DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

JK1967

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Jörg, das war der erste konkrete Vorschlag des DMFV, unter Sicht bei genauer Fluglagenerkennung....

Darauf ist das BMVI leider nicht eingegenagen, da heute schon Gesetz...

Grüße, Stefano

Oh Sorry, ich hätte doch von Anfang an konsequenter mitlesen müssen ...

Aber es zeigt ja, dass auch das BMVI erkannt hat, dass eigentlich gar kein Änderungsbedarf besteht! Man muss "nur" bestehendes Recht besser vermitteln und anwenden!!!

Die glauben doch nicht wirklich, die paar Idioten, die schon jetzt illegaler Weise in Einflugschneisen etc. unterwegs sind, mit einer Änderung auf bedrucktem Papier in den Griff zu kriegen! Logisch, wie die Überprüfung in 2 Jahren ausgeht ...:cry:

VG Jörg
 

klausk

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Die glauben doch nicht wirklich, die paar Idioten, die schon jetzt illegaler Weise in Einflugschneisen etc. unterwegs sind, mit einer Änderung auf bedrucktem Papier in den Griff zu kriegen! Logisch, wie die Überprüfung in 2 Jahren ausgeht ...

Darum geht's denen auch nicht wirklich.
Denn egal was "die" in zwei Jahren machen und mit welchen "gesichteten Drohnen" und "Drohenunfällen" sie das dann begründen: Selbst wenn sie alles auf 50 Meter deckeln wissen sie ganz genau, dass die paar Idioten trotzdem fliegen und Schlagzeilen machen werden.
Daher würden sie spätestens dann hinter vorgehaltener Hand zugeben (müssen), dass es ihnen um ganz was anderes geht: Ein Höhenband für die Überwachungs- und Transportdrohnen schaffen oder eben ganz andere, eigene Zwecke!:mad:
 
Darum geht's denen auch nicht wirklich.
Denn egal was "die" in zwei Jahren machen und mit welchen "gesichteten Drohnen" und "Drohenunfällen" sie das dann begründen: Selbst wenn sie alles auf 50 Meter deckeln wissen sie ganz genau, dass die paar Idioten trotzdem fliegen und Schlagzeilen machen werden.
Daher würden sie spätestens dann hinter vorgehaltener Hand zugeben (müssen), dass es ihnen um ganz was anderes geht: Ein Höhenband für die Überwachungs- und Transportdrohnen schaffen oder eben ganz andere, eigene Zwecke!:mad:

Hallo Klaus,

was wollen die denn auf der freien Wiese oder am Hang überwachen? Über Ortschaften / bewohntem Gebiet könnte man es ja noch verstehen....

Ich weiß aber auch nicht, was die Entscheidungsträger da geritten hat....

Grüße,

Stefano
 
...Ich weiß aber auch nicht, was die Entscheidungsträger da geritten hat....Grüße, Stefano

Die Meinung, dass mit ein paar Strichen alles und jedes geregelt werden kann ??? Warum macht man nicht eine VO zum Weltfrieden, der damit dann auch geregelt ist?

Ich glaube aus uns allen spricht derzeit nur Frust und Ratlosigkeit...
 

eddy

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@ geilerflieger:

Die brauchen die ganzen Überwachungsdrohnen um das Einhalten des 100m-Deckels an Hängen und Geländen ohne AE zu kontrollieren. Da diese Überwachungsdrohen sehr genau die Flughöhe messen können, gibt´s gleich Beweisfoto mit eingeblendeter Flughöhe dazu. Soll ein riesen Geschäft und gute Einnahmequelle für Kommunen und Länder werden. Ein weitere Grund, warum in ausreichender Größe (wird bestimmt bald noch definiert) von außen sehr gut lesbar Name und Adresse auf das Fluggerät soll, denn die Halterfindung am Boden ist für die Überwachungsdrohnen deutlich schwieriger (da nicht genau die Piloten am Boden den in der Luft befindlichen Fluggeräten zugeordnet werden können).

ich bereite gerade schon mal alles vor, um ein Gewerbe zur Überwachung der Einhaltung von Flughöhen von unbemannten Flugsystemen und Modellflugzeugen anzumelden und dann den Kommunen meinen Dienst anbieten zu können. $$$$$ Nacharmer vergisst es, Ideenpatent ist eingereicht.
 

hholgi

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Luftraum wird noch voller

Luftraum wird noch voller

Mir ist gestern klar geworden ds der Luftraum noch voller wird.

Gestern wurden manntragende Drohnen im TV vorgestellt. Die sollen später mit Passagieren sogar autonom fliegen. Leider ist ds ganze schon weitaus realistischer als ich es selbst bisher geglaubt habe.
Spätestens wenn ich da selbst mal drinsitze möchte ich (obwohl Modellflieger) keine Modellflugzeuge mehr im Flugbereich dieser Geräte haben. Und das wird sicher auch irgentwo ab 50 oder 75m sein.

Der Luftraum wird nach Prioritäten behandelt. Da sind wir leider die letzte. Mehr als einige Enklaven mit AE werden langfristig nicht bleiben. Ich hoffe natürlich das es noch 10 Jahre geht ...

Grüsse
 

otaku42

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Die glauben doch nicht wirklich, die paar Idioten, die schon jetzt illegaler Weise in Einflugschneisen etc. unterwegs sind, mit einer Änderung auf bedrucktem Papier in den Griff zu kriegen!
Doch, offensichtlich schon. In der Befragung am 18.01. (siehe hier)hatte Dobrindt ja auch zu erkennen gegeben, dass seiner Meinung nach jetzt alles besser wird, weil sie dem ganzen jetzt erstmals einen "klaren Rechtsrahmen" verpassen und der Bußgeldkatalog Anwendung findet.

Daraus folgt im Umkehrschluss, dass die bisherigen Verstösse wie "in der Einflugschneise eines Flughafens rumfliegen" nicht oder nicht ausreichend hätte geahndet werden können. Mich würde ja schwer interessieren: ist das tatsächlich so, und in wieweit macht der "neue Rechtsrahmen" in der Praxis wirklich einen Unterschied? Haben wir hier einen Juristen, der dazu was beisteuern kann? Oder hat jemand engeren Kontakt zu Claus Sonnenschein und könnte ihn um eine Einschätzung bitten?
 
@ geilerflieger:

Die brauchen die ganzen Überwachungsdrohnen um das Einhalten des 100m-Deckels an Hängen und Geländen ohne AE zu kontrollieren. Da diese Überwachungsdrohen sehr genau die Flughöhe messen können, gibt´s gleich Beweisfoto mit eingeblendeter Flughöhe dazu. Soll ein riesen Geschäft und gute Einnahmequelle für Kommunen und Länder werden. Ein weitere Grund, warum in ausreichender Größe (wird bestimmt bald noch definiert) von außen sehr gut lesbar Name und Adresse auf das Fluggerät soll, denn die Halterfindung am Boden ist für die Überwachungsdrohnen deutlich schwieriger (da nicht genau die Piloten am Boden den in der Luft befindlichen Fluggeräten zugeordnet werden können).

ich bereite gerade schon mal alles vor, um ein Gewerbe zur Überwachung der Einhaltung von Flughöhen von unbemannten Flugsystemen und Modellflugzeugen anzumelden und dann den Kommunen meinen Dienst anbieten zu können. $$$$$ Nacharmer vergisst es, Ideenpatent ist eingereicht.

In der Drucksache 39/17 an den Bundesrat steht da nur auf Seite 2,
"... muß vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift dauerhaft und Feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen"

das kann meiner Meinung auch innen sein es soll eben nur Sichtbar sein.
 

klausk

User gesperrt
Oder hat jemand engeren Kontakt zu Claus Sonnenschein und könnte ihn um eine Einschätzung bitten?

Nur am Rande: Gemeint ist wohl RA Carl Sonnenschein.

In der Drucksache 39/17 an den Bundesrat steht da nur auf Seite 2,
"... muß vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift dauerhaft und Feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen"

das kann meiner Meinung auch innen sein es soll eben nur Sichtbar sein.

Das sehe ich auch so. Zumindest in einem Bereich, wo man nach dem Öffnen der Kabinenhaube die Beschriftung einsehen kann. Die Vorschrift spricht von "sichtbarer Stelle". Solange es noch keine Ausführungsvorschriften/Kommentare dazu gibt ist für mich "sichtbar", wenn ohne größeren Aufwand Name und Anschrift feststellbar ist. Es ist sichtbar, sobald ich die Kabinenhaube abnehme. Damit ist m. M. nach dieser Vorschrift genüge getan. Sie besagt nicht, dass das Schild außen am Fluggerät angebracht werden muss.
Aber auch dazu kann man jetzt wieder diskutieren.............das soll dann jeder machen, wie er meint. Meine Schilder sind jedenfalls innen.
 

hoeflewi

User
Hallo zusammen

Ich verfolge die Diskussion hier schon geraume Zeit. Ich muß sagen, dass es zumindest bemerkenswert ist, dass es möglich ist mit so vielen Worten eine sinnfreie Diskussion zu führen.

Respekt.

Es ist aus meiner Sicht völlig irrelevant ob ein Schild Außen oder Innen an meinem Modellflugzeug angebracht ist. Viel wichtiger ist doch, dass die Schriftgröße mindestens die Größe 6 hat.

Nebenbei nochmals die Frage.
Gibt es schon eine Empfehlung des Verkehrsausschusses im Bundesrat?

Gruß

Winfried
 

UweH

User
Nebenbei nochmals die Frage.
Gibt es schon eine Empfehlung des Verkehrsausschusses im Bundesrat?

Die gibt es höchst wahrscheinlich, aber da die Sitzung nicht öffentlich war sind auch die Ergebnisse vertraulich zu behandeln bis sie regulär veröffentlicht werden. Das sollte in der Regel bis nächsten Dienstag mit dem Entwurf der Tagesordnung für die Plenarsitzung erfolgen.

Gruß,

Uwe
 

Wolfgang Fleischer

Vereinsmitglied
DMFV informiert:

gestern fand in Berlin im Rahmen der Sitzung des Verkehrsausschuss des Deutschen Bundesrats die Diskussion und Vorbeschlussfassung zur „Verordnung für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtgeräten – DrohnenVO“ statt.

Wie wir Sie bereits informierten, hatten der DMFV intensive persönliche Gespräche mit den SPD regierten Ländern und den Vertretern der SPD-Bundestagsfraktion, insbesondere dem stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol MdB. Ergebnis war ein Änderungsantrag der Landesregierung Nordrhein – Westfalen, welche die Interessen der Modellflieger im Rahmen der Ende 2016 zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem DMFV vereinbarten „Einweisungslösung“ zu Grunde legte. Das heißt: Modellflieger können auch in Zukunft überall über 100 Meter fliegen, wo es erlaubt ist. Sie brauchen hierfür nur eine Einweisung durch ihren Verband und keine Aufstiegsgenehmigung.

Auf der gestrigen Sitzung stimmten 11 Länder für diesen Änderungsantrag der Landesregierung Nordrhein – Westfalen, vier enthielten sich und ein Land (vermutlich Hessen) stimmte dagegen. Dies ist ein Votum für den Modellflug und für die Arbeit des DMFV. Wir alle können sehr stolz sein, in dieser kurzen Zeit noch einmal solch eine Leistung vollbracht zu haben. Die Arbeit des DMFV wurde auch von führenden Politikern ausdrücklich als sehr professionell und zielgenau bewertet. Diese Abstimmung ist ein wichtiges Indiz für die endgültige Beschlussfassung am 10. März 2017. An diesem Tag wird das Thema voraussichtlich abschließend im Bundesrat behandelt.

Sollte es bei dem Änderungsantrag bleiben, könnte „Dobrindt´s Drohnen-Verordnung“ nur dann in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat geforderten Änderungen umgesetzt werden. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist nicht möglich. Werden die Änderungen nicht umgesetzt, ist die Verordnung gescheitert.

Der DMFV wird den Prozess auf Bundes- und Landesebene in der Endphase weiterhin politisch und fachlich begleiten. Gleichzeitig wird er seinen Fokus noch stärker auf die Pläne der EASA ausrichten und diesen begegnen.

Vielen Dank an alle, die die Interessen des Modellflugs in den 1 ½ Jahren so engagiert vertreten haben
 
Und jetzt sagt einer mal noch was, der DMFV macht nichts.
Leute, redet Euch das jetzt selber nicht kaputt!!!
Gut , es gibt immer Leute die nörgeln, aber was solls.

Gruß
Lothar
 
hört sich sehr gut an ....... drücke beide Daumen

hört sich sehr gut an ....... drücke beide Daumen

:)

Hallo zusammen,

ich freue mich sehr über die INFO # 10575 durch Wolfgang Fleischer.

Wolfgang, wie bist Du an die Info gekommen ?
Mail an Vereinsvorstände ?

Lasst uns alle die Daumen drücken, dass es tatsächlich so bleibt.

Bravo DMFV und Bravo Pro Modellflug !!!

Viele Grüße
"dadälus79" (ick freu mir wie Bolle) :)
 
Es ist im Hintergrund , ohne hier breitzutreten, viel mehr gelaufen, als ihr Euch das vorstellen könnt.
Deshalb ist es ein Riesenerfolg des DMFVs .
Wer was anderes sagt, der sagt nicht die Wahrheit.
Kommen tut es jetzt so.
Denn lest mal was passiert, wenn ein Änderungsantrag in den ausschüssen beschlossen wird und der nicht im Bundesrat so beschlossen wird.
Gestern die Sitzung war wichtiger als am 10.3. die

gruß
lothar
 
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