Kenntnisnachweis - Aleinflug auf zugelassenem Platz

Flunz

User
Moin in die Runde,

ja, ich weiss. Kenntnisnachweis die siebenhundertfünfunsechzigste, aber zu folgendem Konkreten Problem habe ich noch keine Antwort gefunden.

Auszüge aus Artikeln auf der Seite des DMFV:

„Für das Steuern eines Flugmodells mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ab dem 01. Oktober 2017 gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO ein Kenntnisnachweis erforderlich. (…) Er ist auch Voraussetzung dafür, außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis ein Flugmodell in einer Flughöhe über 100 Meter über Grund steuern zu dürfen.“
„Für Modellflugbetrieb auf Modellfluggeländen, für die eine AE erteilt wurde, ist bei Anwesenheit eines Flugleiters kein Kenntnisnachweis erforderlich. Sollte jemand ohne Flugleiter auf einem Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis fliegen, ist der Kenntnisnachweis erforderlich.“

Ich leite daraus ab:
Flugplatz mit Flugleiter: „alles ist erlaubt“
Kenntnisnachweis vorhanden: „alles ist erlaubt“

Was aber ist auf dem Flugplatz (mit AE) ohne Flugleiter und ohne Kenntnisnachweis? Ist es korrekt, dass man dann nur bis 2kg und unter 100m fliegen darf?

Das würde bedeuten, dass der Flugplatz ohne Flugleiter quasi zum beliebigen Gelände „verwahrlost“.
Die Frage kam auf, ob denn alleine bzw. zu zweit geflogen werden darf oder nicht. (Einsatz eines Flugleiters ist bei uns (erst) ab 3 Piloten Pflicht)

Erzählt doch mal bitte wie das bei Euch gehandhabt wird.
Habe schon gehört das Vereine den Nachweis pauschal von allen Mitgliedern fordern. Das geht in meinen Augen nicht.

Sollte das so zutreffen muss ja die FLugordnung angepasst werden etc....

Feuer frei,
Jonas

p.s. Alleinflug mit Doppel-L würde vermutlich nicht so panne aussehen ;)
 
Nee,

Du kannst auch auf zugelassenen Plätzen ohne Einweisung fliegen, wenn Du alleine bist.

Schau mal in die Flugbetriebsordnung Deines Vereines rein. Da sind klare Regelungen drin, wie zu verfahren ist, wenn ausser Dir niemand da ist.
Wird im Volksmund "kleiner Flugbetrieb" genannt.

Als Verein pauschal von allen Mitgliedern die Einweisung zu fordern, ist meiner Meinung nach total sinnfrei.
Klar, jeder Verein kann seine Regeln selber aufstellen, sofern der RP die so abzeichnet aber macht das Sinn ?
 
Hey Jonas,

bei uns darf laut AE nur mit Flugleiter-Einweisung/Schulung geflogen werden.
Ab der dritten Person ist der Flugleiter, der überwacht Plicht und einzutragen (auch mehrere Personen möglich).

Daraus ergibt sich (bei uns) folgendes:

Ohne Flugleiter-Einweisung/Schulung darste eh nicht fliegen; auch nicht mit Kenntnisnachweis.
Diese Schulung/Einweisung hat praktisch jedes Mitglied bei uns in Verein.

Du must über 18 sein wenn du alleine fliegst, da du unter 18 kein Flugleiter sein kannst.

Gruß

Thomas
 
Natürlich kann ich keinem Mitglied den Kenntnisnachweis vorschreiben, völlig richtig.
Von da her wurden alle Mitglieder zur Thematik schriftlich informiert, ob man den Kenntnisnachweis nun macht oder nicht ist mir persönlich egal.
Wenn jemand bei bestem Wetter am Platz ist und nur 2 Kg / 100m fliegen kann weil er alleine ist und ohne Kenntnisnachweis - sein Pech.

Wegen 5 Euro/Jahr setze ich mich dieser Problematik nicht aus, aber jedem das Seine...;)
 
Nun ja..

In der Verordnung steht:
Satz 1 gilt nicht, sofern der Betrieb auf Geländen stattfindet, für die eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.

In unserer Genehmigung steht, dass der "kleine Flugbetrieb" ohne Flugleiter gestattet ist.
Leider erreich ich beim RP Düsseldorf heute keinen passenden Ansprechpartner. Sollte dem wirklich so sein, wäre ja unsere FBO zu ändern.
 

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
Ohne Flugleiter (kleiner Flugbetrieb) ist keine Aufsichtsperson bestellt, also gilt Satz 1 der Verordnung.
 

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
In den FBOs die ich kenne steht so eine Art salvatorische Klausel drin, dass Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen automatisch die entsprechenden Passagen "überstimmen". Das ist wie mit der Umstellung FTZ-Zulassung zu 2.4 GHz. Da ist auch nicht jede FBO geändert worden, kostet ja auch Geld.
 
Muss nicht alles bis ins kleinste drin stehen, es ist eine Flugordnung (oder FBO) und kein Gesetzbuch.

Bei uns schon, die muss auch jeder unterschreiben. ;)
Dann gehe ich aber davon aus, dass bei Zuwiderhandlung der Verein außen vor ist und der Pilot das alleine zu verantworten hat.

Ich stelle mir gerade vor, dass der Nächste der kommt, sich als Flugleiter einträgt und dann erst mal den anwesenden Piloten nach dem Kenntnisnachweis fragen oder alternativ das Modell wiegen muss, ob es unter dem Gewichtslimit ist. Und vielleicht dann auch noch grundsätzlich bei jedem Flugtag sich alle Modelle anschauen muss, ob da auch das tolle Schild dran klebt und nicht zwischenzeitlich abgefallen ist...und...und...und..

Ich glaube, ich wechsel in den Bereich Modelleisenbahn...;)
 
Es war ja zu erwarten: wir haben das Thema zwar schonmal durch, aber es reicht nicht...;)

Eine AE basiert immer auf den aktuellen Gesetzen, für sein Tun ist jeder persönlich verantwortlich, daher sehe ich nicht, weshalb bestehende, lokale Regeln geändert werden müssten.

Es zeigt mir nur wieder einmal, dass der Kenntnisnachweis nötig ist, und in den Vereinen alle Aktiven unterrichtet werden sollten. Ob sie das Ding dann auf Papier brauchen, und bezahlen, ist jedem selbst überlassen.
Ursprünglich war ja mal angedacht, dass die Unterrichtung und Ausstellung an die Vereine delegiert werden kann. Leider hat sich von den Verbänden, die ja hier mitlesen, keiner dazu geäussert, warum dies nun nicht möglich ist.

.

.
Ausser: das Wetter...
 
Tja Hänschen, das ist alles auch etwas verwirrend. Ich habe aber andersweitig noch mal Infos eingeholt, denn ich denke immer, dass das alles etwas seltsam ist..

Also ich darf ohne Kenntnisnachweis alleine nicht fliegen, denn ich bin ja doof und es muß ein Flugleiter anwesend sein. Der weilt aber unter Umständen auch auch im Tal der Ahnungslosen, denn.....der benötigt keinen Kenntnisnachweis.
Einen generell Verantwortlichen im Verein, der umfassend vom DMFV oder anderen Verbänden eingewiesen wurde, gibt es auch nicht.

Na dennn....;)
 

HorstA

User
Kenntnisnachweis erforderlich wenn...

Kenntnisnachweis erforderlich wenn...

Hallo,

wie an anderer Stelle auch schon erwähnt: Ich darf die Info von C. Sonnenschein hier nochmal veröffentlichen:


§ 21 a Abs. 4 Satz 2 LuftVO lautet: : „Satz 1 (Kenntnisnachweispflicht) gilt nicht, sofern der Betrieb auf Geländen stattfindet, für die eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.“ Dies ist so auszulegen, dass die „Aufsichtsperson“ (Flugleiter) auch im Dienst sein muss, um ohne Kenntnisnachweis fliegen zu dürfen. In der Begründung zur Änderung der LuftVO wird ausdrücklich der geregelte, genehmigte Flugbetrieb unter Überwachung eines Flugleiters beschrieben als Grund dafür, um auf den Kenntnisnachweis verzichten zu können. Der Vereinsvorstand war mit dieser Formulierung offensichtlich nicht gemeint.

Beim geringfügigen Modellflugbetrieb auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis bei dem kein Flugleiter eingesetzt wird, müssen die Steuerer demnach einen Kenntnisnachweis erworben haben, um mit Modellen über 2 kg und/oder über 100 m über Grund fliegen zu dürfen.

Mit einer Veröffentlichung meiner Antwort bin ich einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt C. Sonnenschein
 

Maggi

User
Manche wollen es halt immer noch nicht wahr haben, dass der schützende Vereinsstatus von vorn herein mit beschnitten wurde....da helfen keine vereinshandbücher so dick wie bibeln ...Gesetzestext sticht eben Satzung!
 

Markus Korn

Vereinsmitglied
@Maggi und Gesetzestext : Genau!

Kenntnisnachweis in 15 Minuten gemacht = gegen Null gehendes Zeitinvest versus 5 Jahre Laufzeit
Kosten 26,75 beim DMFV = genauso lächerlich auf 5 Jahre gerechnet im Verhältnis zum Invest in Flugmaterial.... (bei mir jedenfalls)

Einweisung ist ja wohl auch Standard in jedem Verein...
Stellungnahme DMFV izur Threadfrage ist auch klar....

Was ist denn hier eigentlich das Problem?

Macht dat, Ding druckts aus und legt es in Euren Koffer.

Die Versicherung wird es Euch danken...bzw Euer Portemonnaie im Fall der Fälle....beim Fliegen auf Euren Plätzen ohne FL.

Cheers
Markus
 
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