Corona-Krise: DAeC und seine Mitgliedsverbände aktiv

Erste Erfolge in einigen Bundesländern

Die Bundesregierung hat am Mittwoch gemeinsam mit den Ländern über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie beraten. Bis zum 03.05.2020 sollen die bestehenden Maßnahmen größtenteils weiter gelten.

Für Modellfluggelände, die Sportstätten darstellen, bedeutet dies, dass sie vor diesem Termin nicht geöffnet werden können. Der DAeC setzen sich aber seit geraumer Zeit intensiv dafür ein, dass der Betrieb auf Modellfluggeländen baldmöglichst - ggf. mit bestimmten Auflagen - wieder möglich sein wird. Das hat in einigen Bundesländern bereits zum Erfolg geführt.

Aktuelle Info aus Rheinland-Pfalz – Glückwunsch an den Luftsportverband in RP
Sobald weitere Infos aus den Ländern vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.

In Bayern gilt insoweit kein flächendeckendes Modellflugverbot, wie es auch kein Wanderverbot oder ähnliche Verbote gibt. Maßstab ist insoweit § 5 Abs. 3 Nr. 7 2. BayIfSMV. Danach ist "Sport und Bewegung an der frischen Luft" ein sog. "triftiger Grund", die Wohnung verlassen zu dürfen. Da Modellflug auf der grünen Wiese (die entsprechende Einwilligung des Grundstücksnutzungsberechtigten vorausgesetzt) Sportausübung darstellt, ist diese Betätigung erlaubt, solange dies "ausschließlich alleine oder mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung" stattfindet. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen. Regionale Besonderheiten können auch zu beachten sein, was im Regelfall bei den jeweiligen Landratsämtern erfragt werden kann.

Ob Modellflug auf dem Modellfluggelände oder der grünen Wiese erlaubt ist, muss somit letztlich jeder selbst und vor Ort prüfen und entscheiden. Tatsächlich ist insoweit eigenständiges verantwortungsvolles Denken und Handeln eines Jeden gefragt. Die unterschiedliche Behandlung in den einzelnen Bundesländern lässt keine generelle bundesweite Betrachtung zu. Das Ziel der Corona-Eindämmung muss aber immer im Auge behalten bleiben. In Zweifelsfällen (d.h. ohne konkrete Informationen z.B. von den zuständigen lokalen Behörden) erachtet der DAeC den Verzicht auf die Ausübung von Modellflugsport für angebracht, insbesondere um in der Öffentlichkeit kein unzutreffendes Bild unseres schönen Sports entstehen zu lassen.

Um den Leistungs- und Breitensport sowie insbesondere auch die Jugendarbeit sicherzustellen, ist unserer Ansicht nach eine kurz- bis mittelfristige Rückkehr in das übliche, wohl bekannte Vereinsleben absolut notwendig. Zu diesem Schluss kommt auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), mit dem sich der DAeC als Mitgliedsverband stets eng abstimmt. Die Mitglieder des DAeC sind mittelbare Mitglieder dieses sehr wichtigsten sportlichen Organs in Deutschland, welches rund 27 Mio. Mitglieder zählt und somit in der Politik und Öffentlichkeit gut Gehör findet. Diese Institutionen sind am Puls des Geschehens und gleichzeitig nah an den entscheidenden politischen Gremien, um die Belange auch der Modellflugsportler angemessen und verantwortungsbewusst einzubringen bzw. ggf. einzufordern. Gleichzeitig sind auch die Landesluftsportverbände gemeinsam mit den Landessportbünden in sehr gutem Kontakt, sodass auch auf Länderebene positive Entwicklungen für den Sport befördert werden können.

Modellflug im DAeC
 
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