Drohnenführerschein, was ist nötig für eine 700g Drohne?

Hallo,
vor einigen Wochen bekam ich eine fast neue Holystone HS 100 Drohne geschenkt, da der Vorbesitzer kein Interesse mehr daran hat.
Was benötige ich jetzt damit ich diese Drohne mit einem Abfluggewicht von 702g offiziell fliegen darf?
Damit meine ich, als Mitglied in einem Modellflugverein auf dem Vereinseigenem Flugplatz und einmal z.B. im Urlaub auf dem Feld weitab von Häusern , Personen etc. für Landschaftsaufnahmen.
Ich bin über den DMFV Versichert und besitze einen gültigen Kenntnisnachweis.
Normalerweise fliege ich Flächenmodelle bis 5Kg, doch mit diesen Drohnenverordnungszeugs bin ich etwas überfordert, was genügt bzw. was ggf. nötig ist.
Könnt ihr mir dabei helfen, speziell bei der o.g. das einzuordnen?

Grüße
Christian
 

S_a_S

User
Hallo Christian,
nachdem Du über den DMFV versichert und registriert bist, klebst Du Deine eID drauf und gehst fliegen. Allerdings nur nach Sicht - oder falls FPV (dazu gehört auch den Bildausschnitt über Handy verfolgen, weil Du dann den Luftraum nicht im Blick hast!) mit Spotter.

Luftrecht und Verbotszonen (LuftVO 21h) sind in jedem Fall zu beachten - so z.B. auch der Höhendeckel (alt 100m, neu 120m).

Wenn Du im Urlaub im europäischen Ausland aufsteigen willst, ist A1/A3-Schein Pflicht. Und dann nur Betrieb nach A3 (fernab von Personen), weil die Drohne nicht zertifiziert sein dürfte.

Wenn der DMFV seine Betriebserlaubnis hat, darfst Du diese Regeln lernen und einen neuen Schein machen.

Grüße Stefan
 
Beim letzten Absatz würde ich eher sagen schauen wir mal. So sicher ist das nicht, ich meine dass der A1/A3 auch hier für die Drohne reicht. Eher wird er den machen wegen seiner sonstigen Modelle.

Ansonsten lernt er mit dem A1/A3 ja das Nötige für den Betrieb der Drohne.
 

Oxymoron

User
Seit dem 1.1.2021 ist für Drohnen über 250g ohne EU-Klassifizierung in jedem Falle der EU-Kompetenznachweis erforderlich. Dieser „kleine Drohnen-Führerschein“ kann aktuell noch kostenlos beim LBA online erworben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

S_a_S

User
ein UAV - unabhängig ob Drohne oder klassisches Modell - darf im Verbandsrahmen bewegt werden. Mit Mitgliedsausweis und altem Kenntnisnachweis ist der Betrieb bis 5kg (mit Basis-Versicherung beim DMFV nur bis 1kg) auf der grünen Wiese erlaubt. Allerdings ist zu beachten, dass in der alten LuftVO die Ausnahme für Flüge auf der grünen Wiese über 100m nicht auf Multicopter angewandt werden kann. (Übergangsregelung bis 1.1.2023 - spätestens dann wird der alte Kenntnisnachweis ungültig, wenn er nicht schon vorher abläuft).

Auf dem Vereinsplatz kommt es auf die AE/Flugordnung/Flugleiter an, ob es der Verein duldet, dass dort Copter fliegen (bzw. als schwer erkennbares Hindernis in der Luft stehen).

A1/A3 kostet inzwischen 25€. Für Verbandsmitglieder innerhalb Deutschlands nicht erforderlich.

Grüße Stefan

PS: gesagtes gilt für Modellflieger wie Christian. Für Einsteiger, die nur Drohne - und das auch in der Nähe von Menschen - betreiben wollen, kommt man um den A1/A3 Schein nicht drum rum.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
Danke für die Antworten, ich fasse mal zusammen.
Der Verein duldet Copter, wir versuchen das nach Möglichkeit schon so einzurichten, das wenn Drohnen fliegen zu der Zeit keine Flächenmodelle starten.
Meine Versicherung beim DMFV (Komfort Tarif) und der gültige Kenntnisnachweis reichen also für die 700g Drohne aus um auf dem Modellflugplatz "legal" zu fliegen.
Wenn ich jetzt z.B. innerhalb Deutschlands weitab mit der Drohne auf einer Wiese fliegen möchte benötige ich dann den A1/A3 Schein?

Grüße
Christian
 

Ahank

User
Mit Mitgliedsausweis und altem Kenntnisnachweis ist der Betrieb bis 5kg (mit Basis-Versicherung beim DMFV nur bis 1kg) auf der grünen Wiese erlaubt.

Wenn ich jetzt z.B. innerhalb Deutschlands weitab mit der Drohne auf einer Wiese fliegen möchte benötige ich dann den A1/A3 Schein?
JA..! Drohne über 250g !

Sind die Antworten von S_a_S und Kümmel nicht widersprüchlich in Bezug auf chrisuals Frage ?

Nach Stefans Post (S_a_S) könnte Christian mit dem was er bereits hat auch auf der "grünen Wiese" fliegen (kein Vereinsgelände) . (Da Drohne unter 1 Kg)

Nach Kümmels Post bräuchte er noch einen A1/A3 Schein . (da Drohne über 250g wiegt )




Zudem taucht auf manchen Internet Seiten immer wieder mal auf, das sobald eine Drohne eine Kamera oder Mikrofon hat man auch für Drohnen unter 250g einen Drohnenschein braucht... Finde das ganze Drohenschein-Thema ist echt extrem verwirrend und sicher sind nicht alle Internet Angaben dazu aktuell oder richtig....

Gruß
Thomas
 

S_a_S

User
Thomas,
es gibt keine Trennung zwischen Flugmodell*** und Drohne mehr. Beides ist rechtlich inzwischen UAS (unmanned aircraft system) / Unbemanntes Fluggerät und so in der LuftVO verankert.

Es gibt aber auch den Artikel 16 der EU-Verordnung, wonach der Betrieb innerhalb eines Modellflugverbandes nach abweichenden Regeln (Betriebserlaubnis) gemäß LuftVO 21f *** verlaufen kann. Und dazu noch Übergangsregeln. Das macht die Sache nicht so einfach. Und es gibt deshalb unterschiedliche Ausgangspositionen - mit oder ohne Verbandsmitgliedschaft.

Ein Modellflieger darf im Verbandsrahmen auch eine Drohne betreiben (z.B. für FPV-Race) oder auch, solange dies als Freizeitgestaltung ohne kommerzielle Absichten läuft, eine Kamera mitfliegen lassen.

Einen Fernpilotenschein braucht man in Betriebsart A1 für ein Fluggerät unter 250g (bzw. nach C0) auch mit Kamera nicht. Aber eine Registrierung - wegen Kamera.

Grüße Stefan

*** In der LuftVo steht beim §21f dennoch Flugmodell, wird dort aber nicht definiert. Auch nicht im LuftVG. Es gibt noch eine Erläuterung in der LuftvZO §1
8. Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden),
 

aue

User
Wenn ich jetzt z.B. innerhalb Deutschlands weitab mit der Drohne auf einer Wiese fliegen möchte benötige ich dann den A1/A3 Schein?
JA..! Drohne über 250g !
Nein! Christian ist über den DMFV komfortversichert und fliegt somit im Verbandsrahmen. Dieser erfordert keinen A1/A3-Nachweis.

es gibt keine Trennung zwischen Flugmodell*** und Drohne mehr. Beides ist rechtlich inzwischen UAS (unmanned aircraft system) / Unbemanntes Fluggerät und so in der LuftVO verankert.
Es gibt schon Unterschiede zwischen Multikopter und Flugmodell, als wichtigsten das unterschiedliche Höhenlimit.
 

S_a_S

User
Andreas,
Es gibt schon Unterschiede zwischen Multikopter und Flugmodell, als wichtigsten das unterschiedliche Höhenlimit.

in der Fassung der LuftVO vom 14.6.2021 findet sich der Begriff Multicopter nicht mehr. Also auch kein separater Höhendeckel.

Jetzt kannst Du natürlich noch das Argument bringen, dass für Dich als Modellflieger mit Kenntnisnachweis die Vorgängerversion der LuftVO vom 9. März 2021 in der Übergangszeit bindend ist.

Aber Du kannst ja auch als Drohnenpilot die C0 / unter 250g nach der aktuellen LuftVO bzw. EU 2019/947 ohne Fernpilotenzeugnis betreiben.

Grüße Stefan
 

Jerry4

User
Hallo Zusammen,

Ich überlege, eine dji AIR 2s anzuschaffen. Beim DMFV bin ich über den Basis-Tarif versichert.

Reicht die Mitgliedschaft zu diesem Zweck aus, oder bedarf es einer weiteren bzw. Änderung?

Benötige ich die von @S_a_S genannte eID und wo kann ich diese finden?

Hier:

Ist von A3 bzw. A2 zu lesen - macht es Sinn wegen der Änderung zu 2023 daher den A2 zu machen?

Merci für Input :)
 
Uiuiui... 1 Frage, viele Meinungen 🤢. Lieber beim DMFV direkt anfragen als Mitglied solltest da schon ne gescheite Antwort erhalten.
 

S_a_S

User
Jerry,
es kommt darauf an, was Du mit der Drohne machen willst.

Solange das rein zur Freizeitgestaltung ist, kann das mit der DMFV-Mitgliedschaft abgedeckt sein. Und weil unter 1kg meinetwegen auch im Basis-Tarif. Registrierung als Betreiber ist mit Kamera sowieso Pflicht (macht auch der DMFV gleich mit und darüber bekommst Du Deine e-ID = EU-Registriernummer vom LBA). Wenn Du die Fotos/Filme "verkaufst" oder online stellst, ist das gewerblich und ist über DMFV-Basis nicht mehr abgedeckt.

Jetzt kommt der wichtige Punkt: Menschenansammlungen bzw. Abstand zu Unbeteiligten
Mit A1/A3 oder mit Verbandsmitgliedschaft ist gebührender Abstand von Personen zu halten. Da gibt es auch keine Änderung 2023 (nur braucht die Drohne ab 2023 ein C1 bzw. C2-Zertifikat, um verkauft werden zu dürfen).
Gruppenfotos von oben oder bei Sportveranstaltungen im Follow-Me-Modus filmen ist definitiv nicht zulässig, da kommst Du um den A2-Schein und eine Drohne mit C2 (und das wird es für Air 2S nicht geben!) nicht drum rum.

Grüße Stefan
 
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