Zitat
Die Beschlüsse von Ministerpräsidenten und Bundesregierung im Überblick
Aktualisiert am 22. März 2020, 18:51 Uhr
Bund und Länder haben sich auf drastische Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus geeinigt. Eine Ausgangssperre gibt es zwar nicht, dafür aber unter anderem ein weitreichendes Kontaktverbot. Was gilt jetzt für die Bürger?
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Sonntag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf folgende Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus verständigt:
1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
Insoweit hat Uwe keinen Verstoß begangen
wer also zuhause bleiben will kann es gerne tun, aber andere das Recht ein räumen, Fliegen zu gehen solange
genügend abstand eingehalten wird
gruß Hermann
Die Beschlüsse von Ministerpräsidenten und Bundesregierung im Überblick
Aktualisiert am 22. März 2020, 18:51 Uhr
Bund und Länder haben sich auf drastische Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus geeinigt. Eine Ausgangssperre gibt es zwar nicht, dafür aber unter anderem ein weitreichendes Kontaktverbot. Was gilt jetzt für die Bürger?
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Sonntag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf folgende Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus verständigt:
1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
Insoweit hat Uwe keinen Verstoß begangen
wer also zuhause bleiben will kann es gerne tun, aber andere das Recht ein räumen, Fliegen zu gehen solange
genügend abstand eingehalten wird
gruß Hermann