Eberhard Mauk
User †
Hallo,
noch als PS: zum Thema AE für erlaubnisfreien Modellflug beantragen.
Das wollen zwar die Luftämter nicht genehmigen, andererseits verfügen oft dieselben Luftämter in den ausgestellten AEs für den Geltungsbereich ab 0 kg also auch gültig für den erlaubnisfreien Modellflug.
Insofern könnte man über ein derartiges Ansinnen mit den Luftämtern durchaus streiten und auf einer derartigen AE bestehen.
Genehmigt werden, soll ja auch das Gelände und nicht der erlaubnisfreie Flug. Ist auch eine Frage der Antragsformulierung.
Aber wie immer gillt, bist du nicht willig brauchts Gewalt, hier womöglich das Gericht und das macht dann wenig Sinn, da es einfachacher ist eine AE zB für 5,1 kg zu beantragen.
Gruß
Eberhard
noch als PS: zum Thema AE für erlaubnisfreien Modellflug beantragen.
Das wollen zwar die Luftämter nicht genehmigen, andererseits verfügen oft dieselben Luftämter in den ausgestellten AEs für den Geltungsbereich ab 0 kg also auch gültig für den erlaubnisfreien Modellflug.
Insofern könnte man über ein derartiges Ansinnen mit den Luftämtern durchaus streiten und auf einer derartigen AE bestehen.
Genehmigt werden, soll ja auch das Gelände und nicht der erlaubnisfreie Flug. Ist auch eine Frage der Antragsformulierung.
Aber wie immer gillt, bist du nicht willig brauchts Gewalt, hier womöglich das Gericht und das macht dann wenig Sinn, da es einfachacher ist eine AE zB für 5,1 kg zu beantragen.
Gruß
Eberhard