Einigkeit, gemeinsame Positionierung!
Einigkeit, gemeinsame Positionierung!
So, nochmals zur differenzierten Betrachtung:
Es stellt sich langsam heraus, das sich alle Beteiligten doch annähernd einig sind:
nochmals Zusammengefasst:
Standpunkt DMFV:
(Quelle Rundmail des DMFV)
......haben wir ihm und dem zuständigen Referatsleiter Josef Schiller zwei mögliche Lösungsvorschläge unterbreitet, die die 100 Meter Flughöhenbegrenzung überflüssig machen würden. Das Ministerium prüft zur Zeit diese Vorschläge. Hierbei geht eine Variante in die separierte Drohnenbetrachtung über eine Paragrafenergänzung des § 20 LuftVO. Die andere Variante setzt an dem Tatbestandsmerkmal des „Fliegens auf Sicht“ an und der Erkennung der Fluglage des jeweiligen Modells.
Auszug aus einer Stellungnahme das DAeC:
„Modellflug und Multikopter dürfen aber nicht in einen Topf geworfen werden“, forderte Udo Beran, Generalsekretär des DAeC.
Quelle:
http://www.daec.de/news-details/item/modellflug-in-gefahr/
Aus einer Pressemitteilung , Vereinigung Cockpit (VC):
Diese zulässige Höhe solle aber nicht generell bei 100 Metern liegen, wie es ein Referentenentwurf für die geplante neue Luftverkehrsordnung vorsehe. Denn das träfe auch die Modellflieger, die derzeit über abgegrenztem Gelände höher fliegen dürfen.
Quelle:
http://www.merkur.de/wirtschaft/von-der-leyen-auf-der-luftfahrtmesse-ila-zr-6
Hier noch einmal die Aussage aus der Stellungnahme des BMVI:
Auch der Verkehrsstaatssekretär und Bundestagsabgeordnete Norbert Barthle (CDU) hat zahlreiche Briefe aus seinem Wahlkreis erhalten. Viele Modellflieger haben darin ihre Sorge über zu strenge Regelungen zum Ausdruck gebracht. In seiner Reaktion hatte Barthle stets betont, dass es auf keinen Fall beabsichtigt sei, den Modellfliegern das Leben schwer zu machen.
Quelle:
http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/577341-Pressemitteilung-aus-dem-BMVI
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Wir haben derzeit die Unterteilung im Modellflug, laut §1 Luftfahrtgesetz wird aus einem Modellflugzeug ab einer Startmasse von 25 - 150kg ein Luftsportgerät. (Im übrigen wird hier zwischen Hubschrauber und Flächenmodellen unterschieden!) Diese unterliegen im übrigen der nationalen Verwaltung und bleiben (lt. EASA....) auch dort. (Bestandschutz)
Was hält uns nun davon ab, diese Luftsportgeräte neu zu Ordnen, neue "Klassen" einzuführen?
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Unbemanntes Luftsportgerät ( Klassisches Modellflugzeug ):
Unbemannte Luftsportgeräte sind unbemannte Luftfahrzeuge die Aerodynamisch über Ruder oder Rotorblattverstellung gesteuert bzw. ungesteuert sind. ( Freiflug incl. Magnetflug )
Der Einbau eines in das Steuerungssystem eingreifenden Satelitenunterstützten Positionierungs-systems ( GPS, Galileo usw. ), oder aller Art Systeme die einen Autonomen Flug (programmierter Flug ) ermöglichen ist untersagt.
Evtl hier noch eine Kammera einfügen?
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Somit hätten wir nicht die Kopter definiert, sondern unsere Luftsportgeräte!
Diese Unterteilung müssen wir von unseren Vertretern der Verbände einfordern, ob das im Moment vom BMVI gewollt ist oder nicht.
Und nun noch eine INFO nur für Dich, Rubberduck:
Du darfst dann immer noch mit deinem MULTICOPTER fliegen, im Sichtbereich bei genauer Fluglagenerkennung, genau so wie bisher, da ja eh gesetzeskonform geflogen, auch bisher über 100m nicht möglich war und erlaubt ist.
Stefano