Kenntnisnachweis

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funky

User
Ich verstehe das schon

Ich verstehe das schon

So zumindest muss ich das verstehen....bzw. würde ich das so deuten....Rechtssicherheit kann ich dir aber nicht garantieren ;-)

Diese Bedenken hab ich aber auch schon frühzeitig angezeigt hier in RCN...damals hat man mich belächelt, aber mittlerweile haben es eben auch die langsam verstanden, die es zuerst nicht wahr haben wollten....die Vereinsmenschen eben...die sagten ja immer, KN geht uns ja eh nix an...als dann aber in der endgültigen Fassung plötzlich die Aufsichtsperson drin stand hat es immer noch keinen gejuckt

Ich habe dich schon damals verstanden. Manche Leute auf den AE Plätzen haben die letzten zwei Jahre allerdings nicht so gesehen wie die Wildflieger. Wir sind froh das endlich dieser KN abgelegt werden kann und wir sind auch froh das die Verbände sich für uns Wildflieger eingesetzt haben!!

Punkt und Schluss. Ich persönlich habe sofort am 31.08. die Gelegenheit beim DAeC genutzt den KN endlich(!) abschließen zu können, um ab 1.10. weiter so fliegen zu können wie bisher.

Ich danke dem DAeC dafür, möchte aber auch den DMFV erwähnen. Bei beiden Verbänden hat jeder Modellflieger die Möglichkeit einen Kenntnisnachweis abzuschließen.

VG Frank

PS: Die 25,- Euro kommen den Verbänden zu Gute - unverständlich für mich ist warum sich irgendwelche von den Vereinsfliegern hier manchmal an dem Betrag von 25,- Euro für den KN hochziehen.
 

Diese Haarspalterei ins Vereinsrecht kannst gerne treiben. Im Sinne des Luftrechtes dürfte es im Sinne von Flugleiter ausgelegt werden. Aber ich frag mich nur was dies alles soll. Markus hat es zusammengefasst, 100 andere haben dasselbe gesagt, und ICH gehe das Risiko für die 26,75 € nicht ein. Diskutiert doch lieber um was sinnvolles, was ist mit dem 13Jährigen, der alleine oder zu zweit trainieren will, der darf nämlich vermutlich nicht.
Um die Situation Erwachsener Haare zu spalten kann nur am Wetter liegen.
 
Dass in der aktuellen genannten AE was anderes steht ist unschön aber kommt vor....im Fall der Fälle wird das Gericht immer die härtere Verordnung/Norm/AE oder sonst was als Basis nehmen.

... höflich angefragt, womit ein unschöner handwerklicher Fehler der AE-erteilenden Behörde als möglich erachtet wird?

Gruss Dietmar
 
...
Lest mal auf der Rückseite Eurer DMFV-Versicherungskarten nach, was da steht.

Der Mitgliedsausweis ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.!

Dieser Hinweis fehlt leider in seinem Beitrag und wurde auch trotz telefonischem Hinweis bislang nicht geändert.
...

Da in Deutschland Ausweispflicht besteht, braucht man sicher nicht extra darauf hinzuweisen. Das gehört eher in die Rubrik Allgemeinwissen. ;)

:) Jürgen
 

glipski

User
Da in Deutschland Ausweispflicht besteht, braucht man sicher nicht extra darauf hinzuweisen. Das gehört eher in die Rubrik Allgemeinwissen. ;)

:) Jürgen

Hallo Jürgen,

in Deutschland besteht zwar eine Ausweispflicht, d.h. ich muss einen Pass oder Ausweis besitzen, aber es besteht in Deutschland aber keine allgemeine Mitführpflicht.

Siehe hier https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht.

Eine gesetzliche Mitführpflicht besteht jedoch nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitnehmer bestimmter Branchen während ihrer Arbeitszeit zur Verhinderung illegaler Beschäftigung[3] und für Waffenträger.[4]

Insofern ist der Hinweis schon angebracht.

Gruss

Gerhard
 
Hallo Jürgen,

in Deutschland besteht zwar eine Ausweispflicht, d.h. ich muss einen Pass oder Ausweis besitzen, aber es besteht in Deutschland aber keine allgemeine Mitführpflicht.
...

Das ist richtig und so lange ein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, kann man den auch nachträglich vorlegen - ist nur aufwändiger. Im Prinzip gilt das aber für alle Arten von Ausweisen ohne Lichtbild, nicht nur beim Kenntnisnachweis oder der Versicherungskarte.

Letztendlich geht es einfach um die Feststellung der Identität.

:) Jürgen
 

Maggi

User
... höflich angefragt, womit ein unschöner handwerklicher Fehler der AE-erteilenden Behörde als möglich erachtet wird?

Gruss Dietmar


Ich würde davon ausgehen dass es ein Fehler ist...sowas schleicht sich in den Schreibstuben schnell ein..keine aktuellen Vorlagen, Unkenntnis des Bearbeiters usw. ;-)
 
Hi Markus, danke für Deine Klarstellung.
Wünsche mir, die Verbände und das "Gegenüber" arbeiten gemeinsam die eventuellen Unschärfen der neuen VO-Teile heraus und geben die Verbesserungen dann gemeinsam bekannt.
Darf ich Fragen, bist Du im Rechtsanwalts-/Richterbereich tätig?
Gruss Dietmar
 

Maggi

User
Ne Dietmar, ich hab mit der Berufgruppe so gar keine Schnittmengen ;-)

Ich hatte aber mal 2 Jurastudentinnen....die hab ich zu genüge als Sekretär die Schreibarbeiten abgenommen und mich auf gewisse Formulierungen und Sachverhalte belehren lassen.....wenn man den Trick kennt wie solche Texte gelesen werden müssen ist das nicht so schwer ;-) Außerdem komm ich aus ner Beamten Familie, da gibt's ähnliche Formulierungen und verschachtelte Sätze die man einfach entsprechend nüchtern lesen muss um auf das Ergebnis zu kommen....

Das einzige große Problem was ich in unserem Fall sehe ist, dass hier verschiedene Institutionen mit dem gleichen Sachverhalt unterschiedliche Aufgaben erfüllen sollen...tja und da kommt es gerade in der Umsetzung/Einführungsphase ganz gerne zu solchen Stolperstellen....denn der BMVI hat zwar unter Berücksichtigung verschiedener Interessengruppen eine VO ausgearbeitet, die aber unmittelbar eben Behörden in Mitleidenschaft ziehen (die eventuell gar nicht integriert waren) und die haben nicht unbedingt die Resourcen das erarbeitete Rechtssicher und Schlüssig umzusetzen....im Fall der Fälle müssen sich dann Richter um entsprechende Lücken kümmern...
Allein dass eben die Länder alle unterschiedliche Herangehensweisen haben ist ja bereits ne riesen Hürde....ich darf z.B. Segler in Bayern bis 25 Kg auch außerhalb AE Plätze fliegen...fahr ich über die Landesgrenze nach Ulm (ca 30Min) dann hab ich die Erlaubnis nicht mehr...
 
Da in Deutschland Ausweispflicht besteht, braucht man sicher nicht extra darauf hinzuweisen. Das gehört eher in die Rubrik Allgemeinwissen. ;)

:) Jürgen

Die Antwort zeigt, dass Du meinen Beitrag nicht verstanden und Dir den Text auf der Rückseite des DMFV Mitgliedsausweises auch noch nie durchgelesen hast.

Herr Sonnenschein war im Telefonat übrigens auch meiner Meinung, dass sein Text auf der DMFV-Homepage fehlerhaft sei und er wollte es korrigieren.
Das ist nun 2 Monate her...links rein, rechts raus... :mad:

Gruss
Axel
 
Die Antwort zeigt, dass Du meinen Beitrag nicht verstanden und Dir den Text auf der Rückseite des DMFV Mitgliedsausweises auch noch nie durchgelesen hast.
...

Muss man wirklich auf jede Selbstverständlichkeit hinweisen? Fast alle Karten, Nachweise etc. erfordern einen zusätzlichen Lichtbildausweis, eine Unterschrift oder eine PIN ... einfach um die Identität festzustellen bzw. die berechtigte Nutzung sicher zu stellen. Das ist nun wirklich nichts Neues.

:) Jürgen
 
Hi Markus, beginne zu verstehen, was Du meinst. Es fehlte/fehlt demnach Deiner Meinung nach an Einbeziehung derer, die tatsächlich die Genehmigungen erstellen und die neuen Regelungen und die daraus folgenden Nutzungen auch interpretieren und überwachen müssen. Es fehlte und fehlt möglicherweise einfach an Kommunikation zwischen Legislative und Exekutive? Offensichtlich muss auch eine in den Ländern gleichartige Umsetzung "unterstützt" werden.

Aber egal, wir waren und sind nicht dabei, wenn solche Sachen in der "Neuzeit" gestrickt werden.

Die Justiz wird ggfs. ihre Urteile fällen und erst dann kommt eventuell eine Korrektur. In so eine Falle möchte natürlich niemand tappen und deswegen erscheinen die vielen Fragen zur vorherigen Klärung hier. Fehlt die Kommunikation der Verbände? Ich hoffe, Verbände und das Ministerum regeln entstandene Unschärfen aus.

O.k. jetzt sind wir doch etwas Offtopic.

Gruss Dietmar
 
Muss man wirklich auf jede Selbstverständlichkeit hinweisen? Fast alle Karten, Nachweise etc. erfordern einen zusätzlichen Lichtbildausweis, eine Unterschrift oder eine PIN ... einfach um die Identität festzustellen bzw. die berechtigte Nutzung sicher zu stellen. Das ist nun wirklich nichts Neues.

:) Jürgen

Es geht nicht um von Dir definierte Selbstverständlichkeiten...und es ist offensichtlich zu viel von Dir verlangt, mal die Verbandsbrille abzunehmen und den Sachverhalt neutral zu betrachten. Vielleicht hättest Du vor Deiner Antwort mal Rücksprache mit Herrn Sonnenschein halten sollen.

Gruss
Axel
 

HorstA

User
Kennntisnachweis wenn kein Flugkeiter

Kennntisnachweis wenn kein Flugkeiter

Guten Morgen,

Hr. Sonnenschein ist so freundlich und hat einer Veröffentlichung Zugestimmt. Hier seine Antwort:

§ 21 a Abs. 4 Satz 2 LuftVO lautet: : „Satz 1 (Kenntnisnachweispflicht) gilt nicht, sofern der Betrieb auf Geländen stattfindet, für die eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.“ Dies ist so auszulegen, dass die „Aufsichtsperson“ (Flugleiter) auch im Dienst sein muss, um ohne Kenntnisnachweis fliegen zu dürfen. In der Begründung zur Änderung der LuftVO wird ausdrücklich der geregelte, genehmigte Flugbetrieb unter Überwachung eines Flugleiters beschrieben als Grund dafür, um auf den Kenntnisnachweis verzichten zu können. Der Vereinsvorstand war mit dieser Formulierung offensichtlich nicht gemeint.

Beim geringfügigen Modellflugbetrieb auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis bei dem kein Flugleiter eingesetzt wird, müssen die Steuerer demnach einen Kenntnisnachweis erworben haben, um mit Modellen über 2 kg und/oder über 100 m über Grund fliegen zu dürfen.

Gruß Horst
 
Hi Markus, jetzt wäre noch der "neue" Begriff "---Beim geringfügigen Modellflugbetrieb---" auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis" zu klären, was meinst Du?

Wie wäre ein geringfügiger Modellflugbetrieb vom BMVI bzw. den Verbänden definiert?

Eventuell Segel- oder/und E-Flug und kleiner 5 kg und max drei (bei uns fünf) dieser Modelle gleichzeitig in der Luft?

Vielleicht kann Jürgen Heilig/Herr Sonnenschein unterstützen.

Gruss Dietmar
 

Maggi

User
Generell stellt sich mir die Frage in wie weit die Flugleiterregelung denn auch in der allgemeinen Aufstiegsgenehmigung rechtlich vereinheitlicht ist.....sprich wird dort generell von der dritten fliegenden Person ausgegangen oder ist das Ländertechnisch unterschiedlich....aus meiner Kenntnis heraus ist es aber zwingend dass dann der Flugleiter nicht mehr am Flugbetrieb aktiv teilnimmt....sprich ausdrücklich für den ordentlichen Ablauf zuständig sein muss!
DA ich in keinem Verein bin, hab ich da auch keine Referenzen dazu, so dass die USer hier gerne mal ihre Platz spezifischen AE gerne schildern dürfen.

Auch Herr Sonnenscheins Formulierung wirft mir ein paar Fragen auf, denn wenn der KN ausdrücklich unter Auflage des Flugleiters hinfällig ist, heißt das für mich im Umkehrschluss eben, dass ab erstem Flieger der FL bestellt sein muss...aber wie gesagt, der Verweis auf die AE kann hier bereits wieder das "ABER" sein, muss es aber nicht...desweiteren besteht dann die Frage, was ist wenn der erste Pilot alleine am Platz ist und fliegt...wer soll dann FL sein....bzw. ist es dann ohne KN überhaupt rechtlich möglich die AE und die VO zu erfüllen???
 

gruni

User
Generell stellt sich mir die Frage in wie weit die Flugleiterregelung denn auch in der allgemeinen Aufstiegsgenehmigung rechtlich vereinheitlicht ist.....sprich wird dort generell von der dritten fliegenden Person ausgegangen oder ist das Ländertechnisch unterschiedlich....aus meiner Kenntnis heraus ist es aber zwingend dass dann der Flugleiter nicht mehr am Flugbetrieb aktiv teilnimmt....sprich ausdrücklich für den ordentlichen Ablauf zuständig sein muss!
DA ich in keinem Verein bin, hab ich da auch keine Referenzen dazu, so dass die USer hier gerne mal ihre Platz spezifischen AE gerne schildern dürfen.

Auch Herr Sonnenscheins Formulierung wirft mir ein paar Fragen auf, denn wenn der KN ausdrücklich unter Auflage des Flugleiters hinfällig ist, heißt das für mich im Umkehrschluss eben, dass ab erstem Flieger der FL bestellt sein muss...aber wie gesagt, der Verweis auf die AE kann hier bereits wieder das "ABER" sein, muss es aber nicht...desweiteren besteht dann die Frage, was ist wenn der erste Pilot alleine am Platz ist und fliegt...wer soll dann FL sein....bzw. ist es dann ohne KN überhaupt rechtlich möglich die AE und die VO zu erfüllen???

Hallo Maggi,

auf die Gefahr, daß ich wieder Schläge bekomme :), warum nicht einfach Augen zu und durch, den KN machen und gut ist. Als Hangflieger, Wildflieger, etc wird Mann/Frau sowieso nicht drum rum kommen, den KN zu machen.

Dann ergibt sich die Frage um den FL... nicht mehr, im Vereinsleben bleibt die FL-Regelung wie bisher und gut ist.

Grüsse Gruni
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Unter diesen Umständen bleibt gar nichts anderes übrig. Es sei denn man fliegt ausschließlich auf Modellfluggeländen mit AE, wenn ein FL vor Ort ist.
Ansonsten KN machen und Thema erledigt.
 
Nur mal so als Denkanstoss, der Kenntnisnachweis hat mich nicht mehr Zeit gekostet, als die letzten 10 Beiträge zu lesen, und die 26,50 sollten doch auch niemand davon abhalten, oder ?
:)

Viele Grüsse
Arnd
 
Status
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