Rechsanwalt gesucht für Streitfall mit Hersteller in Österreich

Hallo!

Hat jemand einen Tipp, wie ich mein Geld wiederbekomme?

Ich habe ein Pylonmodell bestellt, Amfang September 2007. Für Modell und Zubehör im voraus mehr als 700,- Euro überwiesen.

Geliefert wurde später als versprochen, aber immerhin ca. 15. Oktober kam das Modell mit Zubehör.

Leider war das Modell beschädigt - und auch insgesamt von sehr schlechter Qualität (Voll CFK).

Ich sandte Fotos und berichtete, der Hersteller versprach ein neues, besseres Modell. Das beschädigte sandte ich zurück, der Hersteller verkaufte es wenig später dann im Ebay als B-Modell.

Da ich inzwischen mitbekommen habe, daß die neueren ausgelieferten Modelle scheinbar alle nicht in Ordnung sind, habe ich darum gebeten, daß ich (das Zubehör behielt ich) das Restgeld zurück bekomme, da ich nicht glaube, daß mir das nächste Modell besser gefallen wird.

Das sind ca. 400,- Euro.

Der Hersteller hat zugestimmt.

Das ist nun auch ca. 7 Wochen her, und trotz mehrfacher Anfragen kommt und kommt mein Geld nicht zurück.

Hat jemand einen Tipp, was ich noch tun könnte? Hat jemand Erfahrung, was es kosten könnte, einen Anwalt in Deutschland zu beauftragen, das Geld einzuklagen?

Mann o Mann ........ bin ich geladen! Kann keinem mehr empfehlen, Geld im Voraus zu zahlen. Ging ja oft gut bei mir - dieses mal aber halt nicht.

Gruss Artur

P.S. Email senden ist auch okay, zu naturbauhaus(ät)web.de
 
AGB des Herstellers

AGB des Herstellers

"11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Modellbau ........... und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge des internationalen Warenkauf vom 11.4.1988 ist ausgeschlossen. Die vorhergehenden Bestimmungen lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnliches Aufenthaltes vorgenommen hat."

Allerdings steht das seit ich weiss nicht auf der Seite, auf der Rechnung oder Lieferschein oder sonst was stand das nicht.

Gruss Artur
 

Björn Köster

Moderator
Teammitglied
Dann mal viel Erfolg ;)

;)
Björn
 

PW

User gesperrt
Hallo,

laut Rechtsanwaltvergütungsgesetzt wie folgt. Maßgeblich ist immer der sog. Streitwert: vorliegend also 400,00 EURO

1. wenn nur aussergerichtlich der Anwalt tätig wird sind es 58,50 plus Auslagenpauschale 11,70 plus 19 % MWSt.

2. bei einem Gerichtsverfahren sind es:

Verfahrensgebühr 58,50
Terminsgebühr 54,00
Auslagenpauschale 20,00
zzgl. 19 % Mehrwertsteuer

zzgl. Gerichtsgebühr (in Deutschland bei diesem Streitwert = 105 EURO).



Gruss

PW
 

klausk

User gesperrt
@PW: Es ist jedoch fraglich, welcher Anwalt bei diesem Streitwert das Mandat übernimmt und dann "nur" nach dem RVG abrechnet...........bei unseren Gerichtsverfahren hier sieht das jedenfalls ganz anders aus............da rechnet keiner mit seiner Partei nach dem RVG ab, alles nach Honorarvereinbarung, außer der Mandant zahlt ihm im Nachhinein nix, dann kann er sich auch nur nach § 11 RVG die von dir genannten Sätze holen.

@Artur: Viel Erfolg!!!
 
ich glaube ich bin opfer des gleichen xxxx wie du geworden,
habe ein B-Qualitäts Pylonmodell für 100+ Versand im e*** erworben, war ca 2 Wochen vor Weihnachten oderso, bis jetzt nix da. Melden tut er sich fast nicht, nur einmal schrieb er was von wegen Erkrankung und so.. lala...
Ein Modellbaukumpel von mir hat sein Geld auch zurückverlangt.. schlechte Qualität, ausserdem seit wann bohrt man die Flächenverschraubung mitten durch den Hauptholm....

Gruß
Georg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Weilie

User
ohje ohje ..... hier meldet sich eine weiteres " Opfer ".
Habe überwiesen und seitdem keine Reaktion mehr erhalten.
Über Email und Telefon nicht zu erreichen.

Ich werde noch ein paar Tage abwarten, evtl. liegt ja was unvorhersehbares vor wie Erkrankung o.ä.
Ansonsten sollten wir ( die Opfer ) uns gemeinsam etwas überlegen, ist sicher wirksamer.

Falls zwischenzeitlich jemand was erreicht hat, bitte hier posten .

Gruß Gerd
 

klausk

User gesperrt
@PW: Ich glaub da liegt ein Missverständis vor.....nicht ich lass mich darauf ein, sondern ich bin jener welcher, der die Festsetzung vornimmt...:-)
 

Weilie

User
Solange ich nicht sicher bin, das der Verkäufer mit Betrugsabsicht gehandelt hat werde ich auch nicht den Namen hier veröffentlichten.

Ist aber auch nicht sehr schwer zu erraten ( Pylonmodell, Österreich ) ....


Jedenfalls sind seine letzten 3 Ebaybewertungen negativ. Wer wissen will um wen es sich bei mir handelt kann mir auch gerne eine PN senden.


Gruß Gerd
 
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