ED-R Peenemünde: Flugbeschränkungsgebiet in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Jan. 2024 bis 29. Feb. 2024 - NfL 2023-1-2998

RCN-Team

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Teammitglied
Datengrundlage
Gebiet mit Flugbeschränkungen
ED-R Peenemünde
im Bundesland
Anlass
Forschungsvorhaben
Aktivierungszeit (Ortszeit)
Mo, 01. Jan. 2024 bis Do, 29. Feb. 2024 täglich von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Die tatsächliche Nutzung des Gebietes wird vorab per NOTAM bekanntgemacht.

Zur großräumigen Orientierung:

05c - MV temp ED-R Peenemünde - Übersicht_6600px.png


Das Gebiet mit Flugbeschränkungen:

05c - MV temp ED-R Peenemünde - Einzelheit_7800px.png


Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.

Für denjenigen, der es genauer wissen möchte oder muss, habe ich eine Google MyMaps-Karte erstellt!

Von den Flugbeschränkungen betroffene Vereinsgelände
Keine bekannt!
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!

Bitte beachten:
2. Art der Flugbeschränkungen​

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind mit Ausnahme der an dem Forschungsprojekt beteiligten Luftfahrzeuge alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.​
Textauszug aus NfL 2023-1-2998
Hinweis:

Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​

...und zur Erinnerung:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​



Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort seine Frage(n) zu stellen.

Es wird für keine der hier veröffentlichten Informationen eine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
 

Anhänge

  • NfL 2023-1-2998 ED-R Peenemünde.pdf
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