Zu Deiner Frage
1200 Gramm Abfluggewicht da brauchst Du:
- Haftpflichtversicherung die bekommste z.B. beim MFSD, DMFV und DMO ( ab 0,0 Kg Startmasse, also immer )
- Ein Feuerfestes Schild mit Deinem Namen und Deiner Anschrift das Du am Flieger anbringst. ( Pflicht ab 250 Gramm Startmasse )
- Sofern Du höher als 100 m über Grund fliegen willst benötigst Du weiterhinaus einen Kenntnissnachweis. Sonst erst mal nicht.
- Sofern Du Modelle über 2 Kg bis 5 Kg fliegen willst benötigst immer einen Kenntnissnachweis
- Du darfst Dein Modell überall fliegen wo es der Luftraum zulässt. Über das Gröbste dazu kannst Du dich hier informieren
http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/621269-Wo-darf-wie-hoch-geflogen-werden
- Weiterhin darfst Du im Umkreis von 1,5 Km um Flugplätze ebenso nicht fliegen und must außerdem alle hier
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21b.html verfügten Beschränkungen einhalten.
- Flugmodelle von 0 bis 5 Kg Startmasse die einen Verbrennungsmotor als Antrieb haben darfst in einer Entfernung von 1,5 Km zu Wohnsiedlungen betreiben, Elektroflugmodelle sowie Segelflugmodelle müssen keinen Abstand einhalten.
- Starten bis 5 Kg Startmasse darfst Du überall wo Du ein Gelände frei betreten kannst, d.H. wenn kein Zaun um das Gelände errichtet ist. Zäune die der Nutztierhaltung dienen, also Koppelzäune, sind keine Einfriedung im rechtlichen Sinne, Du darfst das Gelände also betreten.
Natürlich darfst Du keine Schaden auf dem Gelände verursachen soweit Du dort starten möchtest. Anders sieht es beim Bergen des LFZ aus, das darfst Du Luftrechtlich immer. Allerdings ist der Schaden der dabei entsteht zu ersetzen, dass ist dann aber ein Haftpflichtschaden den die Luftfahrthalterhaftpflicht abdeckt.
Eine Zustimmung des Grundstückeigentümers zum Start von Flugmodellen bis 5 Kg Startmasse ist nicht erforderlich, da es sich um Genehmigungsfreien Betrieb von unbemannten Luftfahrtgeräten handelt. ( Du darfst ja auch vergleichsweise Federball auf der Wiese spielen im Rahmen Deiner Freizeitgestaltung solange Du dabei keinen Flurschaden verursachst )
- Nachts ist Modellfliegen Erlaubnisspflichtig, das bedeutet Du darfst fliegen 1/2 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1/2 Stunde nach Sonnenuntergang als groben Richtwert.
Ergänzende Dinge:
- Sofern Du zukünftig einen Multicopter betreiben willst, darf der nicht höher als 100 m über Grund fliegen.
- Sofern Du FPV mit einem Kamerasystem fliegen willst darfst Du das bis 30 m über Grund, wenn die Startmasse weniger als 250 Gramm beträgt ohne Aufsichtsperson, über 250 Gramm Startmasse mit einer Aufsichtsperson die Dich auf Gefahren hinweisen kann.
Das sollte zunächst mal das Gröbste erläutern und ich wünsch Dir viel Spaß beim Modellfliegen.
Gruß Horst