind der Freien Wirtschaft gäbe das Massenentlassungen.


Und bleibt der Menschenverstand wenn Ferngesteuerte Modelle keine Funksignale Empfangen oder senden dürfen? Wie sollen die gesteuert werden? Wie soll Telemtrie empfangen werden?
Und wie sollen gewerbliche Drohnen über Privatgrundstücke fliegen wenn Sie jeden Grundstücksbesitzer um Erlaubnis Bitten müssen?
Oder sollen diese ohne Kamera ausgestattet einfach in Wildwestmanier durch die Lufträume gejagt werden? Bleiben dann Rettungshubschrauber und private Piloten mit uns Modellflieger am Boden?

Fragen über Fragen....

Sepp
 
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