EASA Prototype Regulations

Wenn ich die Aussagen von Gerhard Wöbbeking hier http://www.woebbeking.de/blog_easa_npa.html richtig deute, kann sich die EMFU mit einer Höhenbegrenzung auf 120 oder 150m ausserhalb von Modellflugplätzen anfreunden, der DMFV jedoch nicht. Ist das so? Wenn das so stimmt, kann ich gut verstehen, warum der DMFV lieber einen eigenen Weg neben der EMFU gehen möchte, um so eine Höhenbegrenzung ausserhalb von Plätzen zu vermeiden.
Gruß Jörg

Hallo Jörg!
Ich deute das wie du und sehe das so:
Als Hang- oder Thermikflieger kann und darf man sich mit einer Höhenbegrenzung auf 120 oder 150m ausserhalb von Modellflugplätzen nicht anfreunden!

Gruss
Tobias

PS
Aus meiner Sicht bewegt sich die EMFU gedanklich weitgehend innerhalb des von der EASA gesetzten Frameworks. Der DMFV wagt dieses teilweise grundsätzlich in Frage zu stellen.

Das sieht man gut an obigen Beispiel: Die EMFU akzeptiert eine grundsätzliche Flughöhenbegrenzung und setzt dann auf "Gleichzeitige Anwendung von §12 und §14 (§15)":
EMFU schrieb:
Die Anwendung von § 12 als Alternative zu § 14 würde zum Beispiel ermöglichen, Hang-, Wasser- oder Freifluggebiete, die nur selten Vereinsgelände sind, in erweitertem Umfang unter einfachen Voraussetzungen nutzen zu können.
Das "unter einfachen Voraussetzungen" erscheint mir als Wunschdenken der EMFU. Ich sehe keinen belastbaren Beleg dafür, dass das aus den EASA-Regelungen zu entnehmen sein wird.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Wenn ich die Aussagen von Gerhard Wöbbeking hier http://www.woebbeking.de/blog_easa_npa.html richtig deute, kann sich die EMFU mit einer Höhenbegrenzung auf 120 oder 150m ausserhalb von Modellflugplätzen anfreunden, der DMFV jedoch nicht. Ist das so? Wenn das so stimmt, kann ich gut verstehen, warum der DMFV lieber einen eigenen Weg neben der EMFU gehen möchte, um so eine Höhenbegrenzung ausserhalb von Plätzen zu vermeiden.

Gruß Jörg

Die Behauptung von Gerhard Wöbbeking ist falsch. Genasuso wie seine Behauptungen über den Standpunkt der EMFU zum Freiflug.
Die Aussage der EMFU zum §12, auf die Gehard Wöbbeking sich offenbar bezieht, lautet:

"Article 12 gives the possibility to a Member State to designate special zones for model
flying as it is actually the case in some countries. It would be appreciated to confirm that the
maximum flight height in these zones may be more than 150 m where the airspace allows
such possibilities."

Das ist die Aussage der EMFU.
Ausserdem liegt die Regulierung des Modellflugs nicht in §12 der NPA. Dieser Paragraph ist nicht modellflugspezifisch.
 
EMFU-Wunschdenken versus DMFV-Träumereien

EMFU-Wunschdenken versus DMFV-Träumereien

Ja klar,
wenn man als einzelner auftritt, dann hat man natürlich viel grössere Chancen, Einfluss zu nehmen, als wenn da noch ein Dutzend anderer Organisationen hinterstehen.
Wenn das die Logik des DMFV sein sollte: seltsam.
Irgendwann ist es Zeit zu erkennen, dass man mit Maximalforderungen nicht mehr antreten sollte, weil das zuverlässig nach hinten losgeht.
Ich geh mal davon aus, dass auch der DMFV die NPA gelesen hat. Damit ist der Rahmen abgesteckt, und für Träumereien kein Platz.
H.
...versus...
Aus meiner Sicht bewegt sich die EMFU gedanklich weitgehend innerhalb des von der EASA gesetzten Frameworks. Der DMFV wagt dieses teilweise grundsätzlich in Frage zu stellen.

Das sieht man gut an obigen Beispiel: Die EMFU akzeptiert eine grundsätzliche Flughöhenbegrenzung und setzt dann auf "Gleichzeitige Anwendung von §12 und §14 (§15)":

Das "unter einfachen Voraussetzungen" erscheint mir als Wunschdenken der EMFU. Ich sehe keinen belastbaren Beleg dafür, dass das aus den EASA-Regelungen zu entnehmen sein wird.
Es wird wohl bald Zeit für das ultimative philosophische Quartett zu Thema "EMFU-Wunschdenken versus DMFV-Träumereien"!:D:cry:
 
It would be appreciated to confirm...

It would be appreciated to confirm...

"Article 12 gives the possibility to a Member State to designate special zones for model
flying as it is actually the case in some countries. It would be appreciated to confirm that the
maximum flight height in these zones may be more than 150 m where the airspace allows
such possibilities."

Das ist die Aussage der EMFU.
Ausserdem liegt die Regulierung des Modellflugs nicht in §12 der NPA. Dieser Paragraph ist nicht modellflugspezifisch.

Das ist doch genau ein Beleg für EMFU-Wunschdenken.
Als "Lösung" für z.B. Hangflug wird auf etwas gesetzt, das keineswegs klar ist:

"... It would be appreciated to confirm that the
maximum flight height in these zones may be more than 150 m where the airspace allows
such possibilities."

Es ist also bisher überhaupt nicht klar, ob es in diesen Zonen prinzipiell möglich ist über 150 (oder 120?) Meter hoch zu fliegen!
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Das ist doch genau ein Beleg für EMFU-Wunschdenken.
Als "Lösung" für z.B. Hangflug wird auf etwas gesetzt, das keineswegs klar ist:



Es ist also bisher überhaupt nicht klar, ob es in diesen Zonen prinzipiell möglich ist über 150 (oder 120?) Meter hoch zu fliegen!

Du übersiehst, dass der Modellflug innerhalb der NPA im §14 und der Specific Category behandelt wird. Nicht in §12.
 
Z. B. Hangflug an einem Hang, der kein Vereinsgelände ist...

Z. B. Hangflug an einem Hang, der kein Vereinsgelände ist...

Du übersiehst, dass der Modellflug innerhalb der NPA im §14 und der Specific Category behandelt wird. Nicht in §12.
Jetzt wird es irgendwie seltsam.
Ich zitiere mal dich aus http://www.rc-network.de/forum/content.php/785-Unbemannte-Luftfahrzeuge-eine-Kommentierung :

DD8ED;Europäische Kommentierung der EASA NPA 2017-05 schrieb:
...
4. Höhenbeschränken in §12
Es wird vorgeschlagen, dass es gemäss §12 innerhalb der für den Modellflug ausgewiesenen Gebieten nur eine Höhenbeschränkung entsprechend der örtlichen Luftraumstruktur geben soll. Ferner wird vorgeschlagen, das generelle Höhenlimit der Open Category von 120 m auf 150 m anzuheben.
...
6. Gleichzeitige Anwendung von §12 und §14 (§15)
Im §12 der NPA wird die nationale Ausweisung spezieller Fluggebiete, also z. B. für den Modellflug beschrieben. In §14 wird die Zuweisung von Autorisierungen abweichend von den Regeln der Open- oder Specific Category an Modellflugverbände dargestellt. In §15 besteht für die Staaten die Möglichkeit, zwischen §12 oder §14 zu wählen, nicht aber die Option, beide Paragraphen gleichzeitig anzuwenden. Daher wird vorgeschlagen, die Voraussetzung für die gleichzeitige Nutzung beider Optionen zu schaffen. Dieser Punkt ist eine weitere Option für die nicht organisierten Modellflieger. Bei alleiniger Anwendung des §14 wäre eine Ausweisung spezieller Modellfluggebiete, die allgemein nutzbar sind, nicht möglich und die „Wildflieger“ könnten nicht nach erweiterten Regeln außerhalb der Open Category operieren. Diese Situation soll damit vermieden werden.

Die Anwendung von § 12 als Alternative zu § 14 würde zum Beispiel ermöglichen, Hang-, Wasser- oder Freifluggebiete, die nur selten Vereinsgelände sind, in erweitertem Umfang unter einfachen Voraussetzungen nutzen zu können.

"Article 12 gives the possibility to a Member State to designate special zones for model
flying as it is actually the case in some countries. It would be appreciated to confirm that the
maximum flight height in these zones may be more than 150 m where the airspace allows
such possibilities.".

Wenn man obigem folgt, ist die nationale Ausweisung spezieller Fluggebiete nach §12 der NPA nötig, um z. B. Hangflug an einem Hang, der kein Vereinsgelände ist, "wie bisher" mit Flughöhen über 150 (oder 120?) Meter ausüben zu können.

Oder dürfen jetzt die §14-Specific-Modellflieger wild auch einfach so über 120m hoch fliegen?
Dann würde aber diese Aussage keinen Sinn machen:
DD8ED;Europäische Kommentierung der EASA NPA 2017-05 schrieb:
... und die „Wildflieger“ könnten nicht nach erweiterten Regeln außerhalb der Open Category operieren.

Bitte klär uns auf.
It would be appreciated to confirm...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Jetzt wird es irgendwie seltsam.
Ich zitiere mal dich aus http://www.rc-network.de/forum/content.php/785-Unbemannte-Luftfahrzeuge-eine-Kommentierung :





Wenn man obigem folgt, ist die nationale Ausweisung spezieller Fluggebiete nach §12 der NPA nötig, um z. B. Hangflug an einem Hang, der kein Vereinsgelände ist, "wie bisher" mit Flughöhen über 150 (oder 120?) Meter ausüben zu können.

Oder dürfen jetzt die §14-Specific-Modellflieger wild auch einfach so über 120m hoch fliegen?
Dann würde aber diese Aussage keinen Sinn machen:


Bitte klär uns auf.
It would be appreciated to confirm...

§12 ermöglicht die Ausweisung von Fluggebieten mit Abweichungen von der Open Category der NPA. Das muss nicht Modellflug sein. Diese Regelung gilt für alle und könnte auch UAV´s ausschliessen. Es besteht die Option, das Gebiet speziell für den Modellflug ausgewiesen werden und der Vorschlag ist der, dass in diesem Fall Höhenbeschränkungen für den Modellflug nicht gelten sollen. Der §12 ermöglicht das. Diese Möglichkeit ist unabhängig von Verband oder Verein, also die "Wildfliegerregelung". Wildflieger im Sinne von nicht verbands- oder vereinsgebunden, da diese nicht unter §14 fallen würden.

Für §14 gibt es noch keinerlei Regelungen. Diese müssen erst mal erstellt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Z. B. Hangflug an einem Hang, der kein Vereinsgelände ist...

Z. B. Hangflug an einem Hang, der kein Vereinsgelände ist...

§12 ermöglicht die Ausweisung von Fluggebieten mit Abweichungen von der Open Category der NPA. Das muss nicht Modellflug sein. Diese Regelung gilt für alle und könnte auch UAV´s ausschliessen. Es besteht die Option, das Gebiet speziell für den Modellflug ausgewiesen werden und der Vorschlag ist der, in diesem Fall Höhenbeschränkungen für den Modellflug nicht gelten sollen. Der §12 ermöglicht das. Diese Möglichkeit ist unabhängig von Verband oder Verein, also die "Wildfliegerregelung". Wildflieger im Sinne von nicht verbands- oder vereinsgebunden, da diese nicht unter §14 fallen würden.

Für §14 gibt es noch keinerlei Regelungen. Diese müssen erst mal erstellt werden.
Letzteres ist doch eine erhellende Feststellung und damit sind viele entscheidende Fragen zu der §14-Specific-Modellfliegerei offen!!!

Geh' doch mal konkret auf das Szenario "Hangflug über 120 Meter über Grund an einem Hang, der kein Vereinsgelände ist" ein!
Wie soll das laut den EMFU-Vorschlägen in der Kommentierung gehen?
Wenn nötig mit Fallunterscheidungen für verschiedene Szenarien.

Butter bei die Fische!
 

jreise

User
Es besteht die Option, das Gebiet speziell für den Modellflug ausgewiesen werden und der Vorschlag ist der, in diesem Fall Höhenbeschränkungen für den Modellflug nicht gelten sollen. Der §12 ermöglicht das. Diese Möglichkeit ist unabhängig von Verband oder Verein, also die "Wildfliegerregelung".
Ich fürchte genau diese Einführung "speziell ausgewiesener Modellfluggebiete" wäre eine große Gefahr für "Wildflieger" und damit über die Hälfte der in den Verbänden organisierten Modellflieger. Wie sieht Modellflug für die meisten von uns aus? Wir gehen nach Feierabend schnell noch auf die Wiese oder Brachfläche hinterm Dorf oder kennen ein paar Stellen auf dem Arbeitsweg, die sich fürs Fliegen eignen. Oder wir treffen uns am WE mit ein, zwei Fliegerfreunden an unserer Stammwiese. Machen wir uns nichts vor, solche Stellen werden niemals von Behörden den Status "speziell ausgewiesene Modellfluggebiete" bekommen.

Modellflug findet nur zu einem Teil auf Vereinsgeländen oder an großen bekannten Hängen statt. Ein großer Teil (meiner Meinung nach sogar der größere Teil) der Modellflieger fliegt draussen irgendwo in der Natur, dort wo es die Flächen erlauben. Diese Fliegerkollegen werden schnell vergessen, sollen die alle irgendwann in die Illegalität getrieben werden? Und bitte nicht vergessen, die meisten von diesen sind über ihre Versicherung sogar Verbandsmitglieder von DMFV oder DAeC.

Gruß Jörg
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Letzteres ist doch eine erhellende Feststellung und damit sind viele entscheidende Fragen zu der §14-Specific-Modellfliegerei offen!!!

Geh' doch mal konkret auf das Szenario "Hangflug über 120 Meter über Grund an einem Hang, der kein Vereinsgelände ist" ein!
Wie soll das laut den EMFU-Vorschlägen in der Kommentierung gehen?
Wenn nötig mit Fallunterscheidungen für verschiedene Szenarien.

Butter bei die Fische!

Dazu gibt es weder Butter noch Fische.
Das von dir beschriebene Szenario wird in der Regelungskompetenz der Competent Authorities oder verallgemeinert in einem Standard Scenario liegen (wenn dazu eins kommt). Zu Beidem gibt es noch nichts.
Wo nichts ist, kann man auch nichts kommentieren.
 
... bei hügeligem Gelände sollte Praktikabilität mit einfliessen. Die ganze Chose ist doch begründet im benötigten Höhenband für "Drohnen"?
Werden sich die Flugcomputer in den Drohnen per Terrainfolgeradar an das Gelände halten oder orientieren sie sich an den höchsten Hindernissen auf ihrer Flugstrecke, wenn sie von den "Piloten" für ihre Strecke programmiert werden?

Bislang wäre ich an einer senkrechten Hangkante nach ein paar Metern Abstand in der rechtlichen Verbotszone?
Ich halte das nicht für praktikabel, stattdessen sollte die mögliche erlaubte Flughöhe für Modellflug an so einem Startpunkt berechnet werden aus dem höchsten Punkt in -sagen wir- 1000m Radius plus 150m Höhenzuschlag.

Alles manntragende Equipment mal ausgeklammert, das hören und sehen "wir" sowieso und wir weichen ggfs. aus, unter welcher/m Category/Chapter/§ auch immer.

Gruss Dietmar
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich fürchte genau diese Einführung "speziell ausgewiesener Modellfluggebiete" wäre eine große Gefahr für "Wildflieger" und damit über die Hälfte der in den Verbänden organisierten Modellflieger. Wie sieht Modellflug für die meisten von uns aus? Wir gehen nach Feierabend schnell noch auf die Wiese oder Brachfläche hinterm Dorf oder kennen ein paar Stellen auf dem Arbeitsweg, die sich fürs Fliegen eignen. Oder wir treffen uns am WE mit ein, zwei Fliegerfreunden an unserer Stammwiese. Machen wir uns nichts vor, solche Stellen werden niemals von Behörden den Status "speziell ausgewiesene Modellfluggebiete" bekommen.

Modellflug findet nur zu einem Teil auf Vereinsgeländen oder an großen bekannten Hängen statt. Ein großer Teil (meiner Meinung nach sogar der größere Teil) der Modellflieger fliegt draussen irgendwo in der Natur, dort wo es die Flächen erlauben. Diese Fliegerkollegen werden schnell vergessen, sollen die alle irgendwann in die Illegalität getrieben werden? Und bitte nicht vergessen, die meisten von diesen sind über ihre Versicherung sogar Verbandsmitglieder von DMFV oder DAeC.

Gruß Jörg

Hallo,
mache nicht den Fehler, den Modellflug im Verbands- oder Vereinsrahmens mit dem Flug auf autorisierten Plätzen gleichzusetzen.
Es gibt z.Z. keine Regelungen, die das fordern. Im Moment gibt es eigentlich noch gar keine Regeln.
Die in der NPA angebotenen Möglichkeiten gehen sogar soweit, dass Verbände ihre Operations selber autorisieren können, ohne die Behörden fragen zu müssen. Das wird allerdings heftig aufwändig werden.
Auch im Rahmen des §14 ist es durchaus möglich, Regelungen für den Betrieb ausserhalb des Vereinsplatz zu finden, solange die Flugsicherheit gewährt ist.
Im Moment ist es müssig, sich über spezifische Regelungen, die dann auf nationaler Basis erfolgen werden, den Kopf zu zerbrechen. Im Moment werden die Grundlagen geschaffen, die dann möglichst viele Optionen offenhalten sollten.
Spezifische Regelungen werden akut, wenn diese Grundlagen da sind und diese werden in Sachen Modellflug nicht mit der EASA ausgehandelt werden.
So erstaunlich das klingen mag, aber U-Space öffnet da u.U. einige Türen, die es bisher nicht gab. Man muss nur bereit sein, bei technischen Innovationen mit zu gehen und diese mit zu gestalten.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Und täglich grüsst das Murmeltier

Und täglich grüsst das Murmeltier

... bei hügeligem Gelände sollte Praktikabilität mit einfliessen. Die ganze Chose ist doch begründet im benötigten Höhenband für "Drohnen"?
Werden sich die Flugcomputer in den Drohnen per Terrainfolgeradar an das Gelände halten oder orientieren sie sich an den höchsten Hindernissen auf ihrer Flugstrecke, wenn sie von den "Piloten" für ihre Strecke programmiert werden?

Bislang wäre ich an einer senkrechten Hangkante nach ein paar Metern Abstand in der rechtlichen Verbotszone?
Ich halte das nicht für praktikabel, stattdessen sollte die mögliche erlaubte Flughöhe für Modellflug an so einem Startpunkt berechnet werden aus dem höchsten Punkt in -sagen wir- 1000m Radius plus 150m Höhenzuschlag.

Alles manntragende Equipment mal ausgeklammert, das hören und sehen "wir" sowieso und wir weichen ggfs. aus, unter welcher/m Category/Chapter/§ auch immer.

Gruss Dietmar

Also nochmal,
Innerhalb der NPA 2017-05 gibt es keine für den Modellfug explizit zutreffende Höhenbeschränkung. Es gibt Höhenbeschränkungen in der Open Category innerhalb derer ich mit einem Flugmodell fliegen kann, aber eigentlich nicht muss oder will. Dieser Bereich ist auch explizit NICHT! für den Modellflug gedacht.

Ein "Höhenband für Drohnen" wird es wohl kaum geben. Die Idee war Käse und die findet in der Branche (ausser Amazon) keiner mehr gut, da sie zu sehr einschränkt.
 
Real existierender Modellflug!

Real existierender Modellflug!

Ich fürchte genau diese Einführung "speziell ausgewiesener Modellfluggebiete" wäre eine große Gefahr für "Wildflieger" und damit über die Hälfte der in den Verbänden organisierten Modellflieger. Wie sieht Modellflug für die meisten von uns aus? Wir gehen nach Feierabend schnell noch auf die Wiese oder Brachfläche hinterm Dorf oder kennen ein paar Stellen auf dem Arbeitsweg, die sich fürs Fliegen eignen. Oder wir treffen uns am WE mit ein, zwei Fliegerfreunden an unserer Stammwiese. Machen wir uns nichts vor, solche Stellen werden niemals von Behörden den Status "speziell ausgewiesene Modellfluggebiete" bekommen.

Modellflug findet nur zu einem Teil auf Vereinsgeländen oder an großen bekannten Hängen statt. Ein großer Teil (meiner Meinung nach sogar der größere Teil) der Modellflieger fliegt draussen irgendwo in der Natur, dort wo es die Flächen erlauben. Diese Fliegerkollegen werden schnell vergessen, sollen die alle irgendwann in die Illegalität getrieben werden? Und bitte nicht vergessen, die meisten von diesen sind über ihre Versicherung sogar Verbandsmitglieder von DMFV oder DAeC.

Gruß Jörg

Danke Jörg für deine Gedanken zum real existierenden Modellflug!
Wir sollten uns immer bewusst machen, was die gesetzlichen Regularien letzlich für uns bedeuten.
Dass das Modellflieger-Leben künftig erzwungenermassen teilweise im Vollzugsdefizit stattfinden wird, kann es doch nicht sein!

Ich finde, wir sollten solch konkrete Fragen wie z. B.
"Wie wird Hangflug über 120 Meter über Grund an einem Hang ermöglicht, der kein Vereinsgelände ist?"
stellen und nach konkreten Antworten und Lösungen verlangen.

Ein regulatorisches Framework darf kein Selbstzweck sein, dem man sich unterwirft.

Gruss
Tobias

PS
Was Frank(DD8ED) versucht uns hier schmackhaft zu machen, ist eine Wette darauf, dass nationale Regulungen im Rahmen des §14 alles zum Besten regeln werden und natürlich voraussichtlich "sehr sehr gut" für uns sein werden.
Bleibt aber eben eine Wette mit vielen offenen Fragen und Optionen! Sowohl mit Chancen als auch Risiken.
Und mit dem Wetten ist das halt so eine Sache...
Eine Wette kann auch verloren gehen.
 
Was Frank(DD8ED) versucht uns hier schmackhaft zu machen, ist eine Wette darauf, dass nationale Regulungen im Rahmen des §14 alles zum Besten regeln werden und natürlich voraussichtlich "sehr sehr gut" für uns sein werden.
Bleibt aber eben eine Wette mit vielen offenen Fragen und Optionen! Sowohl mit Chancen als auch Risiken.
Und mit dem Wetten ist das halt so eine Sache...
Eine Wette kann auch verloren gehen.
Moin von einem betroffenen und inzwischen stillen Mitleser:
mir gehen die offen ausgetragenen persönlichen Nicklichkeiten für oder gegen die Verbände und einige Vertreter inzwischen einfach nur auf den Sack.
Man muss nicht übertrieben dankbar sein oder Kotau machen, nur sind so einige Unterstellungen auch unter der Gürtellinie.

Wenn ihr Regelungen haben wollt, dann bewegt euren Arsch und macht in den Gremien entsprechend mit.
Ist ja angeblich ganz einfach und angeblich auch noch hoch dotiert. :D ;)
Die Verbände schwimmen ja geradezu wegen Gebührenregen in Geld. Also, auf an die Kassen Genossen, genossen wir doch selten solche Herausforderungen mit solchen Möglichkeiten.

Wann kommt endlich mal durch, dass die prevelegierten und ruhigen Zeiten, die wir in D hatten, passe sind?
Ressourcen sind endlich und wie wir gerade sehr direkt erfahren, wecken sie Begehrlichkeiten.
Selbst umliegende Partizipanten haben inzwischen deutlich restriktivere Regeln als wir sie noch haben.

Wenn man selbst in solchen Gremien qualifiziert das Maul aufmachen und die eigene Bauchnabelschau gegen andere Bauchnabelschauen vertreten muss, sieht die Welt etwas anders aus.
Ich muss nicht der Welt jeden Mist mitteilen, den ich gerade vermute, nur weil es geht.
Es gibt wirklich Leute, die versuchen wenigstens etwas zu erreichen, statt sich nur über vermeintliche Unfähigkeiten und Verschwörungen auszulassen.
Die machen konstruktiv etwas und versuchen eben nicht uns etwas schmackhaft zu machen.
Just my 2 Cents.
 

otaku42

User
Ein regulatorisches Framework darf kein Selbstzweck sein, dem man sich unterwirft.
Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob ich verstehe, was Du damit sagen willst... :)

Nennt mich naiv, aber:

Man sollte nicht ausser Acht lassen, dass ein Framework eben nur den Rahmen legt, in dem man sich dann bewegen kann. Und der Rahmen, um den es hier geht, wird ja nicht nur für uns hier in Deutschland gelten. Er muss wohl oder übel breit genug gesteckt sein, damit alle EU-Staaten sich darin wiederfinden können. Daraus folgt meines Erachtens nicht automatisch, dass bei der anschliessenden Anpassung der nationalen Regularien alle Mitgliedsstaaten auf die strengstmögliche Auslegung des Rahmens schwenken werden - auch, wenn das für einige verlockend erscheinen mag. Das im Vorfeld verhindern zu wollen, indem man sozusagen die unteren Grenzen des Regelwerkes so hoch legt, dass die strengste Auslegung möglichst maximal freiheitlich ausfallen muss, ist auch eine Träumerei - das wird nicht funktionieren.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich finde, wir sollten solch konkrete Fragen wie z. B.
"Wie wird Hangflug über 120 Meter über Grund an einem Hang ermöglicht, der kein Vereinsgelände ist?"
stellen und nach konkreten Antworten und Lösungen verlangen.

Da du die auf nationaler Ebene zu treffenden Regeln der §12 und §14 sowie ein noch zu definierendes Standard Scenario als Schönfärberei ablehnst, bleibt dir nur die Möglichkeit des Betriebes im Rahmen des AnnexI Subpart B oder C. Das bedeutet die Autorisierung jedes einzelnen Fluges oder Erlangung des LUC-Status, entsprechende technische Ausstattung des UAV (z.B. Geofencing, Radioidentification), Registrierung von Pilot und UAV, umfangreicher Kompetenznachweis mit Prüfung usw.
Die Übergangsfristen des §15 für die §12 und §14 sind für dich somit auch nicht anwendbar. Im Rahmen der Open Category ist die von dir beschreibene Flugaufgabe nicht möglich.

Alle Anderen fliegen bis zur Umsetzung der NPA + einer 3-jährigen Übergangfrist so weiter wie bisher und orientieren sich DANN! an den neuen nationalen Regeln im Rahmen der §12 und §14 (die durchaus auch die alten Regeln sein könnten). Diese können ihr Hobby weiter ausüben, auch wenn die Regeln sich evtl. etwas ändern. Idealerweise tragen sie zu einer möglichst vorteilhaften Ausgestaltung der Regeln bei.

Für dich mit deiner ablehnenden Haltung gilt das nicht !
Ich setze darauf, das du dir die von dier monierte Schönfärberei nicht zu Nutze machst, wenn sie am Ende des Tages doch nicht so schönfärberisch war und dich nur noch im Rahmen der Subparts B & C des Annex I der NPA bewegst.
 
Also nochmal,
Innerhalb der NPA 2017-05 gibt es keine für den Modellflug explizit zutreffende Höhenbeschränkung. Es gibt Höhenbeschränkungen in der Open Category innerhalb derer ich mit einem Flugmodell fliegen kann, aber eigentlich nicht muss oder will. Dieser Bereich ist auch explizit NICHT! für den Modellflug gedacht.

Ein "Höhenband für Drohnen" wird es wohl kaum geben. ... findet in der Branche (ausser Amazon) keiner mehr gut, da sie zu sehr einschränkt.

Hallo Frank, danke für die Klarstellungen. Ich kann nur hoffen, es geht alles weiterhin gut aus. Gruss Dietmar
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob ich verstehe, was Du damit sagen willst... :)

Nennt mich naiv, aber:

Man sollte nicht ausser Acht lassen, dass ein Framework eben nur den Rahmen legt, in dem man sich dann bewegen kann. Und der Rahmen, um den es hier geht, wird ja nicht nur für uns hier in Deutschland gelten. Er muss wohl oder übel breit genug gesteckt sein, damit alle EU-Staaten sich darin wiederfinden können. Daraus folgt meines Erachtens nicht automatisch, dass bei der anschliessenden Anpassung der nationalen Regularien alle Mitgliedsstaaten auf die strengstmögliche Auslegung des Rahmens schwenken werden - auch, wenn das für einige verlockend erscheinen mag. Das im Vorfeld verhindern zu wollen, indem man sozusagen die unteren Grenzen des Regelwerkes so hoch legt, dass die strengste Auslegung möglichst maximal freiheitlich ausfallen muss, ist auch eine Träumerei - das wird nicht funktionieren.

Die Basis des den Modellflug betreffenden Regelwerks wird allerdings durch den Modellflug selber gesetzt. Das ist in §14 ganz klar geregelt, Die nationalen Behörden werden also die Verbände fragen müssen, wenn sie den §14 anwenden. Bisher war das nicht so.
 
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