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Wenn ich die Aussagen von Gerhard Wöbbeking hier http://www.woebbeking.de/blog_easa_npa.html richtig deute, kann sich die EMFU mit einer Höhenbegrenzung auf 120 oder 150m ausserhalb von Modellflugplätzen anfreunden, der DMFV jedoch nicht. Ist das so? Wenn das so stimmt, kann ich gut verstehen, warum der DMFV lieber einen eigenen Weg neben der EMFU gehen möchte, um so eine Höhenbegrenzung ausserhalb von Plätzen zu vermeiden.
Gruß Jörg
Hallo Jörg!
Ich deute das wie du und sehe das so:
Als Hang- oder Thermikflieger kann und darf man sich mit einer Höhenbegrenzung auf 120 oder 150m ausserhalb von Modellflugplätzen nicht anfreunden!
Gruss
Tobias
PS
Aus meiner Sicht bewegt sich die EMFU gedanklich weitgehend innerhalb des von der EASA gesetzten Frameworks. Der DMFV wagt dieses teilweise grundsätzlich in Frage zu stellen.
Das sieht man gut an obigen Beispiel: Die EMFU akzeptiert eine grundsätzliche Flughöhenbegrenzung und setzt dann auf "Gleichzeitige Anwendung von §12 und §14 (§15)":
Das "unter einfachen Voraussetzungen" erscheint mir als Wunschdenken der EMFU. Ich sehe keinen belastbaren Beleg dafür, dass das aus den EASA-Regelungen zu entnehmen sein wird.EMFU schrieb:Die Anwendung von § 12 als Alternative zu § 14 würde zum Beispiel ermöglichen, Hang-, Wasser- oder Freifluggebiete, die nur selten Vereinsgelände sind, in erweitertem Umfang unter einfachen Voraussetzungen nutzen zu können.