Drachen im zugewiesenen Flugraum einer AE

Weitere Beiträge, die sich nicht auf den Beitrag #1 beziehen, werde ich löschen.

Es ist bedauerlich, dass immer wieder vom Thema abgewichen wird.

Grüße von
Werner
 

jmoors

Vereinsmitglied
Absturz durch Kite

Absturz durch Kite

Hallo alle!

Vorhin ist bei uns eine Schleppmaschine abgestürzt, da der Pilot beim Landeanflug einen Kite übersehen hat, mit dem sich jemand auf seinem Dreirad (oder wie immer diese Teile heißen, auf denen man sich liegend vom Kite ziehen läßt) über den Feldweg in Richtung unseres Flugplatzes schleppen ließ. Die Kollegen wollen den Menschen, der anscheinend schon mehrfach wegen dem "Eindringen" in unserem Flugbereich ermahnt worden ist, nun zur (finanziellen) Verantwortung ziehen.

Ich bin mal gespannt, wie das weiter geht...

Die Frage, die ich mir stelle, ist, ob ein Kite, der wie heute in 20m Höhe ein Dreirad zieht, auch ein Drachen oder ähnliches im Sinne des Luftverkehrgesetzes ist.

Gruß, Jürgen Moors
 
Die Frage, die ich mir stelle, ist, ob ein Kite, der wie heute in 20m Höhe ein Dreirad zieht, auch ein Drachen oder ähnliches im Sinne des Luftverkehrgesetzes ist.

Ja !

Dies sind Drachen im Sinne des Luftfahrtverkehrsgesetzes :

- Eddy Drachen, 1-Leiner für Kinder
- Lenkdrachen
- Große Lenkdrachen zum Antreiben eines Mountainboards, Buggys ("Dreirad"), Kiteboards oder Ski/Snowboards.

Drachen sind nicht versicherungspflichtig.

IMG_1588.jpg


Grüße Bernd
 

Termnak

User
Hallo

Wo kann man Drachenfliegen?
Ein Drachen kann praktisch überall und auf jedem Stückchen Brachland, auf jeder freien Fläche allein gestartet, geflogen und gelandet werden. Zu beachten ist jedoch, daß z.B. für andere keine Verletzungsgefahr oder Beeinträchtigungen entstehen.
Aha :) §1

Kann ich meinen Drachen ohne eine spezielle Versicherung fliegen lassen?
JA - meistens ist Drachenflug in der privaten Haftpflichtversicherung (ggfls. mit der Versicherung sprechen) eingeschlossen. Ausnahmen: z.B. Rekord- / Profi- und Wettbewerbs-Drachen-Veranstaltungen.
Aha ;) Aber dies gehört glaub ich in den Beitrag, ferngesteuerte Flieger ohne Verein.

Gruß Jürgen
 
JA - meistens ist Drachenflug in der privaten Haftpflichtversicherung (ggfls. mit der Versicherung sprechen) eingeschlossen

Ja, aber wenn es nicht eingeschlossen ist (z.B. wegen zu langer Leinenlängen)oder wenn jemand keine Haftpflichtversicherung hat ... egal, für Drachen gibt es keine Versicherungspflicht wie für Autos oder Modellflugzeuge.

Grüße Bernd
 

Steffen

User
Eberhard Mauk schrieb:
Drachen steigen lassen, im Betriebsbereich eines
(Modell)Fluggeländes, ist ohne Erlaubnis der Betreiber immer ein Verstoß gegen den § 1 und § 29 LuftVG als gefährlicher Eingriff in den Flugbetrieb eines genehmigten Fluggeländes.[...]

Cool :cool:

Gefährlicher Eingriff hört sich ja echt gediegen an ;)

Sowas sollte man immer miteinander besprechen und die Zustimmung einholen.
Besprechen: ja, Zustimmung: nicht zwingend notwendig

Modellflugsachverständiger beim DAEC
[Ehrfurcht]
Jawohl, Herr
[/Ehrfurcht]

Rücksichtnahme heisst übrigens, dass jeder den anderen lässt.

Ciao, Steffen
 
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