Hallo zusammen,
ich möchte den Wunsch nach sachlicher Diskussion dringend unterstützen und darauf hinweisen, dass Ausdrücke wie "Idioten" in diesem Forum nichts zu suchen haben.
Ich halte auch nichts von einer Klage gegen Modellflugverbände - woher wissen wir eigentlich, in welcher Form diese mit diesen Fragen befasst sind? Keine Kraftmeierei, bitte.
Zur Sache:
Das Thema, das Rechtsanwalt Felling in der "Modell" angesprochen hat, ist ernst; es betrifft sicherlich in erster Linie Anträge auf Aufstiegserlaubis, aber in extremen Fällen auch bereits bestehenden, erlaubnisfreien Modellflug unter 5 kg (mögliche Untersagung?).
Ob Rechtsanwalt Felling mit seinem Artikel das Thema juristisch "ausgeschöpft" hat, darüber bin ich nicht sicher. Er versteift sich - wie auch schon in früheren Veröffentlichungen zu dem Thema - auf die formelle Frage der Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeit. In dieser Frage hat er sich mit seiner Rechtsauffassung (wie er selber schreibt) bei den Verwaltungsgerichten nicht durchgesetzt; die Gerichte sind seiner Auffassung, dass insoweit eine ausschließliche Zuständigkeit des Bundes besteht, nicht gefolgt.
Aber das scheint mir nur einer von mehreren juristischen Aspekten zu sein. Im Kern (juristisch: bei der Frage der materiellen Rechtmäßigkeit) geht es doch stets um die Frage, ob und inwieweit der Modellflugbetrieb mit öffentlichen Belangen wie Natur- und Landschaftsschutz vereinbar ist. Diese Belange (Freiheit der Ausübung des Modellflugsprots einerseits - Umweltschutz andererseits) müssen sowohl die Behörden als auch in Streitfall die Gerichte gegeneinander abwägen. Und hier muss meines Erachtens gearbeitet werden, nämlich im tatsächlichen, nicht im "formaljuristischen" Bereich. Es muss gegenüber Behörden und Gerichten _konkret_ verdeutlicht werden, dass eben nicht von vornherein von der Schädlichkeit des Modellflugs ausgegangen werden kann, sondern dass viele Arten des Modellflugs weitestgehend "umweltneutral" sind.
Ein Beispiel: Ich bin auch Drachenflieger. Es gab immer wieder Diskussionen darüber, ob Drachen- und Gleitschirmfliegen das sensible Ökosystem der Alpen schädigt, bis hin zu Horrorberichten über Gemsen, die vor Schreck über einen Drachen oder Gleitschirm in den Abgrund stürzen. Der Deutsche Hängegleiterverband hat daraufhin bei einer unabhängigen Einrichtung (ich weiß im Moment nicht welche, lässt sich aber leicht herausfinden) ein Gutachten über die ökologischen Folgen dieses Sports erstellen lassen. Es kam zum Ergebnis, dass die Auswirkungen in den allermeisten Fällen minimal bis nichtexistent sind. So gewöhnen sich selbst wildlebende Tiere schnell an Drachen oder Gleitschirme; nur in sehr seltenen Fällen konnte beobachtet werden, dass Tiere gestört wurden. Dieses Gutachten hat die Argumentationssituation der Drachen- und Gleitschrimflieger deutlich verbessert; an dieser Front ist (soweit ich sehe) im Moment weitgehend Ruhe.
DIES wäre meines Erachtens eine sinnvolle Maßnahme, die unsere Verbände ergreifen sollten. Die meisten von uns werden Beobachtungen, wie ich sie gerade geschildert habe, schon gemacht haben. Dass sich Vögel nicht von Modellfliegern abschrecken lassen, ist bekannt. Rund um unser Gelände habe ich schon Rehwild, Feldhasen etc. beobachtet, die sich für den Modellflug überhaupt nicht intressiert haben. Und wenn es nun aber doch bestimmte Problemfälle geben sollte, dann müssen wir als umweltbewusste Sportler uns damit eben auch auseinandersetzen.
Ein einzelner Verein ist mit einem solchen (Muster-) Gutachten überfordert; es handelt sich um eine typische Verbandsaufgabe. Ich bin der sicheren Überzeugung, dass ein solches Gutachten, wenn es in einem Verwaltungsgerichtsprozess vorgelegt würde, erhebliche Wirkung hätte. Juristen und Verwaltungsbeamte sind auf externes Sachwissen bei solchen Fragen angewiesen.
Ich kann mir nicht verkneifen zu sagen, dass ich verwundert bin über das Lamento von Rechtsanwalt Felling, dass Modellflug deshalb keine Chance habe, weil es "keine Lobby" für ihn geben. Es kommt darauf an, dass die Interessen des Modellflugs in angemessener Form vertreten werden. Es stimmt sicher, dass Richter meist (Ausnahmen bestätigen die Regel...) keine Modellflieger sind und deshalb zunächst wenig Verständnis für ihn mitbringen. Aber dieses Verständnis kann und muss man wecken. Aber wir (die Modellflieger) sind eben auch nicht immer und ausschließlich im Recht: Wenn es Ökosysteme geben sollte, die durch Modellflug geschädigt werden können (das muss aber erstmal dargetan werden!!), dann müssen wir uns eben auch einmal einschränken. Man kann davon ausgehen, dass sich Gerichte um eine sachgerechte Lösung bemühen werden. Aber dazu müssen wir beitragen.
In diesem Sinne allen Betroffenen viel Glück!
Carsten.