Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Würde mich wundern, denn in BW kann zu jedem NSG konkret und online nachgelesen werden.
Von da her melde ich Zweifel an...;)

Hallo Martin,

auch im Managementplan des FFH Gebietes "Spetzgarter Tobel und Umgebung" wird das Modellfliegen oder Flugsport nicht erwähnt. Wozu auch, da hat sich wahrscheinlich nie jemand gedanken gemacht. Das wird wohl auch bei anderen NSG's so sein.

kannst Du ja dort eine entsprechend klärende Anfrage stellen.

Na ich werde doch nicht noch schlaffende Hunde wecken. :confused:

Gruß
Micha
 

gufi

User
Ich kenne sogar Landschaftsschutzgebiete in denen Modellflug ausdrücklich verboten ist. Wird in der Satzung in einem Satz mit Motorsport genannt und verboten.
 
auch im Managementplan des FFH Gebietes "Spetzgarter Tobel und Umgebung" wird das Modellfliegen oder Flugsport nicht erwähnt. Wozu auch, da hat sich wahrscheinlich nie jemand gedanken gemacht. Das wird wohl auch bei anderen NSG's so sein.

Na ich werde doch nicht noch schlaffende Hunde wecken. :confused:

Gruß
Micha

Wecken brauchst du da nichts, musst auch nichts tun. Modellflug ist nicht erwähnt, somit nicht betroffen.
Ausnahme: das Abgehen von den Wegen ist in der Verbotsliste enthalten, wäre zu beachten.
Hier bei mir in der Gegend ist Modellflug leider oft nicht gestattet, wobei man schon den Text genau kennen sollte, das macht manchmal den Unterschied zwischen geht und geht nicht. Es ist z.B. das Starten und Landen im Gebiet verboten, nicht jedoch das Überfliegen.
Fazit: die Aussage "ist wohl auch bei anderen NSGs so" stimmt nicht.
 
Hallo Martin,

belassen wir es dabei. Die örtlichen Verbote vom Modellflug sind ja nicht Gegenstand der "Neuen Europäischen Regeln für den Modellflug".

Gruss
Micha
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
wie weiter oben schon mal geschrieben, wäre es an der Zeit, solche pauschalen Verbote zu hinterfragen.
Es müsste geprüft werden, ob der Modellflugbetrieb den Schutzzielen des Schutzgebietes widerspricht, was i.d.R. nicht geschieht.
Da kann jetzt in der LuftVO oder einzelnen Satzungen viel drin stehen, wenn der Tag lang ist. Die Frage ist, ob solche Pauschalverbote durch geltendes Recht gedeckt sind.
Das ist ein Grundsatzfrage, die gerade angegangen wird.
Betroffen ist nicht nur der Modellflug sondern auch die kommerziellen Anwender, die von der momentanen Situation auch nur begrenzt begeistert sind. Daher gibt es hier ein gemeinsames Anliegen, zu dem eine Zusammenarbeit angelaufen ist.
 
Doch, sind sie. Das ist zunehmend ein zentrales Thema.

Hallo Frank,

auf einem Sportflugplatz in meiner Nähe gab es früher ein Start-und Landeverbot für UL Flugzeuge. Grund war der Vogelschutz am Bodensee.
Das Verbot galt nicht für Motorsegler und Motorflugzeuge. Das meine ich mit örtlichen Verboten. Das ist ein komplexes Thema und liegt daher nicht immer in der Hand der EASA Rules oder bei uns dann der LuftVO.

Gruss
Micha
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Hallo,
wie weiter oben schon mal geschrieben, wäre es an der Zeit, solche pauschalen Verbote zu hinterfragen.
Es müsste geprüft werden, ob der Modellflugbetrieb den Schutzzielen des Schutzgebietes widerspricht, was i.d.R. nicht geschieht.
Da kann jetzt in der LuftVO oder einzelnen Satzungen viel drin stehen, wenn der Tag lang ist. Die Frage ist, ob solche Pauschalverbote durch geltendes Recht gedeckt sind.
Das ist ein Grundsatzfrage, die gerade angegangen wird.
Betroffen ist nicht nur der Modellflug sondern auch die kommerziellen Anwender, die von der momentanen Situation auch nur begrenzt begeistert sind. Daher gibt es hier ein gemeinsames Anliegen, zu dem eine Zusammenarbeit angelaufen ist.

Wer hat als Privatperson Lust, Zeit und Geld, gegen solche Verordnungen vorzugehen? Das ist für mich eine klassische Verbandsaufgabe. So ähnlich, wie Verbraucherschutzorganisationen stellvertretend für zahlreiche Betroffene Musterprozesse führen und Präzendenzfälle schaffen, auf die sich dann andere berufen können.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,

auf einem Sportflugplatz in meiner Nähe gab es früher ein Start-und Landeverbot für UL Flugzeuge. Grund war der Vogelschutz am Bodensee.
Das Verbot galt nicht für Motorsegler und Motorflugzeuge. Das meine ich mit örtlichen Verboten. Das ist ein komplexes Thema und liegt daher nicht immer in der Hand der EASA Rules oder bei uns dann der LuftVO.

Gruss
Micha
Zunächst mal:
Warum es ein Verbot für UL´s gibt und Motorsegler und Motorflugzeuge dürfen, muss ich jetzt nicht unbedingt verstehen, oder?
Das zeigt eigentlich schon die Absurdität mancher Regelungen.
Der Punkt Naturschutz wird in der LuftVO verbleiben, das die europäische Basic Regulation dieses Thema ausdrücklich in der nationalen Zuständigkeit belässt.
Es ist aber jetzt schon so, dass das pauschle Verbot des §21b (1) 6 ein präventives Verbot mit Erlaubnissvorbehalt ist. Ausnahmen sind nach §21b (3) möglich.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte - Aktionsplan ...

Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte - Aktionsplan ...

... der Bundesregierung:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/aktionsplan-drohnen.pdf?__blob=publicationFile

Seite 28/29 (Hervorhebung von mir):

"gemeinsam mit den Modellflugverbänden ein verbandsübergreifend einheitliches Sicherheitskonzept erarbeiten, um die Vorteile der Vereins- und Verbandstruktur auch zur weiteren Verbesserung des heute schon hohen Sicherheitsniveaus zu nutzen."

Auch interessant, Seite 19:

"Den Empfehlungen des UAS-Beirates des BMVI folgend möchten wir die Grenze für einen verpflichtenden Kenntnisnachweis für UAS von ursprünglich 2 kg Startmasse auf UAS mit einer Startmasse von 250 g absenken."

Ansonsten das PDF mal nach dem Suchbegriff "Modell" durchsuchen ... da findet sich auch etwas zum Thema Naturschutz ... .
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Wer hat als Privatperson Lust, Zeit und Geld, gegen solche Verordnungen vorzugehen? Das ist für mich eine klassische Verbandsaufgabe. So ähnlich, wie Verbraucherschutzorganisationen stellvertretend für zahlreiche Betroffene Musterprozesse führen und Präzendenzfälle schaffen, auf die sich dann andere berufen können.

Öhm nu,
da wird gerade auf Ministeriumsebene durch den UAV-DACH und den DAEC durch hochkarätige Fachleute dran gearbeitet. Ziel ist es, Regelungen zu schaffen, die die Notwendigkeit von gerichtlichen Entscheidungen garnicht erst aufkommen lassen.
 
Zunächst mal:
Warum es ein Verbot für UL´s gibt und Motorsegler und Motorflugzeuge dürfen, muss ich jetzt nicht unbedingt verstehen, oder?

Das Verbot der UL's war wegen der teilweise sehr lauten Motoren mit denen die UL's früher geflogen sind. Da kamen dann ganz schnell die Naturschützer auf den Plan. So war es auch in meinem Verein, da gab es auch eine Klage von Naturschützern wegen der Lärmbelästigung im Zusammenhang mit dem Vogelschutz (auch schon mehr als 20 Jahre her). Dann gab es vom RP Tübingen ein langes Verbot für Verbrenner. Wir durften daher lange nur elektrisch fliegen. Das war ein langes hin und her, bzw. langer Rechtsstreit.

Natürlich sollte das pauschale Verbot des §21b (1) 6 wieder in der LuftVO verschwinden.

Gruss
Micha
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Lärm und Vogelschutz

Lärm und Vogelschutz

Das ist z.B. genau ein Punkt der zu hinterfragen ist.
Verkehrsflughäfen sind insbesonders bei Bodenbrütern sehr beliebt.
Diese Gelände bieten seltenen und bedrohten Arten ein sicheres Refugium.
Und wenn der Käptn beim Start den Schieber voll aufreisst, ist das nun auch nicht gerade leise.
Die Vögel juckt das aber offenbar nicht im Geringsten.
Es ist wohl vielmehr so, dass die Verkehrsflughäfen ob der hohen Vogelpopulation ein Problem haben.
Von daher sind Flugplätze eigentlich praktizierter Vogelschutz. Nur ist das bei den Vogelschützern offenbar noch nicht angekommen.
 

Seite 31:
Wir werden
*die durch das EU-Recht eröffneten Möglichkeiten zur flexiblen Ausgestaltung des Modellflugs in Deutsch-land nutzen, zugleich aber weiterhin die insbesonde-re aus Umwelt- und Naturschutzsicht erforderlichen Vorgaben und das bisherige Schutzniveau beibehalten.

Wünsche einen schönen Abend.
Micha
 

S_a_S

User
hallo Frank,

auch wenn manches absurd klingt, lässt es derzeit noch einiges an Möglichkeiten offen.

Von daher bin ich mir nicht sicher, ob eine Neuregelung mit Verbands-Betriebserlaubnis (deren Regeln immer noch gut gehütet werden) so viele Vorteile gegenüber dem derzeitigen nationalen Luftrecht bringt. Zumindest für die Nicht-Vereins-Gelegenheitsflieger.

Der Naturschutz wird genausowenig durch ein neues Luftrecht auszuhebeln sein, wie ein 10kg-Flieger deshalb im eigenen stadtnahen Garten auf die Reise geschickt werden darf.

Und wenn sich die beiden großen Verbände nicht bald Gedanken machen, wie ein gemeinsames Konzept für den Modellflug erarbeitet werden kann, werden alle gegenüber der Paketdrohnenlobby den kürzeren ziehen.

Grüße Stefan
 
Applaus für die Schweiz! Klare und deutliche Stellungnahme, das wird es bei uns wohl nicht geben... Viel zu wenige Ausnahmen, Fallstricke und Hintertuerchen
:cry:
 
Applaus für die Schweiz! Klare und deutliche Stellungnahme, das wird es bei uns wohl nicht geben... Viel zu wenige Ausnahmen, Fallstricke und Hintertuerchen
:cry:

Hallo Ralf
die Schweiz hätte gekonnt aber nicht gemusst. Die Schweiz ist nicht in der EU und muss nicht alles mitmachen was in Brüssel verabschiedet wird. Die Schweiz hat ein tolles Recht für Moddelflieger. Scheinbar gehen die alles etwas gelassener an.
Deutschland ist Mitglied in der EU damit müssen wir das EU Recht umsetzen oder wir machen es wie die Briten. Ob das dan der Stein der Weisen ist wage ich auch zu bezweifeln.

Das neue EU Recht giebt uns eine menge Möglichkeiten altes Verstaubtes abzuschütteln.
Ich glaube es ist den Behörden recht wenn sich die Verbände selber um ihre Dinge eigenverantwortlich kümmern.
Das Sieht man in eineigen Bundesländer wo über Allgemeinverfügungen schon jetzt der Betrieb mit unbemannten Fluggeräten und Modellflug ohne Verbrenner bis 25Kg ohne großen Aufwand möglich ist.

Warum soll ich als Modellflieger schlechter gestellt werden, wie einer der kommerziell als Landwird ; Dachdecker; Förster usw.......oder als Zusteller, unbemannte Luftfahrtgeräte betreibt.
Nur weil es einfach ist auf dem Alten zu beharren.
Gruß
Martin
 
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