DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

spitty

User
Habe paar Tage pausiert.:)
Hat es nicht vor ca. 6-9 Monaten hier
einen Link zur Gefahrenanalyse
einer US Behörde, die recht konkret
eine zu billigende Tötungswahrscheinlich-
keit durch gewerblichen Drohneneinsatz berechnete
gegeben?
Wäre vielleicht auch hilfreich, die "Volksvertreter"
diesbezüglich zu informieren?
Danke
Andy
 
Habe paar Tage pausiert.:)
Hat es nicht vor ca. 6-9 Monaten hier
einen Link zur Gefahrenanalyse
einer US Behörde, die recht konkret
eine zu billigende Tötungswahrscheinlich-
keit durch gewerblichen Drohneneinsatz berechnete
gegeben?
Wäre vielleicht auch hilfreich, die "Volksvertreter"
diesbezüglich zu informieren?
Danke
Andy

das ist viel zu spät. wenn es nicht längst erfolgt ist, kann man sich diese Arbeit sparen

gruß
lothar
 
Plakette des Modell-Eigentümers oder des aktuellen Piloten ?

in der Drucksache 39/17 steht sehr eindeutig das Wort "Eigentümer"

ich dachte, die kennt hier schon jeder auswendig.

Moin Eddy,

nur die älteren. Wir haben ja auch noch vieles auswendig lernen müssen.

Mal so rum gesagt: der Besitzer (der mit der aktuellen Verfügungsgewalt über eine Sache) und der Eigentümer (der mit der Verfügung über die Rechte an einer Sache)
sind nicht unbedingt gleich, beim Modellflieger für gewöhnlich schon.
Insofern ist die Frage zur beabsichtigten Plakette zwar beantwortet, die nach der Versicherung .....

Aber das sind noch zu klärende Punkte, wenn denn die endgültige Fassung mal feststeht und auch die ersten gerichtlichen Klärungen überstanden hat.
 
Von daher, und das gebe ich auch zu, war die ganze Arbeit damals für die Katz gewesen. Jedwede Argumente, Vorschläge und Nachweise wurden letztlich einfach vom Tisch gefegt.
„Die“ haben beschlossen wie sie wollten... Fertig, Aus, Basta.
(Zu gut deutsch: Schluck die Kröte, oder suche dir ein anderes Hobby.)


Und noch was: Ich weiss das ich ein Troll bin. Ansonsten würde ich hier nicht schreiben.
Es geht mich ja wirklich nichts an was ihr da in Deutschland (falsch) macht.

In dem Sinne... ich troll mich mal.

Moin Thomas,

DAS kannst du uns nicht antun!
Lass doch jeden das Ding schönlesen und interpretieren wie er es will.
Letzten Endes entscheidet die Realität darüber, wer richtig gelegen hat und wer sich zukünftig gehackt legen kann.

Ich habe schon mal die Frage bekommen, ob ich langsam nen Tatter bekomme, ich würde beim Lesen hier dauernd den Kopf schütteln.
Bei deinen Beiträgen musste ich eher schmunzeln oder lachen....

BTW: bist du jetzt ein weiser Troll oder ein weißer oder ein wissender oder...
Ich schon wieder mit der Ausdrucksweise eines Teenies...

@ Spitty und Frank: das ist eine VO mit Zustimmungspflicht des BR, damit sind die Volksbetretenen draussen.
Die sind nämlich nicht im BR, dat is de Länderkammer und damit ´n anderes Paar Schuhe...
 

BZFrank

User
@ Spitty und Frank: das ist eine VO mit Zustimmungspflicht des BR, damit sind die Volksbetretenen draussen.
Die sind nämlich nicht im BR, dat is de Länderkammer und damit ´n anderes Paar Schuhe...

Die Verfahrensweise brauchst du mir nicht zu erklären, jedoch sitzen auch in den Landesvertretungen solche Volksvertreter.

Dennoch ist das Fenster für derartige schriftliche Aktionen nun wohl geschlossen. Der Drop ist gelutscht.
 
Aber das Wort keine, bzw. kein, endet nichts daran, das dies ein sinnloses Geschreibsel ist und auch bleibt.

Bushpilot, beruhige Dich wieder und lies es Dir morgen nochmal in Ruhe durch, du hast da gerade einen Dreher im Hirn.
Andererseits hast Du recht, ohne Kenntnis der Forderungen der neuen VO mag die ein oder andere Passage schwer zu verstehen sein. Man hätte das in etlichen Passagen klarer formulieren und das schwierige "dass kein ..." Konstrukt vermeiden können. So was findet man in Gesetzestexten üblicherweise nicht. EDIT: Rein sprachlich gesehen ist die Formulierung ohne weitere Spezifizierung tatsächlich zweideutig. Die Kenntnis der VO-Textes stellt jedoch den Kontext her.

"Flughöhenbegrenzung [...] außerhalb von Modellfluggeländen" ist als stehender Begriff zu betrachten. Du trennst aber "außerhalb von Modellfluggeländen" ab und beziehst es auf das Verb "einführen" statt auf das Objekt "Flughöhenbegrenzung".

Ich übertrage es mal der Verdeutlichung halber bildlich auf ein Thema, das wir vor ein paar Jahren hatten:
"...möge sich dafür einsetzen, dass kein Rauchverbot in Lokalen eingeführt wird". Impliziert dieser Satz automatisch die Einführung eines Rauchverbots an der frischen Luft?


Meine Kritik an der Drucksache betrifft v.a. aber ein paar andere Stellen, die man erst liest, wenn man das ganze Dokument aufmacht.
Namlich in der Begründung:
1. "Die Kennzeichungspflicht (eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers) würde die ausstellenden Behörden vor eine Flut von Anträgen stellen." usw.
-> Stimmt nicht, die Plakette wird nicht von einer Behörde ausgestellt.
2. zu 1 c) wird keine Begründung gebracht.

Ich persönlich finde die Forderungen auch etwas zu radikal, der Kenntnisnachweis ab einem bestimmten Gewicht/einer bestimmten Flughöhe (es geht ja hier nur um die Kenntnis der Rechtslage) ist aus meiner Sicht akzeptabel und ein probates Mittel, um die "bösen" Copterpiloten in den Griff zu bekommen. Auch mit der Kennzeichnung kann ich leben. Ich halte das Risiko für groß, dass das in dieser etwas überzogenen Form nicht ernst genommen wird.

Patrick
 
.......

P.S


Und noch was: Ich weiss das ich ein Troll bin. Ansonsten würde ich hier nicht schreiben.
Es geht mich ja wirklich nichts an was ihr da in Deutschland (falsch) macht.

In dem Sinne... ich troll mich mal.

Bei diesem Thema hier, egal ob Deckel oder Diskussion, ist beinahe jeder der etwas anderes denkt/ eine andere Meinung vertritt ein Troll.
Insofern bist du in guter Gesellschaft :)
 
Antwort von Zuschauerredaktion Anne Will

Antwort von Zuschauerredaktion Anne Will

Hallo,

zu Eurer Info, ich habe heute auf meine eMail endlich eine Antwort von Anne Will´s Zuschauerredaktion erhalten.

Obwohl mir beim Copy and Paste und Formatieren ein wichtiger Satz mit dem Hinweis auf das autonome Fliegen usw. verloren gegangen ist,
scheinen sie verstanden zu haben worum es geht.

In meiner eMail sind durch die Zuschauerredaktion Hinweise in Form von * und Unterstrichen eingefügt worden.
Daraus vertraue ich darauf, dass meine Zeilen wirklich an die Sendungsredaktion weitergegeben wurde.

Drückt die Daumen!

Grüße
Axel


Sehr geehrter Herr ***,

von Ihrer Anregung haben wir die Redaktion unterrichtet.

Mit freundlichen Grüßen,

die ANNE WILL Zuschauerredaktion


_________________________________
Am 11.02.2017 um 23:15 schrieb ***:

Hallo Anne,

ich hoffe, es geht Dir gut.

Ich wende mich an Dich und das Team der Will Media aus folgendem Grund:

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Herr Alexander Dobrindt, hat eine Verordnung auf den Weg gebracht.
"Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten", in der Presse gerne auch als "Drohnen-Verordnung" bezeichnet.
Die Verordnung ändert das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) der Bundesrepublik Deutschland.

Diese Verordnung soll u.A. künftig den Multikopterflug, fälschlicherweise als Drohnenflug bezeichnet, wie auch den klassischen Modellflug im deutschen Luftraum regeln und wurde mit den Argumenten der steigenden Anzahl an Multikoptern wie auch der Ermöglichung von wirtschaftlichen Interessen (DHL Paketkopter, Amazon PrimeAir...) begründet.

Was in öffentlichen Aussagen seitens Herrn Dobrindt komplett unterschlagen wird: _*durch diese Verordnung wird Tür und Tor geöffnet für eine *__*staatliche Überwachung von oben*__*, aus dem Luftraum*_!

Bislang ist der Betrieb von unbemannten Fluggeräten, früher wurde das auch "Modellflugzeug" genannt, generell an grundlegende Regeln gebunden, welche auch für die Staatsobrigkeit gelten:

- Sichtflug: d.h., es muss ein Steuerer des Fluggeräts am Boden ohne weitere Hilfsmittel wie z.B. Kameras jederzeit in der Lage sein, sein Modell und die Fluglage zu kontrollieren, um ggfls. bemannten Flugsystemen ausweichen zu können.
- Nachtflugverbot: es ist nicht erlaubt, nachts mit unbemannten Fluggeräten zu fliegen, da ein zweiter Luftfahrtteilnehmer das unbemannte Fluggerät nicht erkennen kann.

Zukünftig: ist beides erlaubsnisfähig für z.B. DHL und Amazon...und den Staat.

*Behörden werden von der Erlaubnispflicht für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ausdrücklich ausgenommen,**
**sofern der Einsatz zur Erfüllung ihrer Aufgaben stattfindet. [...] **Hierzu zählen etwa Einsätze zur Lageerkennung bei Großveranstaltungen*.
Quelle: Bundesrat Drucksache 39/17, Seite 20.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Wie sang Georg Danzer...wir werden alle überwacht, gute Nacht, gute Nacht.

Die Dobrindt-Verordnung ist bereits an den Bundesrat weitergereicht und wird in der 678. Sitzung des Bundesrats-Verkehrsausschusses am 22.02.2017 unter Agenda-Punkt 12 thematisiert. Zur Abstimmung im Bundesrat soll diese Verordnung am 10.03.2017 stehen.

Anne, schaut Euch das bitte zeitnah an, ob Ihr das thematisieren möchtet.

Die Verordnung ist unter Bundesrat Drucksache 39/17 auf der Website des Bundesrats zu finden.
Wenn nicht, gebt es bitte weiter im Senderverbund der ARD.

*Bedenkt bitte: wenn es zukünftig nachts über Euren Häusern und Wohnungen leise surrt...Herr Dobrindt hat es mit der Verordnung ermöglicht.*

Über eine Rückmeldung, egal wie diese ausfällt, würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße aus Neuss und spätestens bis zum nächsten Klassentreffen,

Axel
 

otaku42

User
Ich versuche mich mal an einer - persönlich gefärbten - Darstellung für "Neuankömmlinge":

Was ist der aktuelle Stand?

Die sog. "Drohnenverordnung" (offiziell: "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten") wurde am 18.01.2017 vom Bundeskabinett verabschiedet. Direkt im Anschluss wurde sie dem Bundesrat vorgelegt, der ihr nun noch zustimmen muss. Der Text der Verordnung, einschliesslich der Begründung des Bundesverkehrsministeriums, ist in der Bundesratsdrucksache 39/17 veröffentlicht worden.

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates wird sich am Mittwoch, den 23.02.2017, ab 09:30 Uhr im Rahmen seiner 678. Sitzung mit der Verordnung beschäftigen. Sie steht auf der Tagesordnung auf Punkt 12 von derzeit insgesamt 16 Tagesordnungspunkten.

Die eigentliche Verabschiedung durch den Bundesrat könnte in der Plenarsitzung am Freitag, den 10.03.2017, ab 09:30 Uhr erfolgen.

Wird die Verordnung verabschiedet?

Viele Modellbau-Kollegen haben sich in den vergangenen Wochen ins Zeug geworfen. Es gab beispielsweise Zusammenkünfte mit Politikern, Demonstrationen, und zahlreiche Kollegen haben ihre Positionen per E-Mail oder als Brief an die verschiedensten Stellen in der Landes- und Bundespolitik geschickt.

Das ist auch gut so und wichtig, denn offenbar ist die Positionsfindung in verschiedenen Bundesländern noch nicht abgeschlossen. Ein Schreiben aus dem Haus von Malu Dreyer, die auch die derzeitige Bundesratspräsidentin ist, lässt erkennen, dass die Proteste durchaus wahrgenommen und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Das lässt hoffen - aber es ist leider keineswegs sicher, dass die Verordnung tatsächlich gestoppt oder wenigstens zur Nachbesserung zurück an das BMVI geschickt wird. Umso wichtiger ist es, dass die Proteste jetzt nicht einschlafen. Die Uhr tickt, und wir sollten die bis zum 10.03. verbleibende Zeit bestmöglich zu nutzen, um das Ruder noch herumzureissen.

Was ist zu tun?

Derzeit kommt der Protest nahezu ausschliesslich aus dem Kreis der Modellflieger. Das ist nachvollziehbar, weil unter anderem die geplante Flughöhenbeschränkung auf 100m unser Hobby stark beeinträchtigen wird - mitunter so stark, dass viele Kollegen das Hobby am Ende aufgeben werden. Solange wir uns aber unsere Proteste nur solche Aspekte beschränken, die uns selbst betreffen, verschenken wir viel Potential.

Denn Fakt ist, dass die Verordnung tief in den unkontrollierten Luftraum G eingreift. Anders als vom BMVI dargestellt, werden Drohnenflüge nicht nennenswert erschwert, sondern im Gegenteil die gewerbliche Nutzung erheblich erleichtert. Die Privatsphäre wird nicht gestärkt, sondern durch Wegfall von Kontrollmöglichkeiten geschwächt. Flüge ausserhalb der Sichtweite des Steuerers waren bislang absolut untersagt, nun werden sie erstmals überhaupt gestattet. Durch die weitgehende Beschränkung der Flughöhe auf 100m für Flugmodelle und Drohnen wird ein Luftkorridor geschaffen, der für automatische bzw. autonome Flüge von Lieferdrohnen genutzt werden kann, wie sie Amazon, Google, DHL, DPD etc. entwickelt werden.

Es geht dem BMVI also nicht darum, den Luftraum sicherer zu machen, sondern vor allem darum, die Nutzung von Drohnen durch die Wirtschaft zu fördern - und damit die Hersteller und Anwender von Drohnensystemen zu unterstützen, zu Lasten aller bereits etablierten Nutzer des Luftraumes G. Ein starker Anstieg der Flugbewegungen ist zu erwarten, und damit einhergehend eine zunehmende Gefährdung in der Luft und am Boden, eine zunehmende Lärmbelästigung und nicht zuletzt ein Verlust an Lebensqualität.

Mit anderen Worten: tatsächlich betrifft die Verordnung weite Teile der Bevölkerung - direkt oder indirekt. Wenn es uns gelingt, das klar- und verständlich darzustellen, dann können wir auf Unterstützung einer breiteren Öffentlichkeit hoffen. Und je breiter der Protest aufgestellt wird, desto schwerer kann er ignoriert werden.

Kurzum: wir brauchen mehr Öffentlichkeit!

Wie kann ich helfen?

Unsere Bemühungen sollten sich jetzt vermehrt darauf konzentrieren, solche Gruppen auf die Folgen der Drohnenverordnung aufmerksam zu machen, die sie bisher noch garnicht auf dem Radar haben.

Dabei wird es wichtig sein, dass wir kurz und bündig aufzeigen, dass und in welcher Weise die Angesprochenen von der Verordnung betroffen sind. Wenn es so gelingt, die Aufmerksamkeit zu gewinnen, ergibt sich automatisch ein Anknüpfungspunkt für weitere Gespräche - und am Ende vielleicht eine Chance für einen Schulterschluss für ein dann gemeinsames Interesse: die Drohnenverordnung in der gegenwärtigen Fassung zu stoppen.

Einige Beispiele:

Vogel- und Naturschützer: Der zunehmende Drohneneinsatz wird während zu Störungen während der Brutzeit führen. Rabenvögel und Greifvögel sind bekannt dafür, dass sie "Eindringlinge" in ihr Brutrevier auch dann attackieren, wenn sie körperlich überlegen sind; solche Attacken dürften aufgrund der häufig freiliegenden Propeller nicht selten zu Ungunsten der Vögel ausgehen. Deutschland ist Aufenthalts- und Durchzugsgebiet von Millionen von Zugvögeln, Zusammenstösse dürften zunehmen.

Bürgerinitiativen gegen Fluglärm: Sie sind bereits sensibilisiert dafür, wie die Zahl von Flugbewegungen im Luftraum und das Entstehen von Fluglärm zusammenhängen. Vergleichbare Effekte wird es auch bei steigender Zahl von Drohnenflügen geben - zum Beispiel beim Transitverkehr zwischen Zustellzentren (im Höhenband 100-150m), durch Lieferungen in Nachbars Garten, die vom Immobilienmakler eingesetzte Fotodrohne für verkaufsfördernde Luftbilder, etc.

Segel-, Drachen- und Gleitschirmflieger: Die "kleinen Manntragenden" bewegen sich immer wieder im Luftraum G, zum Beispiel bei Aussenlandungen. Für sie wird die Gefahr eines Zusammenstosses mit Drohnen prinzipiell steigen. Siehe den Protest der Drachenflieger und Paraglider beim DHL-Testprojekt in Reit im Winkl.

Modellflugvereine OHNE Aufstiegserlaubnis: Wenn der bisher erlaubnisfreie Modellflug künftig nicht auf 100m Flughöhe beschränkt werden soll, muss für das Vereinsgelände eine Aufstiegserlaubnis beantragt werden. Das ist zeit- und kostenintensiv. Die Bearbeitung dauert heute teilweise schon Jahre, und da viele andere AE-lose Vereine ebenfalls beantragen werden, wird das eher nicht besser. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht, und bei einer Ablehnung könnte im worst-case wohl auch der Flugbetrieb untersagt werden (hier bin ich allerdings nicht sicher - jedenfalls war das so aber verschiedentlich zu lesen).

Modellflugvereine MIT Aufstiegserlaubnis: Sie dürfen damit rechnen, dass sie die Bude eingerannt bekommen. Selbst, wenn sie keine neuen Mitglieder akzeptieren, werden Bestandsmitglieder häufiger als bisher das Vereinsgelände frequentieren, was im Umkehrschluss bedeutet, dass jedes einzelne Mitglied seltener zum Fliegen kommen wird. Und dem Vernehmen nach könnte eine AE auch entzogen werden... (auch hier bin ich nicht sicher - war aber verschiedentlich zu lesen).

Hersteller und Händler im Modellflugbereich: In der Folgeabschätzung schreibt das BMVI: "Allerdings sind indirekte Kosten zu erwarten, weil im Zuge der geplanten Einschränkung des Freizeitbereichs die Nachfrage nach neuen Flugmodellen für den Freizeitbereich zurückgehen oder zumindest weniger stark ansteigen könnte als ohne diese Regelungen. Damit könnte auch ein Rückgang der Innnovationsfähigkeit der Wirtschaft eintreten". Es wird seitens des Gesetzgebers also erkannt und akzeptiert, dass die Verordnung unser Hobby so unattraktiv macht, dass viele es aufgeben werden, in der Folge Hersteller und Händler die Segel streichen müssen und Arbeitsplätze verloren gehen.

Tourismus in Hangfluggebieten: Regionen wie die Wasserkuppe werden nicht nur von Tagesausfüglern, sondern oft auch gleich gruppenweise für mehrere Tage besucht, die sich dann in Pensionen und Hotels vor Ort einquartieren. Einige Betriebe haben sich auch auf diese Klientel besonders eingerichtet. Wenn in Folge der Verordnung absehbar viele Kollegen das Hobby aufgeben werden, wird das an solchen Betrieben vermutlich nicht völlig spurlos vorübergehen.

Ich bin sicher, dass es noch zahlreiche andere Gruppen gibt, die man auf vergleichbare Weise ansprechen könnte - und die als Multiplikatoren für unser Anliegen hilfreich wären. Auch sinnvoll wäre, regionale Presse und die regionalen Nachrichten der Dritten Fernsehprogramme anzusprechen, sie wären ebenfalls gute Multiplikatoren.

Also: es gibt viel zu tun, packt mit an :)
 
Wäre schön wenn mich einer aufklären könnte.Unser Hobby soll für kommerzielle Drohnen sterben(interpretiere ich mal so,da hier vielfach erörtert).Da frage ich mich aber ernsthaft,was mit all den Anderen die den unteren Luftraum auch nutzen(Segelflieger,Drachenflieger,Balonfahrer,u.s.w.).Warum geht das alles für mich nicht auf ???
 

BZFrank

User
Modellflugvereine OHNE Aufstiegserlaubnis: Wenn der bisher erlaubnisfreie Modellflug künftig nicht auf 100m Flughöhe beschränkt werden soll, muss für das Vereinsgelände eine Aufstiegserlaubnis beantragt werden. Das ist zeit- und kostenintensiv. Die Bearbeitung dauert heute teilweise schon Jahre, und da viele andere AE-lose Vereine ebenfalls beantragen werden, wird das eher nicht besser. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht, und bei einer Ablehnung könnte im worst-case wohl auch der Flugbetrieb untersagt werden (hier bin ich allerdings nicht sicher - jedenfalls war das so aber verschiedentlich zu lesen).

Das hat uns der Herr Sonnenschein so als Risiko bei der AE-Anmeldung beschrieben.
 
Wir brauchen mehr Öffentlichkeit

Wir brauchen mehr Öffentlichkeit

Vielen Dank Mike (@otaku42)!
Wie immer ein super strukturierter Beitrag von dir - deine Darstellung für "Neuankömmlinge" #10390. Genau in diese Richtung muss es gehen, auch wenn es mühsam ist.
Wir brauchen Öffentlichkeit. Breitere Öffentlichkeit. Noch breitere Öffentlichkeit.
Ich sehe das sogar noch weitergehend (später mehr...).

BUND
Meine Freundin hat über einen persönlichen Kontakt beim BUND ihre Bedenken Kund getan.
Erste Rückmeldung war, dass der Schwerpunkt der BUND-Arbeit diesen Bereich nicht umfasst und der BUND bisher keine Stellungnahme erarbeitet hat.
Immerhin wurde die Angelegenheit an die Fachbereiche weitergeleitet. Ich habe heute weitere Materialien nachgereicht...

NABU
Email ist gerade raus.

Überregionale Presse
15+ Medien in den letzten zwei Wochen bezüglich Recherchevorschlag (mit Materialien und Quellen) angeschrieben (teilweise Autoren, teilweise Redaktionen).
Ernte: 2 Empfangsbestätigungen, 1 flaue Absage wg. "keine Zeit" von einem Spiegel-Autor.
Ich vermute: Obwohl ich nur sekundär mit Modellflugbelangen argumentiert habe, scheint das nicht interessant oder mit zu viel Rechercheaufwand verbunden zu sein.
Aus Agenturmeldungen generierte Drohnen-Success-Stories werden dagegen veröffentlicht.

Mir scheint es Zeit für mehr quantitativen Druck durch breitere Öffentlichkeit.
Also: Es ist Zeit zum Handeln, auch über den Modellflug hinaus.

Tobias
 
Öffentlichkeit schaffen gegen "Bullshit happens!"

Öffentlichkeit schaffen gegen "Bullshit happens!"

Liebe Mitmodellflieger,
wir müssen mal wieder innehalten und uns darauf besinnen, was ausserhalb unserer kleinen Welt in der grossen Welt mit ihren Kräfte- und Machtverhältnissen passiert.
Es besteht die grosse Gefahr, dass wir als kleine (durch die Altersstruktur ohnehin vom Aussterben bedrohte) Randgruppe unsere Interessen nicht wahren können.
Ich glaube, es ist an der Zeit, formelle und informelle Koalitionen in der Breite ausserhalb des Modellflugs zu suchen, auch wenn das mühsam und nicht einfach ist.

Ansatzpunkt:
Da kommt ein Himmel voller kommerzieller, autonomer Drohnen auf uns zu! Was bedeutet das? Wollen wir das?


Denn:
Ein Himmel voller kommerzieller, autonomer Drohnen muss zumindest mittelfristig die Folge der von den entsprechenden Interessengruppen propagierten neuen Geschäftsmodelle sein. Sonst sind diese Geschäftsmodelle nicht erfolgreich. (Ob diese Geschäftsmodelle erfolgreich sind, ist eine ganz andere Frage.)

An und unter einem solchen Himmel ist eben nicht für alle Platz...


Die entsprechenden Interessengruppen haben sich über Jahre hinweg positioniert. Im Internet findet man jede Menge Strategiepapiere dazu.
Z.B. http://www.sesarju.eu/sites/default/files/documents/reports/European_Drones_Outlook_Study_2016.pdf

Vermutlich steckt da eine generelle Strategie dahinter, bezüglich der sozialen und umweltbezogenen Implikationen den Ball flach zu halten, um dann über die Verordnungswege geschmeidig mit begrenzter Öffentlichkeit durch gesetzliche Regelungen Tatsachen zu schaffen.

Wir müssen also Öffentlichkeit (in D und EU) schaffen. Und das eben nicht nur modellflugbezogen.

Bisher wurde der zu erwartende Himmel voller kommerzieller, autonomer Drohnen weder von Bürgern, Presse oder Umwelt-Verbänden wahrgenommen.

Menschliche Fliegergrüsse
Tobias

PS
Bullshit happens!
http://www.zeit.de/politik/2014-12/bullshit-dialektik
https://soundcloud.com/dlf-wissensc...f-wissenschaft/sets/auslese-aktuelle-sachbuch
(Und nein, ich bin trotz meines Vornamens keiner der beiden Autoren...)

Zitat aus https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2017/01/06-1-bmvi-bt.html (Rede von Herrn Minister Dobrindt):
"Wir wollen auch hier neue Geschäftsmodelle ermöglichen. Sie alle kennen die Diskussionen über Paketdrohnen und vieles mehr. Wir haben deswegen die Regelung getroffen, dass im gewerblichen Bereich ein Drohnenflug zukünftig auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers der Drohne möglich ist; bisher ist das untersagt. Der Drohnenflug außerhalb der Sichtweite ist allerdings erlaubnispflichtig, sodass diese Geschäftsmodelle zukünftig entsprechend angemeldet werden müssen."

Da verrät es die Sprechweise: Es müssen keine Luftfahrtsysteme, sondern Geschäftsmodelle angemeldet werden.
Und: Ein Himmel voller kommerzieller, autonomer Drohnen im unteren Luftraum verträgt sich natürlich super mit den ganz vielen tieffliegenden Bundeswehr-Hubschraubern ( http://augengeradeaus.net/2016/11/materiallage-der-bundeswehr-selbst-schoengerechnet-nicht-schoen/ 1, 2, 3,... ca. 70).

Lachen oder weinen?

PPS
Zur Erinnerung:
Neben dem "100m-Deckel", Kennzeichnungspflicht etc. ist "Die neue Drohnenverordnung" ein "game changer", denn sie ermöglicht erstmals den geregelten Betrieb von gewerblichen, unbemannten und autonomen Luftfahrtsystemen mit Massen zwischen 5kg und 25kg!
Dies war zuvor höchstens in speziell gesperrten Lufträumen mit sehr hohem Genehmigungsaufwand im Einzelfall möglich. Es ist auch jetzt keinerlei luftfahrttechnische Prüfung für diese unbemannten (autonomen) Luftfahrtsysteme vorgesehen. Es werden auch keinerlei (technische) Mindestanforderungen (wie sense and avoid, Redundanz vs. single point of failure etc.) gestellt.
Erstmals wird damit das "Fliegen nach Sichtflugregeln" im unteren Luftraum ausser Kraft gesetzt.

PPPS
Sich gegenseitig in Kämpfe und Rechthaberei zu verstricken, ist kontraproduktiv und dient nicht der Sache.
 
Modellflugvereine OHNE Aufstiegserlaubnis: ...Wenn der bisher erlaubnisfreie Modellflug künftig nicht auf 100m Flughöhe beschränkt werden soll, muss für das Vereinsgelände eine Aufstiegserlaubnis beantragt werden. Das ist zeit- und kostenintensiv. Die Bearbeitung dauert heute teilweise schon Jahre, und da viele andere AE-lose Vereine ebenfalls beantragen werden, wird das eher nicht besser. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht, und bei einer Ablehnung könnte im worst-case wohl auch der Flugbetrieb untersagt werden (hier bin ich allerdings nicht sicher - jedenfalls war das so aber verschiedentlich zu lesen).

hervorhebeung durch mich, diese Aussage ist richtig, sie entstammt einem Gespräch von mir mit unserem Regierungspräsidium zum Thema AE für einen , von uns benutzten Hang.

Danke für deine sehr gute Zusammenfassung, ich habe mir erlaubt sie in meinen Blog einzufügen.

Wäre schön wenn mich einer aufklären könnte.Unser Hobby soll für kommerzielle Drohnen sterben(interpretiere ich mal so,da hier vielfach erörtert).Da frage ich mich aber ernsthaft,was mit all den Anderen die den unteren Luftraum auch nutzen(Segelflieger,Drachenflieger,Ballonfahrer,u.s.w.).Warum geht das alles für mich nicht auf ???

Segelflieger,Drachenflieger,Ballonfahrer werden die nächsten sein...es wird in diesem Bereich schon lange an einer Transponderpflicht gebastelt... in Holland (und auch bei uns am Niederrhein) gibt es diese, zumindest für den Segelflug schon, ist aber technisch unsinnig: die Fluglotsen haben bei gutem Wetter den Schirm voller Pixel, die Segelflieger werden aufgefordert Ihre Transponer abzuschalten...:confused:

Ergänzung: der Modellflug war von Beginn an die Wiege des manntragenden Flugs: Leonardo da Vinci und Otto Lilienthal begannen mit Flugmodellen. Die ersten Arbeitsgeräte sowohl von der NASA als auch bei der Bundeswehr (TOPP / Iserlohn) waren modifizierte Flugmodelle, die Steuerungen (NASA: Kraft von Phil Kraft, Bundeswehr: Simprop / Webra) waren original aus dem Flugmodellbau entliehen.

BUND
Meine Freundin hat über einen persönlichen Kontakt beim BUND ihre Bedenken Kund getan.
Erste Rückmeldung war, dass der Schwerpunkt der BUND-Arbeit diesen Bereich nicht umfasst und der BUND bisher keine Stellungnahme erarbeitet hat.
Tobias

Hallo Tobias, auch an dich vielen Dank für deine Mühe. Diesselbe Reaktion erhielt ich letztes Jahr vom BUND uns Nabu, als ich dort die Petition "Kein Himmel voller Drohnen" vorstellte...
 
"Segelflieger,Drachenflieger,Ballonfahrer werden die nächsten sein...es wird in diesem Bereich schon lange an einer Transponderpflicht gebastelt"

Außer bei den Drachen-Paraglider ist der Transponder schon längst Standart, war damals wie dies Scheibchenweise eingeführt wurde auch Weltuntergangsstimmung zumindest bei den Segelfliegern, heute kräht kein Hahn danach.

Von den Großfliegern würde ich mir für den Modellflug keine allzugroße Hilfe in die Richtung
"wir sind gemeinsam im sinkenden Schiff gefangen", erwarten.
Die Großfliegerei hat die letzten Jahre schon einiges von den EASA Vorschriften diktiert bekommen vor allem in Bezug Wartung, Ausbildung, Lizenzen, Ausrüstung, .......sprich Kosten, Aufwand, dadurch ist der Flugbetrieb deutlich zurückgegangen, zwar hat die EASA zwischenzeitlich begonnen gegenzusteuern aber die Allgemeine Luftfahrt wie Motor und Segelflug sind vom Flugaufkommen im freien Fall. Es fehlt am Nachwuchs, die Alten hören auf, also diese Sparten erledigen sich in Bezug auf Massen von selbst.

Boomen tut ULtralight, viele kommen von der Allgemeinen und der Modellflug wegen der Kopter.

Meiner Meinung ist es nur Möglich durch gemeinsames Ausverhandeln von vernünftigen Regeln mit den Behörden, UAVs, Großfliegern, Militärs einen gemeinsamen Weg zu finden. Dies wurde leider von Beginn an verhindert, z.B. weil keine Trennung zwischen Modellflug und UAV stattfand.

Unsere modellfliegerische Zukunft liegt nun bei den EASA Regeln und da ist noch nicht aller Tage Abend.

LG Leopold
 
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