Aktivitäten zur Abwendung der 100m Höhenbegrenzung im Modellflug

Meinungsaustausch mit MdB Olav Gutting


Anlässlich der drohenden 100 m-Höhenbeschränkung

Andreas Maier​


Wie den meisten Modellfliegern bekannt sein dürfte, handelt es sich um diese Verordnung...

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...nach deren Inkrafttreten der Modellflug in seiner bisherigen Form weitgehend unmöglich werden würde.
Die Verordnung im Wortlaut kann hier nachgelesen werden (39/17 Grunddrucksache).


Der Modellsportverein Oberhausen-Rheinhausen 1963 e. V. hat die Initiative ergriffen und Herrn MdB Olav Gutting, Herrn Gerhard Balzarek (Gebietsbeauftragter des DMFV), Herrn Walter Spannagel (Sachverständiger des DAeC), mehrere Vorstände sowie aktive Modellflieger aus umliegenden Vereinen, RCMF Bad Schönborn, MFSV St. Leon-Rot, MfG Graben-Neudorf, uvam., und natürlich aus Oberhausen, zu einem Gespräch über die drohende 100 m-Höhenbegrenzung eingeladen. Wie anhand der Bilder erkennbar ist, wurde das Angebot gerne angenommen.

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Herr Peter Kretzler hat mit seinen Vereinskollegen dieses Treffen kurzfristig hervorragend vorbereitet. Nach einer informativen Einführung und der Vorstellung der Teilnehmer hat er Herrn Gerhard Balzarek das Wort erteilt, der nun seinerseits sehr sachlich und präzise Herrn MdB Olav Gutting das Anliegen und die Besorgnis vieler Modellflieger vermittelte.

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Es wurde genau dargelegt, dass wir hier im Umland...

  • ...einige kleine Interessengemeinschaften haben, die sich derzeit mit Modellflug unter 5 kg auf ihrem "IG"-Gelände ohne Aufstiegsgenehmigung begnügen. Würden sich die Rahmenbedingungen so ändern, wie dies die Verordnung vorsieht, würde dies eine Flut von Anträgen auslösen.
  • Ebenso betroffen wären die zahllosen Hangflieger, da sie ihrem Hobby mit dem Einverständnis von Landwirten und Gemeinden nachgehen.
  • Ganz zu schweigen von denjenigen Modellfliegern, die auf ihrer eigenen kleinern Wiese für Segelflugwettbewerbe nicht nur Windenstarts trainieren.

Weiterhin ist gerade für uns in dieser Region das massive Einschreiten des Verteidigungsministeriums völlig unverständlich, da hier schon seit den 1960ern bis in die 1980er Jahre eine sehr freundschaftliche und unproblematische Koexistenz mit der Bundeswehr und ihren damaligen Tiefflügen besteht. Es wurde sogar berichtet, dass bei so manchem Militärflug mit einem Flächen-Wackeln die Modellflieger gegrüßt wurden.

Herr MdB Olav Gutting hat uns freundlich mit den Worten begrüßt: "Da kommen binnen ein paar Tagen weit mehr als 50 E-Mails die 100m Deckelung des Modellfluges betreffend aus meiner Heimatgemeinde bei mir an..." alles schmunzelt. Weiter: " ... da brennt es! Ich muss was tun, muss mich da mal sehen lassen und mit den Leuten reden."
Er stammt schließlich von hier und war schon als kleiner Junge häufig mit seinem Vater auf dem hiesigen Modellfluggelände zu Besuch.

Er erklärte uns, dass er bisher davon ausgegangen sei, dass es nur die "Drohnen" beträfe und der klassische Modellflug nicht tangiert würde, denn der hätte ja im Allgemeinen eine Aufstiegsgenehmigung.
Man bemerkte sofort, dass Herr Gutting sehr gut vorbereitet war. Er kannte nicht nur die Gewichtsbeschränkungen, sondern auch viele andere Details.
Als er dann aber in der Runde die Frage stellte, wer betroffen sei, war er sehr erstaunt.
Es waren nämlich alle betroffen, denn hier hat fast jeder einen oder zwei Segler für den Hang.

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So wurde die Problematik genauestens analysiert.
Die "Drohnen“ bzw. Multicopter fliegen normalerweise weniger als 100 m hoch. Die übrigen Modellflugzeuge jedoch oberhalb der 100 m Grenze, was beispielsweise beim Hangflug geländebedingt ist. - Startet man auf einem Berg, so ist das Modell selbst ohne Höhengewinn bereits hoch über der Talsohle.

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Bekanntlich hat weder die militärische noch die Allgemeine Luftfahrt ein Problem mit dem Modellflug.
Modellflieger sind im Normalfall sehr gut unterrichtet wo und wie hoch sie ihr Modell fliegen lassen dürfen, Stichwort Luftraum E, bzw. ob es andere Einschränkungen gibt.
Dieses Vertrautmachen mit den luftrechtlichen Vorschriften beginnt schon beim Kauf des ersten Modells, wenn Modellflieger in den Fachgeschäften umfassend über die Gesetze und Verordnungen aufgeklärt werden - sprich: Wo, wann, wie, welche Versicherung, Verband oder Verein erforderlich oder nützlich ist, um Neulinge vor Gesetzesverstößen und/oder Schaden zu bewahren, damit sie sich lange Jahre diesem Hobby widmen können.

Im krassen Gegensatz hierzu stehen die Kaufhäuser, Tankstellen, Spielwarenabteilungen bis hin zu Amazon und Co, wenn es um "Drohnen" geht. - Es wird verkauft, was das Zeug hergibt, ganz egal wer, wann oder wie, Hauptsache die Regale sind schnell wieder leer.

So tauchte natürlich auch der Vorschlag auf, ob nicht ab einer gewissen Größe diese Multicopter nur noch über den Fachhandel nach Vorlage einer Berechtigung wie Versicherungsnachweis, Mitgliedsausweis oder dergleichen verkauft werden sollten.
Dann wäre eine fachkundige Beratung wahrscheinlicher wie im Supermarkt.
Auch technische Möglichkeiten kann man heutzutage nutzen, damit diese Fluggeräte nicht rechtswidrig betrieben werden. Ein Nachrüsten ist allerdings leider eher zweifelhaft.

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Dann kam die Frage auf, ob das Ganze nicht dem kommerziellen Drohnenflug, Paketdiensten u. ä. geschuldet sei?
Dies wurde verneint. Wenn solche Vorhaben aus heiterem Himmel umgesetzt würden, gäbe es ein riesen großen Aufschrei in der Bevölkerung. Das wäre also hopplahopp nicht akzeptabel und wir sollten auch bedenken, dass wir in einer Demokratie und einem Rechtsstaat leben. Wobei auch Herr MdB Olav Gutting einräumte:"Was in 20 Jahren ist, weiß heute noch keiner, auch ich nicht."

Des weiteren betonte er ausdrücklich:
Er ist nicht im Verkehrsbereich sondern im Finanzausschuss tätig. Dennoch sagte er uns zu, mit den betreffenden Ministern im Landtag zu reden, da er diese kenne und unsere Argumente mehr als nur stichhaltig wären.

Damit wurde der Hauptteil beendet und die Diskussion in kleinen Gruppen begann.

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Dabei zeigte sich, dass Herr MdB Olav Gutting weiterhin sehr aufmerksam unsere Ängste wahrnahm und so manchen Hinweis oder Einwand sicherlich verinnerlichte.

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So hoffen wir, oder zumindest ich, dass die Argumente dieser Diskussion offene Ohren fand.

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Ein großes Dankeschön an den MSV-Oberhausen-Rheinhausen, die Herren Olav Gutting, Gerhard Balzarek und Walter Spannagel, so wie alle übrigen Anwesenden.


Mein Resümee:

Wenn wirklich jeder Modellflieger ein paar E-Mails an die zuständigen oder auch aus seinem Wahlkreis stammenden Politiker schreibt, dann sind das nur ein paar Minuten, ein kleiner Schritt, für jeden Einzelnen, aber ein großer Schritt für die Menschhe ... ähem uns Modellflieger.
Oder anders herum gesagt, steter Tropfen höhlt den Stein!

Auf Twitter: https://twitter.com/olavgutting/status/827830958321721348)
 
Hallo Knut,

damit hast du natürlich auch recht, es ist Mittel zum Zweck für die Industrie.
Unsere "Volksvertreter" bedienen diese Lobby mit sehr fragwürdigen Argumenten und Entscheidungen.

Nur meine Frage bleibt dennoch - wollen wir alle kampflos unser Hobby aufgeben?

Mit Gruß
Captain Future
 
Sehr geehrter Herr Haas,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 22. Januar. Auch uns liegt der Modellsport sehr am Herzen. Ihr Anliegen kann ich daher gut nachvollziehen.

Bei der zurzeit viel diskutierten Drohnenverordnung handelt es sich nicht um eine gesetzliche Regelung, die vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Er kann sie daher weder inhaltlich gestalten noch die getroffene Regelung ändern. Es handelt sich vielmehr um eine Verordnung.

Inhaltlich wurden die Interessen der Modellflieger aber berücksichtigt. Die Verordnung enthält aufgrund der Besonderheiten des Flugmodellsports zahlreiche Ausnahmen, um die Einschränkungen für die Modellflieger so gering wie möglich zu halten. Diese Ausnahmen betreffen insbesondere die sogenannten Modellfluggelände und den Kenntnisnachweis. Auf Modellfluggeländen gilt weder das Betriebsverbot in Höhen von mehr als 100 Metern, noch ist hier ein Kenntnisnachweis erforderlich.

Für den Betrieb mit Geräten ab 2kg außerhalb von Modellfluggeländen können Mitglieder eines Modellflugvereins den Kenntnisnachweis durch eine einfache Bescheinigung des Vereins über eine erfolgte Einweisung erlangen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Der Betrieb mittels Videobrille wird in bestimmten Grenzen erlaubnisfrei gestellt.

Auch außerhalb von Modelflugplätzen kann – im Gegensatz zu vielen Behauptungen - weiterhin Modellflugsport betrieben werden. Für Modellflugzeuge, die hier über 100 Meter aufsteigen wollen, kann eine behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Im Rahmen der Neuregelung mussten unterschiedlichste Interessenlagen miteinander in Einklang gebracht werden. Insbesondere galt es, Sicherheitsaspekten gerecht zu werden.

Ich hoffe, dass meine Antwort hilfreich für Sie war.

Herzliche Grüße

Dr. Georg Kippels, MdB
Platz der Republik 1
Dienstraum: JKH, Zi. 6.766
11011 Berlin

Telefon: 030 - 227 - 75 2 45
Telefax: 030 - 227 - 76 2 45
georg.kippels@bundestag.de
 
auf den Punkt gebracht!!!

auf den Punkt gebracht!!!

Hallo Captain Future,

diese freiverkäuflichen Copter würde ich eher als Trojanisches Pferd bezeichnen wollen.
Natürlich wird damit auch zum Teil grober Unfug betrieben.
Diejenigen die diese neue Verordnung ausgearbeitet haben, machen sich diesen Fakt zu nutze. Die angesprochenen Copter sind für mich nur die willkommenen, beliebig aufblasbaren Steigbügelhalter für das eigentliche Ziel.

Tschüß
Knut

Und unsere Verbände verhalten sich wie das berühmte Kaninchen vor der Schlange. Wenn die 100m Grenze kommt brauchen viele keinen Verband und Modellflugversicherung mehr. Hier eine Antwort von dem Verband dem ich angehöre:

"der XXXX hat von Anfang an keinen Unterschied zwischen Vereins- und Einzelmitgliedern gemacht. Auch differenzieren wir nicht zwischen klassischem Modellflug und Drohnen. Deshalb können wir Ihre Bedenken, wir würden uns nicht für unsere Einzelmitglieder einsetzen, zerstreuen.

Die jetzige Regelung stößt auch bei uns auf erheblichen Missmut. Denn, es wäre ja nicht nur unsere Einzelmitglieder in der Pflicht, sondern auch rund 600 Vereine, nämlich alle diejenigen, die keine Aufstiegsgenehmigung für ihr Modellfluggelände haben.

Wir arbeiten momentan sehr intensiv gegenüber den Bundesländern, um hier noch Veränderungen zu erreichen. Bezüglich all der fachlichen Fragen, bitten wir um Geduld, denn hierzu muss die neue Verordnung überhaupt in Kraft treten. Vor Mitte des Jahres wird sich erst einmal gar nichts ändern. Wir werden Sie informieren, wenn es verlässliche Entscheidungen gibt. Selbstverständlich werden wir unsere Mitglieder dann umfassend unterstützen
."

Jetzt ist es Ende Februar, dann habe ich ja noch ein bisschen Zeit meine Modelle im Acker zu versenken. Danach kann ich mir ja einen Graupner Heim 3D kaufen und im Garten kampfschweben. Die Kinder spielen dann im Wohnzimmer auf der Konsole einen Ego-Shooter anstatt auf unserer Wiese beim Modellflug Spaß zu haben. Hangfliegen werde ich dann mit einem Drachen vom Aldi.

Na ja, wenigstens bleibt mir noch der Manntragende Segelflug, muss dann nur noch einen Segler konstruieren wo 4 Personen reinpassen. Dann aber mit Schallgeschwindigkeit durch den nun kommerziellen FL von 100m bis Level F & G steigen und hoffen dass mich keine Drohne runterholt.

Für diejenigen die am Modellflug seit Jahrzehnten gut verdienen (die Verbände, die großen Händler der Branche, die zahlreichen Magazine die fast nur noch Werbung für Copter machen,…) hoffe ich auf einen guten Posten bei Amazon, DHL und in den Behörden.
 
Demokratie gleich Information und Öffentlichkeit

Demokratie gleich Information und Öffentlichkeit

Einen guten Abend an alle

Weiss eigentlich schon jemand wie der genaue Text des Änderungsentwurfes aus NRW komplett lautet?

Woher bekommt man Informationen über die anderen Änderungsvorschläge zur LuftVO aus der Sitzung der Ausschüsse vom 23.02?

Wo werden Informationen oder Veröffentlichungen zur Bundesdrucksache 39/17 publiziert?

Bisher ist unter http://dipbt.bundestag.de/dip21.web...9/17&method=Suchen&herausgeber=BR&dokType=drs noch nichts veröffentlicht.

Meiner Meinung nach wäre es sinnvoll die vorhandenen Informationen zu lokalisieren und zu analysieren, bevor in unbekannte „Wespen Nester“ gestochen wird.

VG Frank
 
Hallo Franz,

ich poste mal meine Antwort auf das Standarschreiben der CDU-Bundestagsabgeordneten, die dies ja Postwurfsendungsgleich verteilen:

"Wer und unter welchen Voraussetzungen eine solche Ausnahmegenehmigung erhält ist völlig unklar, ebenso wie lange sie und wo örtlich gilt ist. Es wird auf jeden Fall damit ein Bürokratiemonster geschaffen. Gerade in Baden-Württemberg ist der Modellflug tief verwurzelt. Die Weltmeister in den Wettbewerbskatagorien F3b und F3F (Segelflug mit Windenstart und Hangflug) Andreas Herrig und Thorsten Volkerts leben und trainieren in Baden-Württemberg. Wie in jeder anderen Sportart ist umfangreiches Training unerlässlich und gerade diese beiden Disziplinen werden oft außerhalb von Modellflugplätzen trainiert, weil sonst der komplette Flugbetrieb auf den Plätzen für die Dauer des Trainings ruhen müsste bzw. F3F am Hang betrieben werden muss. Da es sich um Segelflugzeuge ohne Antrieb handelt werden außer durch die Anfahrt mit dem PKW auch keine Emmissionen freigesetzt und jeder Jugendliche erlernt den Respekt und den Umgang mit den Naturgewalten.

Dies alles wird durch die Verordnung aufs Spiel gesetzt. Muss ich einen Jugendlichen, den ich zum Training mitnehmen will, zuerst seine Ausnahmegenehmigung zeigen lassen? Wie stellen sie sich das denn vor?

Wer von der Sache keine Ahnung hat sollte keine vorgefertigen Stellungnahmen verteilen, (ich gehe davon aus dass ihre Stellungnahme vorgefertigt ist da andere CDU-Abgeordnete wortgleiche Mails versenden) sondern im Zweifel einfach die „Nuhr“sche Regel beherzigen:

„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten."

Denn so verfestigt sich nur der Eindruck, dass man sich viele Bundestagsabgeordnete sparen kann, da sie in Fachfragen blind den Vorgaben von oben folgen und die Demokratie, die von der Entscheidungsfreiheit der Mandatsträger lebt, ad absurdum geführt wird.

Was ich zu dem Zeitpunkt noch nicht recherchiert hatte, wie denn der Amtsweg zur Erlangung einer solchen Ausnahmegenehmigung aussehen könnte. Aktuell sind ij Baden-Württemberg die 4 Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Freibur und karsruhe für die Aufstiegsgenehmigungen etc. örtlich und sachlich zuständig. D.h. Wer in Baden-Württemberg außerhalb eines Modellflugplatzes mit fliegen möchte müsste wenn die Struktur nicht geändert wird zuerst ermitteln, in welchem Bezirk er fliegen. Dann muss er dort den Antrag stellen. Was hier als so einfach dargestellt wird ist es in den jetzigen Verwaltungsabläufen nicht. Denn bei der Bearbeitung des Antrag müssen zumindest stichprobenartig Prüfungen stattfinden, ob zum Beispiel der Kenntnisnachweis nicht gefaked ist. Sonst könnte nach einem Unfall durch einen Piloten mit gefaktem Nachweis der Geschädigte die Behörde auf Schadensersatz verklagen. Schon alleine wer den Kenntnisnachweis ausstellen darf wird da zum juristischen Akt. In anderen Bundesländern sind die Strukturen und Zuständigkeiten anders geregelt, das Problem bleibt dasselbe. Das Bundesministerium halst den Ländern wieder Aufgaben auf ohne zu sagen wie es gehen soll.

Jetzt gibt zwei Möglichkeiten bezüglich der Bundestagsabgeordneten, die diese Musterschreiben verteilen:
1. Sie haben keine Ahnung, was sie da inhaltlich verteilen. Da wäre es ehrlicher zu antworten: da kenne ich mich nicht aus, muss ich auch nicht, da keine Beschlusssache des Bundestags.
2. Sie wissen, dass sie Unsinn verteilen.

Hans
 

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