Drohnenführerschein

Joseft

User gesperrt
Könnte daran liegen, dass das Thema hier schon seit einiger Zeit rauf und runter durchgenudelt wird, incl Petition um schlimmere Auswirkungen bei der Regelung zu vermeiden. Wer also mit offenen Augen sich in den Foren bewegt hat muss das Thema eigentlich schon lange bemerkt haben.

Wer da immer noch für sich in Anspruch nimmt "Nichtwissender" zu sein, der ist entweder (poitiver Fall) erst seit sehr kurzem in dem Hobby aktiv oder (negativ) steht im Verdacht genau zu der Personengruppe zu gehören, wegen der man die ganze Sch*** jetzt am Hacken hat. :mad: Nämlich denen, die bisher in völliger Ignoranz von bestehenden Regeln rumgeflogen sind und Ärger verursacht haben.

Die Frage entstand nur aufgrund des Beitrages in der ARD Tagesschau.
"Drohnenführerschein" ??? Wo gibt es den und für wen und für welchen Flugzeugtyp? Kopter- oder Flächendrohnen? Im TV werden allzu oft zu wenig Informationen gesendet, die mehr Fragen offen lassen als Antworten.

Meine Frau meinte gleich "Guck mal, du musst jetzt für deine Spielzeuge einen Führerschein machen."


Josef
 
Die 2kg Grenze für den Kenntnisnachweis finde ich ohnehin zu hoch gesetzt, sollte ab 200 /250gr sein, der meiste Unfug wird mit den kleineren/leichteren Drohnen und "Modellflugzeugen" betrieben

Die Leute, die sich vorher nicht drum geschert haben, werden sich auch nicht bei der Gewichtsreduzierung auf 250gr drum scheren.
Den anderen wird das Leben dann eben unnötig einfach noch mal schwerer gemacht.
just my 2 Cents.
 

Maistaucher

Vereinsmitglied, Offizieller 1. Avatarbeauftragter
Die Frage entstand nur...
Kurzer Abstecher:
Dass Fragen entstehen, ist völlig klar.
Die obigen - ich nenne sie mal - "Frotzeleien" rühren natürlich daher, dass die gewieften Foristi erwarten, dass sich jemand erst einmal selber informiert - das Internet bietet hier, wie bereits genannt, mehr als vielfältige Möglichkeiten, eine Suche nach dem in der Sendung genannten Kenntnisnachweis hätte bereits zum Erfolg geführt - und erst wenn er selber nicht mehr weiterkommt, die Frage in einem Forum stellt.
Aber selbst dann schaut man erst einmal, ob nicht bereits ein passendes Thema existiert, bevor man gleich einen neuen Thread eröffnet.
 

Joseft

User gesperrt
Hier gibt es schon ein paar kleine Videos zu dem Thema:

https://www.youtube.com/watch?v=KmpHUsDH1kI&t=32s
https://www.youtube.com/watch?v=vVwDS3rCLuI
https://www.youtube.com/watch?v=fwtHuzvFLyA
https://www.youtube.com/watch?v=UXbmJGp
https://www.youtube.com/watch?v=hMl3_4pjC-w
https://www.youtube.com/watch?v=bJh0xbR5v8Q

Witzig (oder gar nicht lustig) finde ich, das es dabei die meisten Drohnenpiloten gar nicht trifft, solange sie unter 100m Flughöhe über Grund bleiben und eine Drohne unter 2kg fliegen, (unter 2kg sind die meisten käuflichen Drohnen).
Das ist so wie ein Angelschein ab 2kg Fanggewicht.


Gruss :)
Josef
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
ich fürchte den meissten Diskutanten hier ist die Ursache des KN nicht bekannt oder bewusst.
Um es mal in schmerzhafte Worte zu fassen:

Ohne KN hätten wir den 100-Meter Deckel. Immer und überall.

Auch wenn diese Lösung zu Anfang von verschiedenen Seiten bekämpft wurde, war es letztlich die Lösung, die hinsichtlich der Flughöhe für den Grossteil des Modellflugs den Status Quo erhalten hat.
Diese Lösung geht über viele in der EU übliche Höhenbeschränkungen hinaus und wird (hoffentlich) auch auf kommende europäische Regelungen Einfluss haben.
Ob davon aktuell die Discounterdrohne betroffen ist oder nicht, ist relativ belanglos, solange dem klassischem Modellflug kein Höhenlimit von 100 Metern aufs Auge gedrückt wird.
Der KN war der Preis, der zu zahlen war und der Preis war gering.
Ungeachtet aller Äusserungen der Politik hinsichtlich der Gefährdung durch "Drohnen" ist eine pauschle Höhenbeschränkung verhindert worden. Und nur das zählt.
Das die aktuellen Regelungen die Discounterdrohnen nicht betrifft, ist dabei besonders für etwas grössere Modelle egal. Wichtig ist, dass diese nicht eingeschränkt werden.

Just my 2 cents
 

Joseft

User gesperrt
Verstanden.
Es ist also gar kein "Drohnenführerschein", sondern eher ein "Modellflugschein".
Das es überwiegend Modellflieger "klassischer Modelle" (meist Segler) trifft, statt die sog. Übeltäter, naja.
Die o.a. Modellflieger wissen fast immer was sie dürfen und was nicht.
Egal, der Handel verkauft weiter ohne wesentlich Einschränkungen seine Spielzeuge.
Deswegen habe ich den Titel dieses Thread bewusst "Drohnenführerschein" genannt.

Der echte "Drohnenführerschein" für Firmen ist ganz was anderes.


Josef
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Verstanden.
Es ist also gar kein "Drohnenführerschein", sondern eher ein "Modellflugschein".

Josef

Falls es noch nicht aufgefallen sein sollte:
Es gibt 2 verschiedene KN. Einen für den Modellflug und einen für den Rest der Welt.
Der für den Modellflug ist bewusst einfach gehalten und der andere schweineteuer.
 

SPOM

User
Hallo Kollegen, gibt's denn für jemand der nur manchmal zu Besuch bei euch in Deutschland ist, eine Zusammenfassung worauf man achten muss, ohne sich gleich Seitenweise durch Gesetzestexte kämpfen zu müssen.
Ich verfolge entsprechende Beiträge ja schon länger, aber halt nur etwas halbherzig, da es mich nicht betrifft.
Bzw. hab ich nun schon so vieles gelesen, dass ich gleich gar nicht mehr durchblicke.
Habe aber Bekannte in DE oder man macht mal Urlaub da (so wie heuer z.B.), da wäre es ganz nett wenn es etwas Greifbares gibt.

MfG
Reinhard
 
Gibt es!
Die DFS-Drohnen-App. Du siehst sofort, wo Du fliegen darfst und welche Beschränkungen es gibt. Außerdem werden alle zu beachtenden Regeln kurz und verständlich aufgeführt.
Einzig die Modellflugplätze werden nicht aufgeführt... muss aber auch nicht, da dort jeder weiß was er darf und was nicht.
 

Joseft

User gesperrt
Rheinhard aus Österreich hat aber nicht nach dem Fliegen von Drohnen gefragt, sondern nach Modellflugzeugen.
Was interessiert ihn da eine "DrohnenApp"?

Wie DD8ED hier schreibt, sind das zweierlei Dinge "Modellflug" und "Drohnen".

Ich weiß zwar, das es alles etwas durcheinander gewürfelt wird, aber das macht es für Neulinge oder Ausländer nicht besser.

hab was gefunden zure DrohnenApp
https://www.youtube.com/watch?v=JtIbB_oOy4A&t=300s

Interessant ist die sog. Präambel bes, Pkt.14, im Video ab 2.55min
Erfassung von Daten zum Aufbau eines UAV-Registers


Josef
 

HPR40

User
Gibt es!
Die DFS-Drohnen-App. Du siehst sofort, wo Du fliegen darfst und welche Beschränkungen es gibt. Außerdem werden alle zu beachtenden Regeln kurz und verständlich aufgeführt.
Einzig die Modellflugplätze werden nicht aufgeführt... muss aber auch nicht, da dort jeder weiß was er darf und was nicht.

Sorry das ich das sage aber die DFS APP ist, soweit es Flüge im Rahmen des KN betrifft, nicht oder wenn überhaupt nur für den Betrieb von Multicoptern geeignet.
Wir bewegen unser Geräte auf Basis der Luftfahrtkarten, also ICAO oder Jepesen, im Luftraum G und diesen bildet diese App nicht ab. Damit ist diese App weitestgehend nicht nutzbar für den Modellflug.


Gruß Horst
 

Lownoise

User
Eine ernst gemeinte Frage habe ich dazu:

Verboten ist:

der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs
mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über
Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugob-
jekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist,
optische, akustische oder Funksignale zu empfangen,
zu übertragen oder aufzuzeichnen


Was heisst das nun genau? Demnach ist Freiflug bis 250g erlaubt in Wohngebieten, aber etwas RC betriebenes nicht, da es ja Funksignale empfangen kann.

Also ist ein Shockflyer, Vapor oder was auch immer Kleinstmodell 20g "Drohne" ohne Kamera dort auch verboten?

Die nächste Frage ist: wie ist Wohngebiet definiert? Welcher Abstand muss eingehalten werden? Wenn man besagte Modelle im Park oder Spielplatz oder sonstwo fliegen lassen möchte, stets unter der Beachtung dass man niemanden gefährdet oder belästigt natürlich.
 

jreise

User
Dieser Passus im Gesetzestext ist wieder ein Beispiel für die allgemein unsaubere Formulierung dieser Verordnung, man hätte wohl besser vorher Fachleute befragen sollen. Gemeint ist nicht die für den Betrieb nötige RC-Verbindung, sondern jede Form der Aufnahme/Sammlung/Übertragung von Daten im Sinne des Persönlichkeitsrechts, also z.B. Bildaufnahmen oder Übertragung mittels FPV-Livebild. Da aber in D der Gesetzestext gilt und nicht das damit Gemeinte, werden hier im Streitfall wohl Gerichte bemüht werden müssen.

Von Wohngebieten steht übrigens nichts in der Verordnung, auch Abstände sind nicht einzuhalten. Das Verbot bezieht sich auf Flug "über Wohngrundstücken", das sollte eindeutig sein.

Gruß Jörg
 
Von Wohngebieten steht übrigens nichts in der Verordnung, auch Abstände sind nicht einzuhalten. Das Verbot bezieht sich auf Flug "über Wohngrundstücken", das sollte eindeutig sein.

Gruß Jörg

...und mit der Erlaubnis des jeweiligen Eigentümers ist auch dieses erlaubt.
Grüße
Tilo
 
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