In Zusammenhang mit dem mittlerweile geschlossenen Beitrag im Verbrennungsmotorenforum sind aus meiner Sicht einige interessante Rechtsfragen aufgetaucht, die wohl auch beantwortet wurden, aber vom Moderator gelöscht wurden
Aus meiner Erinnerung heraus versuche ich das mal hinzubekommen:
Eine Frage war, ob man den Namen einer Person hier im Forum nennen darf, die eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Es ging hierbei auch um den Verdacht des Betruges.
Ich hatte hierzu geantwortet, dass bei den Amtsgerichten sog. Schuldnerkarteien geführt werden. In diese Karteien werden Leute aufgenommen, die die Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, also erklärt haben, dass sie mittellos ("blank") sind. Wenn so jemand etwas bei einem Dritten bestellt und nicht bezahlt, kann mal regelmäßig von einem Betrug ausgehen, denn er hatte ja bestellt zu einem Zeitpunkt, als er schon angegeben hatte, mittelos zu sein.
Aus beruflichen Gründen habe ich bereits Auskunft aus diesem Register bekommen. Die Frage ist, ob Jedermann dort Auskunft bekommen kann. Ich habe dann die These aufgestellt, dass man dann - wenn dem so ist - auch den Namen veröffentlichen kann. Weiterhin kann man meines Wissens nach als Privatmann auch bei der Schufa oder Creditform Auskunft bekommen. Auch diese Institutionen speichern eine Menge Daten über Schuldner
Hierzu gab es bereits Beiträge (Antworten) "unserer Rechtsanwälte".
Wenn die Antworten nochmals kämen, wäre das schön. Auch wenn der ganze Sinnzusammenhang nochmals hergestellt werden könnte, wäre das schön.
Aus meiner Erinnerung heraus versuche ich das mal hinzubekommen:
Eine Frage war, ob man den Namen einer Person hier im Forum nennen darf, die eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Es ging hierbei auch um den Verdacht des Betruges.
Ich hatte hierzu geantwortet, dass bei den Amtsgerichten sog. Schuldnerkarteien geführt werden. In diese Karteien werden Leute aufgenommen, die die Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, also erklärt haben, dass sie mittellos ("blank") sind. Wenn so jemand etwas bei einem Dritten bestellt und nicht bezahlt, kann mal regelmäßig von einem Betrug ausgehen, denn er hatte ja bestellt zu einem Zeitpunkt, als er schon angegeben hatte, mittelos zu sein.
Aus beruflichen Gründen habe ich bereits Auskunft aus diesem Register bekommen. Die Frage ist, ob Jedermann dort Auskunft bekommen kann. Ich habe dann die These aufgestellt, dass man dann - wenn dem so ist - auch den Namen veröffentlichen kann. Weiterhin kann man meines Wissens nach als Privatmann auch bei der Schufa oder Creditform Auskunft bekommen. Auch diese Institutionen speichern eine Menge Daten über Schuldner
Hierzu gab es bereits Beiträge (Antworten) "unserer Rechtsanwälte".
Wenn die Antworten nochmals kämen, wäre das schön. Auch wenn der ganze Sinnzusammenhang nochmals hergestellt werden könnte, wäre das schön.