2 Fragen: Gibt es eine Prüfpflicht vom Vorstand zum Kenntnisnachweis, muss der Vorstand Mitglieder informieren, wann man einen Nachweis benötigt?

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Frage.

Muss der Vorstand seine Mitglieder, darüber Informieren, das man bei Modellen über 200gr einen Kenntnisnachweis besitzen muss. Hier gehen doch die Meinungen stark auseinander.

muss der Vorstand überprüfen, ob die fliegenden Mitglieder einen Kenntnisnachweis besitzen.

Wie ist die Rechtslage, bei Fliegen ohne Kenntnisnachweis.

Möglich ich bekomme hier aufklärende Antworten.

Holm und Rippenbruch.

Hannebambel
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Hannebambel,

das Erlangen und Mitführen eines Kenntnisnachweis ist Pflicht des Piloten.

Eine Kontrolle durch einen Vereinsvorstand oder Flugleiter ist nicht vorgesehen.

Der Vorstand eines Automobilclubs prüft auch nicht die Führerscheine seiner Mitglieder.

BTW: Aussagekräfige Threadtitel helfen anderen Fragestellern bei der Suche.
 

Malmedy

User
Entscheidend ist, was in eurer AE steht. Normalerweise steht dort ein Satz so ähnlich wie folgender:
"Für die ordnungsgemäße ... Durchführung des Flugbetriebs nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist unbeschadet der Verantwortlichkeit des einzelnen Flugmodellsteuerers der nach der Vereinssatzung Vertretungsberechtigte (Anm. von mir: Das ist i.d.R. der Vorsitzende) verantwortlich."
Daraus leitet sich die Pflicht des Vereins ab, durch Information und ggf. Kontrolle sicherzustellen, dass .... s. deine Eingangsfragen. In den AE's ist darüber hinaus normalerweise auch eine Dokumentationspflicht über die durchgeführten Informationen, Belehrungen etc. enthalten.
Des Weiteren leitet sich m.E. daraus auch die Pflicht ab, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Mitglieder, die die geforderten Nachweise nicht erbringen (Kenntnisnachweis, EU-ID, Versicherungspflicht etc.), am Flugbetrieb teilnehmen, z.B. durch namentlichen Aushang oder Info für die Flugleiter.
(Wurde aber an anderer Stelle früher schon mal ausführlich diskutiert)

Grüße
Michael
 

HaWo

User
Frage an die Experten: Was droht einem, wenn man auf eine Fälschung hereinfällt. Wenn also ein fremder Pilot mit einem selbstgemachten Kenntnisnachweis auftaucht und ich als Kontrolleur das nicht merke? Das kann ja zum Beispiel auch mit der e-ID als Barcode passieren, wenn ich den nicht explizit abscanne und gegenchecke. Die Sachen gehen heute ja alle so einfach nachzumachen...
 
Schau Dir das Video "Sicher fliegen" von der DMFV Akademie an, nach dem Webinar werden Fragen beantwortet unter anderem auch die hier gestellte.
 
Als Vereinsvorstand würde ich es schon als meine "Pflicht" ansehen, meine Mitglieder darüber zu informieren, wann man einen Kenntnisnachweis hat. Diese Verpflichtung steht zwar in keinem Gesetz, aber als Vorstand wäre ich dann wohl fehl am Platz, wenn ich rechtliche Erfordernisse nicht an meine Mitglieder weitergebe.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Die Information, dass es rechtliche Vorgaben gibt um die sich Piloten selber kümmern müssen, ist in jedem Fall richtig. Da geht es ja darum die Mitglieder auf einen gleichen Wissensstand zu bringen.

Die Kontrolle ob die Piloten diesen Pflichten nachgekommen sind, ist nicht Aufgabe des Vorstandes. Ganz im Gegenteil, diesen Schuh würde ich mir nie anziehen. Nicht weil ich konfliktscheu wäre. Sondern weil sich im dümmsten Fall ein Mitglied auf diese Kontrolle berufen könnte. Da kann man jetzt Fälle konstruieren.
Aber das muss gar nicht sein, sondern:
Warum glauben wir eigentlich, uns gegenseitig stets verarschen <-> kontrollieren zu müssen?
Für mich ist wichtig, mit Augenmaß den Verein zu führen. Man kann alles übertreiben, muss sich dann aber nicht wundern, wenn die Mitgliederzahlen stetig sinken. Zum Augenmaß gehört für mich, auf die Eigenverantwortung der Mitglieder zu setzen.
 

Nobby_segelflieger

Vereinsmitglied
Hallo Claus
Ich selbst bin Vorstand in einem Verein mit 34 Mitgliedern, von denen, wenn es gut läuft mal 8 Stück aktiv Fliegen kommen.
Selbstverantwortung gut und schön, ist vollkommen richtig.

Aaaaber; vor dem Gesetzgeber bin ich für die Ordnungsgemäße Durchführung des Flugbetriebes verantwortlich. Somit steht es mir frei, meine Mitglieder über die Durchführung/ das Absolvieren des Kenntnisnachweises zu informieren und das Vorhandensein eben dieses zu kontrollieren/ zu überprüfen.
Damit mir nachher keiner ans Bein pinkeln kann. Entschuldige die Wortwahl.
 

Nobby_segelflieger

Vereinsmitglied
Hallo Claus
Ich selbst bin Vorstand in einem Verein mit 34 Mitgliedern, von denen, wenn es gut läuft mal 8 Stück aktiv Fliegen kommen.
Selbstverantwortung gut und schön, ist vollkommen richtig.

Aaaaber; vor dem Gesetzgeber bin ich für die Ordnungsgemäße Durchführung des Flugbetriebes verantwortlich. Somit steht es mir frei, meine Mitglieder über die Durchführung/ das Absolvieren des Kenntnisnachweises zu informieren und das Vorhandensein eben dieses zu kontrollieren/ zu überprüfen.
Damit mir nachher keiner ans Bein pinkeln kann. Entschuldige die Wortwahl.
 
Hallo Claus
Ich selbst bin Vorstand in einem Verein mit 34 Mitgliedern, von denen, wenn es gut läuft mal 8 Stück aktiv Fliegen kommen.
Selbstverantwortung gut und schön, ist vollkommen richtig.

Aaaaber; vor dem Gesetzgeber bin ich für die Ordnungsgemäße Durchführung des Flugbetriebes verantwortlich. Somit steht es mir frei, meine Mitglieder über die Durchführung/ das Absolvieren des Kenntnisnachweises zu informieren und das Vorhandensein eben dieses zu kontrollieren/ zu überprüfen.
Damit mir nachher keiner ans Bein pinkeln kann. Entschuldige die Wortwahl.
Ersteres (Informationspflicht) ja- in dem Rahmen zumindest dass keiner Organisationsversagen vorwerfen kann! Kontrollpflicht: nein! Dir kann auch als Vorstand keiner einen Strick draus drehen, wenn ein Pilot sich nicht konform verhält, denn zuerst ist der verantwortlich dafür und muss sich sogar über die Regeln selbständig informieren. Der ADAC- Vorstand kontrolliert auch weder Führerscheine noch Einhalten von Tempolimits bei seinen Mitgliedern... Du musst allerdings dann einschreiten, wenn Du von offensichtlichen Verstößen Kenntnis erlangst sonst kann man das als Billigung verstehen.
 
Hallo Hannebambel,

wer hat dir denn den Namen gegeben?
Ich vermute mal ganz stark, dass ihr im Verein ein Flugbuch führen müßt. Wenn man sich da an der Vorlage vom MFSD (und verm auch vom DMFV) orientiert ist man doch safe. Dort unterschreibt jeder Pilot seine Eintragung und damit sichert er auch zu, dass er sich „um die Einhaltung der Regeln selber gekümmert hat„. Und auf jeder Seite des Flugbuchs steht was darunter zu verstehen ist.

Damit ist man doch erst Mal auf einer sicheren Seite …
Peter
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
vor dem Gesetzgeber bin ich für die Ordnungsgemäße Durchführung des Flugbetriebes verantwortlich.
Hallo Nobby,

dann kontrollierst Du selbstverständlich auch jedes Modell vor dem Start, ob alle Funktionen der betrieblichen Übung entsprechen, der Schwerpunkt richtig eingestellt ist, die EWD stimmt und erteilst danach eine Startfreigabe?
Merkst Du was?

Du musst nichts kontrollieren, gar nichts.
Kein Gesetzgeber hat Dir eine Kontrollpflicht auferlegt. Wäre das so, würden schlagartig die meisten Vorstände ihre Arbeit dem Gesetzgeber vor die Füße werfen.
Selbst die Aufgaben des Flugleiters beschränken sich auf ablauftechnische Dinge. Einzig der Versicherungsschutz muss bei Gastpiloten kontrolliert werden. Das war es auch schon mit den Kontrollpflichten.
 
Ich pflichte euch bei - muss man nicht kontrollieren. Sehe ich genau so wie ihr.
Dass man tätig wird falls Verstöße bekannt werden ist normal und als Absicherung unerlässlich.
Wenn das jedoch jemand kontrollieren will dann kann er den Aufwand dennoch betreiben, ist auch ok.
Zum Mitführen ist es ohnehin und auch kein Staatsgeheimnis - kann man auf Verlangen vorlegen.
Wie ist die Rechtslage, bei Fliegen ohne Kenntnisnachweis.
Das sollte klar sein - den gegebenen Rahmen musst du einhalten. Der Rahmen ist ohne KN naturgemäß etwas enger gesteckt.
 
Hi, das Thema wurde vor Jahren schon durchgekaut, braucht es da wirklich diese Neuauflage?
Schon beim Erstellen eines Themas wird danach gefragt und man kann sich erstmal informieren.
Suchergebnis:

Gruß hans
 

Nobby_segelflieger

Vereinsmitglied
Claus
Den ersten Satz halte ich ehrlich gesagt für etwas übertrieben.
Das macht kein Vorstand oder Flugleiter. Einen Bick über s Modell bei einem Ruder Check ist bei fremden nicht ganz falsch.
Vor Aufnahme des Flugbetriebes beim Eintrag in das Flugbuch lasse ich mir bei Fremden Versicherung und Nachweis zeigen und überprüfe die e-ID am Modell. Dann erfolgt die Startfreigabe. Bei meinen Eigenen Leuten 1 mal im Jahr. Man kennt sich ja bei 10 Aktiven Piloten.
 
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