Deutscher Modellflieger Verband sieht sich durch Presseberichte bestätigt

Können die Modellflieger in Deutschland jetzt endgültig aufatmen? Laut verschiedenen Medienberichten sieht der Referentenentwurf für eine novellierte „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” zwar einige Neuerungen für Piloten von privat genutzten Flugmodellen vor. Bezüglich der bis zuletzt strittigen Flughöhenbegrenzung sind die Angaben allerdings uneinheitlich. Nach Informationen des Deutschen Modellflieger Verbands ist die allgemeine, ausnahmslose Deckelung auf 100 Meter jedoch vom Tisch.

Spiegel Online hatte zunächst berichtet, dass künftig „private Drohnenflüge nur noch bis zu einer Höhe von hundert Meter zulässig” sein werden. „Das ist nach unseren Informationen auch nicht grundsätzlich falsch”, ordnet Hans Schwägerl, Präsident des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV) diesen und andere ähnlich lautende Presseberichte ein. „Allerdings ist es auch nicht die ganze Wahrheit. Denn wer einen so genannten 'Kenntnisnachweis' vorweisen kann, der wird sein privates Flugmodell auch weiterhin jenseits der 100 Meter-Grenze, auch außerhalb von Modellflugplätzen, nach den bisherigen Regeln Fliegen können.” Wie dieser „Kenntnisnachweis”, über den auch Heise Online mit Verweis auf den Regierungsentwurf berichtet, exakt aussehen wird, bleibt abzuwarten. Er wird jedoch in der Zuständigkeit der beauftragten Modellsportverbände liegen. Die Hürden werden zudem deutlich geringer ausfallen als bei einem von verschiedenen Seiten ins Gespräch gebrachten „Pilotenführerschein”.

„Unterm Strich bestätigen die jüngsten Medienberichte das, was wir schon vorab von unseren Gesprächspartnern signalisiert bekommen hatten. Das BMVI ist in vielen Punkten der Argumentation und den Vorschlägen des DMFV gefolgt”, so Hans Schwägerl. Unter anderem müssen künftig alle Flugmodelle mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm gekennzeichnet werden. „Kennzeichnung bedeutet nicht Registrierung”, stellt DMFV-Präsident Schwägerl klar. „Wir haben von Anfang an betont, dass wir ausgeweitete Kennzeichnungspflichten für sinnvoll halten.”

Positiv bewertet man auf Seiten des Deutschen Modellflieger Verbands zudem die Tatsache, dass mit der neu gefassten Luftverkehrsordnung erstmals der Bereich des Fliegens mit optischen Hilfsmitteln - zum Beispiel einer Videobrille - konkret geregelt wird. So wird das Fliegen mit Modellen unter 250 Gramm und bis zu einer Höhe von 30 Meter erlaubt und dem direkten Sichtkontakt gleichgestellt, was die boomende Sportart FPV-Race (FPV = First Person View) de facto aus seiner bisherigen rechtlichen Grauzone holt. Als Alternative für Modelle über 250 Gramm Abfluggewicht bietet der Gesetzgeber zudem die Möglichkeit an, dass ein Luftraumbeobachter den oder die Piloten auf mögliche Gefahren hinweist. „Mit dem sich abzeichnenden Kompromiss gehen wir zuversichtlich in die Verbändeanhörung”, blickt Hans Schwägerl voraus. „Aus unserer Sicht scheint ein für alle Beteiligten gangbarer Weg gefunden zu sein. Und vor allem hat der Modellflug in Deutschland wieder eine Zukunft.”
 
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