Ticmic
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Folgende Mail habe ich heute erhalten:
Sehr geehrter Herr Möcking,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur neuen Drohnen-Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Ihrer darin geschilderten Bedenken zu den Folgen, die diese Novellierung für Vereine des Modellflugsports haben könnte. Ihre Ausführungen habe ich mit großem Interesse gelesen und ich weiß, dass Sport- und Hobbyvereine eine wesentliche gemeinschaftsfördernde Funktion haben. Das finde ich sehr unterstützungswürdig und bezieht sich insbesondere auch auf die Bildungsleistung und Nachwuchsförderung technisch orientierter Vereine wie im Bereich des Flugzeugmodellbaus. Gerne gehe ich auf Ihre Kritik ein und lege Ihnen die Hintergründe und Inhalte der neuen Verordnung dar:
Da sich in den letzten Jahren die unbemannte Luftfahrt technisch und wirtschaftlich rasant entwickelt hat, bieten zivil genutzte Drohnen ein großes innovatives Potential. Damit einhergehend steigt aufgrund der immer größeren Anzahl von Drohnen aber auch die Gefahr von Kollisionen und sonstigen Unfällen. Das BMVI hat aufgrund dessen neue Regelungen des Betriebs von unbemannten Fluggeräten ausgearbeitet. Hierbei soll vor allem der gesellschaftliche Nutzen dieser innovativen Technologie zur Geltung kommen und zugleich der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden.
Bei dem Vorhaben wurden die Bedürfnisse des Flugmodellsports von Beginn an einbezogen, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Auch der Bundesverkehrsminister hat die vorbildliche Sicherheitsbilanz auf Modellfluggeländen hervorgehoben. Das BMVI hat aus diesem Grund intensiv nach einer ausgewogenen Regelung gesucht und Maßnahmen festgelegt, die sowohl der Sicherheit, als auch Ihrem Sport zugutekommen.
Zukünftig müssen Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von 0,25 Kilogramm mit einer Plakette gekennzeichnet werden, um im Schadensfall eine schnelle Feststellung des Halters zu ermöglichen. Ab einem Gewicht von 2 Kilogramm muss nun der Steuerer von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen neben der Plakette zusätzlich den Nachweis besonderer Kenntnisse erbringen. Der Nachweis wird entweder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt Bundesamt anerkannte Stelle oder im Falle von Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach einer Einweisung erteilt.
Für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme ab einer Gesamtmasse von 5 kg wird eine Aufstiegserlaubnis benötigt, die von den Landesluftfahrtbehörden ausgestellt wird. Der Betrieb in und über sensiblen Bereichen ist grundsätzlich verboten, wie beispielsweise über Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen und unter bestimmten Bedingungen über Wohngrundstücken. Behördliche Ausnahmeerlaubnisse sind aber möglich.
Außerdem enthält die Verordnung auch ein grundsätzliches Betriebsverbot in Höhen von mehr als 100 Metern. Dieses gilt jedoch nicht auf Modellfluggeländen. Für gewerbliche Nutzer wird das aktuell bestehende, generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Künftig ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite genehmigungsfähig. Damit wird der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und es werden neue Geschäftsmodelle ermöglicht. Einen zusammenfassenden Info-Flyer habe ich Ihnen beigefügt.
Mir ist klar, dass Ihr Sport ganz besonders von den Auswirkungen des steigenden Drohneneinsatzes und den damit einhergehenden technologischen Entwicklungen berührt wird. In Hinblick auf die Zukunft dürfen wir die damit verbundenen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen aber nicht ignorieren. Das BMVI hat eine ausgewogene Regulierung geschaffen, bei der es sich lediglich um Einschränkungen in besonders sensiblen Bereichen, wie der Privatsphäre und dem unsachgemäßen Einsatz von Drohnen im öffentlichen Raum, handelt. Für die getroffene Kompromisslösung bitte ich deshalb um Ihr Verständnis und hoffe, dass Sie auch weiterhin Freude an Ihrem Sport haben und diesem anspruchsvollen Hobby treu bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Fazit:
Wir als IG werden jetzt eine Aufstiegserlaubnis beantragen.
Sehr geehrter Herr Möcking,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur neuen Drohnen-Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Ihrer darin geschilderten Bedenken zu den Folgen, die diese Novellierung für Vereine des Modellflugsports haben könnte. Ihre Ausführungen habe ich mit großem Interesse gelesen und ich weiß, dass Sport- und Hobbyvereine eine wesentliche gemeinschaftsfördernde Funktion haben. Das finde ich sehr unterstützungswürdig und bezieht sich insbesondere auch auf die Bildungsleistung und Nachwuchsförderung technisch orientierter Vereine wie im Bereich des Flugzeugmodellbaus. Gerne gehe ich auf Ihre Kritik ein und lege Ihnen die Hintergründe und Inhalte der neuen Verordnung dar:
Da sich in den letzten Jahren die unbemannte Luftfahrt technisch und wirtschaftlich rasant entwickelt hat, bieten zivil genutzte Drohnen ein großes innovatives Potential. Damit einhergehend steigt aufgrund der immer größeren Anzahl von Drohnen aber auch die Gefahr von Kollisionen und sonstigen Unfällen. Das BMVI hat aufgrund dessen neue Regelungen des Betriebs von unbemannten Fluggeräten ausgearbeitet. Hierbei soll vor allem der gesellschaftliche Nutzen dieser innovativen Technologie zur Geltung kommen und zugleich der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden.
Bei dem Vorhaben wurden die Bedürfnisse des Flugmodellsports von Beginn an einbezogen, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Auch der Bundesverkehrsminister hat die vorbildliche Sicherheitsbilanz auf Modellfluggeländen hervorgehoben. Das BMVI hat aus diesem Grund intensiv nach einer ausgewogenen Regelung gesucht und Maßnahmen festgelegt, die sowohl der Sicherheit, als auch Ihrem Sport zugutekommen.
Zukünftig müssen Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von 0,25 Kilogramm mit einer Plakette gekennzeichnet werden, um im Schadensfall eine schnelle Feststellung des Halters zu ermöglichen. Ab einem Gewicht von 2 Kilogramm muss nun der Steuerer von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen neben der Plakette zusätzlich den Nachweis besonderer Kenntnisse erbringen. Der Nachweis wird entweder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt Bundesamt anerkannte Stelle oder im Falle von Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach einer Einweisung erteilt.
Für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme ab einer Gesamtmasse von 5 kg wird eine Aufstiegserlaubnis benötigt, die von den Landesluftfahrtbehörden ausgestellt wird. Der Betrieb in und über sensiblen Bereichen ist grundsätzlich verboten, wie beispielsweise über Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen und unter bestimmten Bedingungen über Wohngrundstücken. Behördliche Ausnahmeerlaubnisse sind aber möglich.
Außerdem enthält die Verordnung auch ein grundsätzliches Betriebsverbot in Höhen von mehr als 100 Metern. Dieses gilt jedoch nicht auf Modellfluggeländen. Für gewerbliche Nutzer wird das aktuell bestehende, generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Künftig ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite genehmigungsfähig. Damit wird der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und es werden neue Geschäftsmodelle ermöglicht. Einen zusammenfassenden Info-Flyer habe ich Ihnen beigefügt.
Mir ist klar, dass Ihr Sport ganz besonders von den Auswirkungen des steigenden Drohneneinsatzes und den damit einhergehenden technologischen Entwicklungen berührt wird. In Hinblick auf die Zukunft dürfen wir die damit verbundenen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen aber nicht ignorieren. Das BMVI hat eine ausgewogene Regulierung geschaffen, bei der es sich lediglich um Einschränkungen in besonders sensiblen Bereichen, wie der Privatsphäre und dem unsachgemäßen Einsatz von Drohnen im öffentlichen Raum, handelt. Für die getroffene Kompromisslösung bitte ich deshalb um Ihr Verständnis und hoffe, dass Sie auch weiterhin Freude an Ihrem Sport haben und diesem anspruchsvollen Hobby treu bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Fazit:
Wir als IG werden jetzt eine Aufstiegserlaubnis beantragen.