Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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mha1

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Die Regeln müssen noch mit dem BMVI und dem LBA abgestimmt werden. Zumindest solange bleibt das vertraulich um mit den Behörden darüber reden zu können, ohne diese unter Druck zu setzen.
Die Rahmenbedingungen sind aber schon veröffentlicht.

Die Rahmenbedingungen ergeben sich ja aus der EU Verordnung, mehr ist aber auch nicht veröffentlicht. Ich denke es ist schade, dass die im DAeC und seinen Landesverbänden organisierten Vereine und Mitglieder nicht wissen dürfen, was der DAeC in ihrem Name mit den Behörden verhandeln wird.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Die Rahmenbedingungen ergeben sich ja aus der EU Verordnung, mehr ist aber auch nicht veröffentlicht. Ich denke es ist schade, dass die im DAeC und seinen Landesverbänden organisierten Vereine und Mitglieder nicht wissen dürfen, was der DAeC in ihrem Name mit den Behörden verhandeln wird.

Öhm nu,
ganzvorsichtigdiehandheb.
Die Rahmenbedingungen der Standardisierten Regeln ergeben sich eben nicht aus der EU-Verordnung, da sie weitgehend davon abweichen und weitgehend den Status Quo des Modellflugs beschreiben.
Und die Landesverbände werden über die Aktivitäten und Inhalte sehr wohl informiert. Dazu gibt es extra bundesweite Veranstaltungen. Nennt sich Mitgliederversammlung.
Ausserdem wird bei uns erst gegackert, wenn das Ei gelegt ist.
 

mha1

User
Hallo Frank,

kein Angriff, vielmehr Informationsmangel auf meiner Seite. Selbstverschuldet durchaus möglich.

Ich bezieh mich auf einen altes Post von Dir:

Die Standardisierten Regeln müssen noch mit verschiedenen Stellen koordiniert werden und sind daher noch nicht öffentlich.
Die Eckpunkte findet man aber hier.

Dort finde ich neben dem philosophischen Hinweis auf unsere Situation (Phanta Rhei, alles fliesst) ein wenig Historie, den Status der EU Verordnung, den Hinweis auf die Möglichkeit der besonderen Regelungen für den Modellflug und das Statement, dass der DAeC lobenswerterweise schon einen Vorschlag ausgearbeitet hat.

Zwischenzeitlich hat der DAeC auch einen Vorschlag (fast) fertig gestellt, der als Ausgangspunkt für die Formulierung der Bedingungen dienen kann, die in der Genehmigung aufzunehmen sind. Der DAeC bezeichnet diesen Vorschlag mit dem Arbeitstitel „Standardisierten Regeln für Flugmodelle“.

Vielleicht habe ich die Mitteilung nicht richtig gelesen, ich kann daraus keine Eckpunkte des Vorschlags selbst herauslesen. Also vielleicht so eine Art Positionspapier abgeleitet aus dem status quo. Was ist uns wichtig und unverhandelbar, was ist uns wichtig und in Grenzen verhandelbar, was schlagen wir vor zu verändern. Gibt es höchstwahrscheinlich. Wenn ja, dann hilf mir bitte die Unterlagen zu finden. Ich will nur verstehen.

Vielen Dank für Deine Geduld und Mühe hier.

Michael
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,

kein Angriff, vielmehr Informationsmangel auf meiner Seite. Selbstverschuldet durchaus möglich.

Ich bezieh mich auf einen altes Post von Dir:



Dort finde ich neben dem philosophischen Hinweis auf unsere Situation (Phanta Rhei, alles fliesst) ein wenig Historie, den Status der EU Verordnung, den Hinweis auf die Möglichkeit der besonderen Regelungen für den Modellflug und das Statement, dass der DAeC lobenswerterweise schon einen Vorschlag ausgearbeitet hat.



Vielleicht habe ich die Mitteilung nicht richtig gelesen, ich kann daraus keine Eckpunkte des Vorschlags selbst herauslesen. Also vielleicht so eine Art Positionspapier abgeleitet aus dem status quo. Was ist uns wichtig und unverhandelbar, was ist uns wichtig und in Grenzen verhandelbar, was schlagen wir vor zu verändern. Gibt es höchstwahrscheinlich. Wenn ja, dann hilf mir bitte die Unterlagen zu finden. Ich will nur verstehen.

Vielen Dank für Deine Geduld und Mühe hier.

Michael

Hallo,
guckst du hier.
 

mha1

User

Das kenne ich, ist ja in Deinem ersten Beitrag schon verlinkt. Ich dachte es müsste bereits wesentlich mehr zu den standardisierten Regeln geben als die Spalte §16 Option B auf Seite 3 zeigt. Und das tut es ja, nur nicht veröffentlicht um "keine Behörde zu verunsichern". Werde wohl auf die Veröffentlichung nach den Verhandlungen warten müssen. Ich bin sicher Du verstehst den Ursprung meiner Nachfrage.

Danke Dir

Michael
 

FAG_1975

Vereinsmitglied

Hmm,

wenn ein Verband sich der Herausforderung stellen will (und wird - so es so kommt) und der andere nicht, dürfte es bald nur noch einen Verband geben, in dessen Rahmen man Modellflug "wie wir ihn kennen" gemacht werden kann / darf.

Kann es sein, dass sich hier ein Verband offenen Auges auf dem Weg befindet sich selbst abzuschaffen? Ist das zufällig auch der, der die Tür zugeschlagen hat?

Fünfzig Cent für das Phrasenschwein: "Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit ... ."

Dann hoffen wir mal, dass das Ei bald gelegt sein wird, und entsprechend gegackert wird. *Daumendrück*
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Dann hoffen wir mal, dass das Ei bald gelegt sein wird, und entsprechend gegackert wird. *Daumendrück*

Natürlich werden die Standardisierten Regeln veröffentlicht werden. Das ist der Zweck der Übung. Nur ist im Moment noch nicht der Zeitpunkt dazu, weil das Ei noch nicht gelegt ist.
Man kann nichts zur öffentlichen Diskussion stellen, was sich noch täglich ändern kann. Ausserdem dürfte eine platte Veröffentlichung zum jetzigen Zeitpunkt eine Flut von Fragen auslösen, zu deren Beantwortung die notwendige Manpower nicht vefügbar ist. Eine zeitnahe und umfassende Beantwortung dazu ist nicht leistbar.
Die grundlegenden Inhalte des dahinterstehenden Konzeptes sind veröffentlicht was für dieses Konzept nebenbei ein Alleinstellungsmerkmal ist.
 
....wenn ein Verband sich der Herausforderung stellen will (und wird - so es so kommt) und der andere nicht, dürfte es bald nur noch einen Verband geben, in dessen Rahmen man Modellflug "wie wir ihn kennen" gemacht werden kann / darf.
......

Nur damit ich's richtig verstehe: wenn sich die Behörden für eine Variante entscheiden, A oder B, dann kann die doch nur für alle Modellflieger gelten. Unabhängig davon durch welchen Verband sie gemeldet worden sind. Es kann doch nicht innerhalb eines Staates zwei verschiedene Regelwerke für dieselbe Sache geben.
Damit hat der eine Verband der sich zumindest wahrnehmbar gepflegt zurückhält am Ende das gleiche Resultat mit weniger Arbeit. Und es erledigt sich leider auch die Notwendigkeit für die Trägheit der Masse den Verband zu wechseln.

Schönen Gruß

Jörg
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Nur damit ich's richtig verstehe: wenn sich die Behörden für eine Variante entscheiden, A oder B, dann kann die doch nur für alle Modellflieger gelten. Unabhängig davon durch welchen Verband sie gemeldet worden sind. Es kann doch nicht innerhalb eines Staates zwei verschiedene Regelwerke für dieselbe Sache geben.

Mit der einen Variante käme aber auch eine Menge Arbeit auf den Verband zu und wenn ich es recht verstehe, scheut sich ein Verband davor und will deshalb einen anderen Weg (für ihn selbst besser, für die Modellflieger schlechter). Das meinte ich mit "sich der Herausforderung stellen".
 

aue

User
Es ist doch zunächst einfach nur eine Wunschliste, was auf der Variante B zusammengetragen ist. Was sich davon durchsetzen lässt, ist überhaupt nicht klar. Das Ganze könnte auch nach hinten losgehen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,

Es kann doch nicht innerhalb eines Staates zwei verschiedene Regelwerke für dieselbe Sache geben.

das wäre genau die Situation, die keiner haben will, obwohl es rechtlcih schon möglich wäre. Ideal wären inhaltlich weitgehend gleiche Anträge in Zusammenarbeit der Verbände, so dass für alle die gleichen Regeln gelten.

Aber die Hoffnung darauf ist zerstört. Diese Tür ist zumindest für mich zugeschlagen.
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Irre geleiteter Modellflieger

Irre geleiteter Modellflieger

Hallo zusammen,
mich macht das Amtsdeutsch immer irre und ich bin verwirrt.

Ich habe folgende Situation.
1. Ich habe eine 10000 m2 Wiese im Außenbereich.
2. Ich habe so eine Prüfung für Modellflieger gemacht.
3. Ich habe eine Modellflughaftpflicht mit irre hoher Deckung.
4. Ich fliege auf meiner Wiese Segler und Elektroflieger alle unter 5 kg und ohne Kolbenmotor.

Was muss ich noch weiteres tun, um auch nach 2020 einigermaßen Gesetzeskonform auf meiner Wiese fliegen zu können?

Ich habe verstanden, dass ich mich nur als Modellflieger registrieren lassen muss! Wo auch immer!

Stimmt das so?

LG Fliegerass
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Was muss ich noch weiteres tun, um auch nach 2020 einigermaßen Gesetzeskonform auf meiner Wiese fliegen zu können?

Wenn's so kommt und ich es richtig verstanden habe, wärst Du auf 120m Höhe begrenzt, während Du jetzt den Luftraum G auch bis 2500 ft. nutzen darfst, sofern dieser soweit reicht (gibt ja genug Gebiete, wo der Luftraum E unterhalb 2500 ft. beginnt). Außerdem wäre das neue Gewichtslimit 4 kg statt 5 kg.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Wenn's so kommt und ich es richtig verstanden habe, wärst Du auf 120m Höhe begrenzt, während Du jetzt den Luftraum G auch bis 2500 ft. nutzen darfst, sofern dieser soweit reicht (gibt ja genug Gebiete, wo der Luftraum E unterhalb 2500 ft. beginnt). Außerdem wäre das neue Gewichtslimit 4 kg statt 5 kg.

Öhm nu,
das ist so nicht ganz richtig.

Ohne Verbandmitgliedschaft 25 kg / 120 m in the middle of nowhere.
Kompetenznachweis nach EU-Regeln
Registrierung in Eigenregie
Kennzeichnung des Modells
Versicherung in Eigenregie

Mit Verbandsmitgliedschaft nach §16 2 (b), also z.b. Standardisierte Regeln wenn sie umgesetzt werden. 10 kg ausserhalb von Modellflugplätzen / 2500 ft wenn G nicht abgesenkt ist)
Kompetenznachweis nach Verbandsregeln
Automatische Registrierung
Kennzeichnung des Modells
Versicherung über Verband
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Es ist doch zunächst einfach nur eine Wunschliste, was auf der Variante B zusammengetragen ist. Was sich davon durchsetzen lässt, ist überhaupt nicht klar. Das Ganze könnte auch nach hinten losgehen.

Gibt es einen inhaltlich dargelegten und kompetenten Gegenvorschlag?
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
das ist so nicht ganz richtig.

Ohne Verbandmitgliedschaft 25 kg / 120 m in the middle of nowhere.

Was hat es denn mit den Gewichtsgrenzen 900 g und 4 kg auf sich? Ich habe die 4 kg als Pendant zur jetzigen 5 kg Grenze und die 900 g zur 2 kg Grenze gedeutet. Eine AE bis 25 kg kann man ja jetzt auch schon als Privatperson bekommen ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Vultra

User
Ohne Verbandmitgliedschaft 25 kg / 120 m in the middle of nowhere.
Kompetenznachweis nach EU-Regeln
Registrierung in Eigenregie
Kennzeichnung des Modells
Versicherung in Eigenregie

Mit Verbandsmitgliedschaft nach §16 2 (b), also z.b. Standardisierte Regeln wenn sie umgesetzt werden. 10 kg ausserhalb von Modellflugplätzen / 2500 ft wenn G nicht abgesenkt ist)
Kompetenznachweis nach Verbandsregeln
Automatische Registrierung
Kennzeichnung des Modells
Versicherung über Verband

Hallo,
irgendwie ist mir die Sache noch nicht ganz klar.
Weiter unten habe ich ja gelernt, dass man sich nur einmal Registrieren kann.
Heißt das, wenn ich jetzt über einen Verband registriert werde, dann ist mir die Tür für das Fliegen in der „Open Category“ zugeschlagen oder wird es auch die Möglichkeit geben trotz Verbandmitgliedschaft in der Open Category zu fliegen. Das Thema Versicherung einmal außen vor gelassen. Diese wird dann über einen Verband wahrscheinlich nur für §16 gültig sein.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Was hat es denn mit den Gewichtsgrenzen 900 g und 4 kg auf sich? Ich habe die 4 kg als Pendant zur jetzigen 5 kg Grenze und die 900 g zur 2 kg Grenze gedeutet. Eine AE bis 25 kg kann man ja jetzt auch schon als Privatperson bekommen ...

Hallo,
du beziehst dich auf die Klassen A!/C1 und A2/C2 der Open Category.

Die sind für den Modellflug eher Käse. Für den Modellflug ist extra die Klasse A3/C4 und A3/privately built geschaffen worden.
Was in C2 und C3 gefordert ist, willst du nicht wirklich haben. Brauchen wir auch nicht. Ist für den Modellflug belanglos.

§16 2(b) ist aber besser, weil keine explizite Höhenbegrenzung wie in der Open Category. §16 ist in der Specific Catebory angesiedelt, die keine explizite Höhenbegrenzung kennt
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
irgendwie ist mir die Sache noch nicht ganz klar.
Weiter unten habe ich ja gelernt, dass man sich nur einmal Registrieren kann.
Heißt das, wenn ich jetzt über einen Verband registriert werde, dann ist mir die Tür für das Fliegen in der „Open Category“ zugeschlagen oder wird es auch die Möglichkeit geben trotz Verbandmitgliedschaft in der Open Category zu fliegen. Das Thema Versicherung einmal außen vor gelassen. Diese wird dann über einen Verband wahrscheinlich nur für §16 gültig sein.

Ein Pilot wird EINMAL registriert. Was der dann damit tut, also Modellflug oder kommerzielle Anwendung egal in welcher Kategorie und in welchem Land ist egal.
Jeder nur ein Kreuz :D
 

aue

User
Gibt es einen inhaltlich dargelegten und kompetenten Gegenvorschlag?

Diese Frage kannst du garantiert besser beantworten als ich. Aber das Argument des DMFV ist ja, dass die Beibehalten eines bereits erreichten Status leichter durchsetzbar ist als die Neuverhandlung einer Regelung mit erweiterten Rechten für Modellflieger. Zudem könnte bei einer Neuverhandlung sogar der bestehende Status infrage gestellt sein.
 
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