Hallo Gallier,
warum heißt es wohl Startmasse und nicht Landemasse?
Gruß
Onki
Ja, da gab es bereits an Jetveranstaltungen ähnliche Vorgänge. (Thema Tank wird eben nicht voll gemacht und kürzer geflogen, wurde afaik nicht akzeptiert)?? Wird dann die maximale mögliche Abflugmasse in Betracht gezogen.
das hab ich mich auch schon gefragt,Doppelter Verstoß, Abflug über maximalgewicht und abwerfen von Gegenständen (ist Wasser ein Gegenstand).
§ 13 Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen
(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
....durch die Rettungsgasse rasen und dann behaupten sie dürfen das um ihren Flieger zu kriegen .
...und verschone uns mit solchen Weisheiten.
ich habe eine Digitalwaage, die zeigt aufs Gramm aufgelöst an.mit exakt 5kg, ausschließlich wild am Hang. Ich hätte liebend gern noch ein halbes Kilo oder so mehr
Noch bekommt niemand ein Ticket, wenn er mit 55km/h in der Stadt unterwegs ist und über google seine Positionsdaten weitergibt.Wenn der Staat willkürliche Grenzen zieht
ich habe eine Digitalwaage, die zeigt aufs Gramm aufgelöst an.
Wenn ich da ein 1 Kilo Zuckerpaket auflege, zeigt sie mir etwa (abhängig vom Zuckerpaket) 916g an.
Wäre das die Lösung ?
Noch bekommt niemand ein Ticket, wenn er mit 55km/h in der Stadt unterwegs ist und über google seine Positionsdaten weitergibt.
Blitzt es, geht erst mal die Diskussion über die Messtoleranzen und die Zulässigkeit der Messung an sich ("Abzocke") los.
Diese 50 km/h Grenze ist genauso "willkürlich", aber bei einem Kind, das zwischen Autos vor einem auf die Straße rennt dennoch viel zu hoch.
Grüße Stefan
Martin,Sorry, wenn du eine nicht kalibrierte Chinawaage verwendest...
Hallo Gallier,
...Nach der Landung bist Du wieder im Limit, es sei denn jemand kontrolliert den Flieger ganz genau und entdeckt die Vorrichtung zur Aufnahme von Wasserbalast, dann bist Du mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Nachweispflicht, diese Vorrichtung nicht benutzt zu haben. Im Schadensfall sowieso.
Das Risiko erwischt zu werden ist gering, das Risiko im Schadensfall ohne Versicherungsschutz dazustehen dagegen hoch.
Grüße, Nick