Fallschirmabwurf usw. noch im gesetzlichen Rahmen?

Hallo
Letzte Woche traf ich beim Hallenfliegen einen erfahrenen Polizeibeamten aus benachbartem Club wieder und wir plauderten etwas. Er ist Spezialist für RC Modelle / Drohnenflug /Erlaubnisse/Verbote usw.. Macht auch Aufklärungen in Clubs und bei Modellbauveranstaltungen. Er erzählte mir, das mittlerweile eigentlich alle "Abwürfe" von RC gesteuerten Modellen gesetzlich untersagt seien und nur mal bei Bonbonabwurf "Ausnahmen" gemacht würden. Was ist dann z.Bsp. mit Falschirmspringern oder Schleppen ??? Und normales Training usw......und allg. Scalemodelle mit Mehl-Bomben/ Feuerwerkskörpern in der Nacht, Seglerschlepps usw.... sind wir da alle mit einem Fuß vor dem Kadi ??? :confused: :confused: :confused: :confused:

Gruß Andi
 
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...und was ist mit Seglerschlepp - Huckepack?
So lange er nach oben weg steigt ist es ja kein Abwurf...also nicht im Rücken fliegen ..... ;) ...aber genau genommen darf sich nichts vom Modell über RC lösen .......was ist dann mit Schlepp allgemein? genau das ist ja mein Frage...was ist eigentlich erlaubt (theoretisch)
 
Da bin ich ja erstmal beruhigt ich hatte schon Angst vor dem Verbrenneraus.
Schließlich emittieren die Abgas, aber das wird ja nicht RC-gesteuert.
Könnte man die Skydiver nicht einfach auch nach oben...
 
Doooch, könnte man. Dazu brauchste nur eine Feder zwischen dem Springer und der Aufnahmebox....
 

Termnak

User
Hallo
Letzte Woche traf ich beim Hallenfliegen einen erfahrenen Polizeibeamten aus benachbartem Club wieder und wir plauderten etwas. Er ist Spezialist für RC Modelle / Drohnenflug /Erlaubnisse/Verbote usw.. Macht auch Aufklärungen in Clubs und bei Modellbauveranstaltungen. Er erzählte mir, das mittlerweile eigentlich alle "Abwürfe" von RC gesteuerten Modellen gesetzlich untersagt seien und nur mal bei Bonbonabwurf "Ausnahmen" gemacht würden. Was ist dann z.Bsp. mit Falschirmspringern oder Schleppen ??? Und normales Training usw......und allg. Scalemodelle mit Mehl-Bomben/ Feuerwerkskörpern in der Nacht, Seglerschlepps usw.... sind wir da alle mit einem Fuß vor dem Kadi ??? :confused: :confused: :confused: :confused:

Gruß Andi
Servus,
frag doch mal deinen Spezialisten, der müsste dir doch dies auch belegen können wo dies steht. Teile dies uns bitte hier auch mit.
Der Abwurf von Gegenständen war laut Luftvo noch nie erlaubt. Lese doch da mal bitte nach. Huckepack ist so wie ich die Luftvo intepretiere kein Abwurf, da der abgworfene Gegenstand ( Segler ) steuerbar ist. Beim Huckepackbetrieb darf das Gesamtgewicht der 2 Einheiten ( Modelle ) 12kg nicht überschreiten. Außer ihr habt eine AE bis 25kg. Das übernehme ich jetzt mal auch auf RC-Fallschirmspringer. Da sich laut DMFV nichts geändert hat sollte das mit der neuen BE auch noch gelten.
Seglerschlepp ist das Modellgewicht getrennt zu betrachten. Genehmigungsfrei 12kg Schlepper + 12kg Segler. Mit AE Schlepper 25kg + Segler 25kg. Beim Abwurf des Seiles sollte keine Person gefährdet werden. Steht auch irgenwo in der Luftvo. Da sich laut DMFV nichts geändert hat sollte das mit der neuen BE auch noch gelten.
Bei Feuerwerkkörpern muss ich passen. Man sollte hier evtl. das Sprengstoffgesetz nicht außer acht lassen.
Soweit mein Wissensstand. Wenn ich falsch liege korrigiert mich bitte.

Gruß Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

Das ist ziemlich klar in der LuftVO geregelt​

Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 13 Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen​

(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
(2) Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
(3) Das Abwerfen von Post regelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder die von ihm bestimmte Stelle im Einvernehmen mit der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes.
 

Marc25

User

Das ist ziemlich klar in der LuftVO geregelt​

Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 13 Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen​

(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
(2) Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
(3) Das Abwerfen von Post regelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder die von ihm bestimmte Stelle im Einvernehmen mit der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes.

Danach wäre der echte Fallschirmsprung ja auch verboten!

Sowas zu zitieren ohne fundiertes Hintergrundwissen ist gefährliches Halbwissen und trägt nicht zur Klärung des Sachverhaltes bei!
Danke SdN für den Querverweis. Die Sachen wurde danach durch die Kollegen aus dem Fachereferat geklärt.

Gruß
Marc
 

Wilf

User
In Ösiland zählt das Abwerfen von Sprengsätzen aus Luftfahrzeugen, insbesondere aus Hubschraubern und aus UAS, zur allwinterlichen Routine.
... wird gebraucht zum kontrollierten Auslösen von Lawinen.
Im Lichte solcher Gepflogenheiten würde mich ein Bonbonabwurf jetzt nicht wirklich jucken.

Steigt nur weiter zu Fuß auf und bringt eure Leute in Lebensgefahr, von der Lawine mitgerissen zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dix

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Moin,

Bei Regeln ist es IMMER hilfreich, gründlich darüber nachzudenken, WARUM es diese Regel gibt.

Das ist keine Einladung zum Gesetzesbruch, sondern zum Erkennen, ob das Gesetz überhaupt auf den Sachverhalt zutrifft! Meistens funktioniert diese Herangehensweise ganz gut.

Also,
In diesem Fall dient das Abwurfverbot also zur Gefahrenabwehr, zum Schutz unbeteiligter Dritter. Also dem Schutz der Menschen und Dinge, die sich am Boden befinden und getroffen werden könnten.

Diese Gefahr besteht bei ungesteuerten fallenden Gegenständen, da nach dem Abwurf keine Kontrolle mehr besteht. Und das Zeugs schnell werden kann mit entsprechender Schadenwirkung.

Ich schließe die Anwendbarkeit von Paragraph13 für die Fallschirmspringerei aus mehreren Gründen aus:
- Ein bemannter Fallschirmsprung ist kein Abwurf, sondern eine Luftsportart. Der Mensch ist kein Ding sondern ein ausgebildeter Luftsportler. Sein Sportgerät ist zertifiziertes Luftfahrtgerät.
- Ein RC-Fallschirm ist wie das Trägermodell ein Modellflugzeug. Das Ding ist nach dem Lösen vom Trägerflugzeug weiterhin steuerbar. Das Absetzen ist kein Abwurf, sondern eine Startart.
- Ein Spielzeugfallschirm ist ungesteuert, aber relativ leicht. Den würde ich kackendreist als Freiflugmodell deklarieren, wenn mir einer was will.

Den Abwurf von Flugblättern hat man aufgrund des Umweltschutzes verboten. Heute gibt es ja dagegen den Spamfilter.

Der Bonbonabwurf dagegen fällt zweifelsfrei unter die Anwendung von Para.13. Da ist eine Genehmigung für Flugtage nicht schlecht. Der Öffentlichkeitswirkung wegen. Und auch zur Absicherung gegenüber der Versicherung, falls doch mal was passiert...
 

Dix

User
In Ösiland zählt das Abwerfen von Sprengsätzen aus Luftfahrzeugen, insbesondere aus Hubschraubern und aus UAS, zur allwinterlichen Routine.
... wird gebraucht zum kontrollierten Auslösen von Lawinen.
Passt das zum Thema hier? Ich finde: nein!

Denkansätze:
- Wer macht das?
- Und warum wird das getan?

Die offensichtlichen Antworten:
- Kann und darf nicht jeder. Hat bedtimmt einen hoheitlichen Auftrag. Also Ebene Katastrophenschutz/ Militär, o.ä.
- Unmittelbare Gefahrenabwehr/Prävention. Schutz der Öffentlichkeit.

Ein Blick in Wikipedia (Lawinensprengung) offenbart schnell.
Voraussetzungen ...
... sind ein zugelassener Hubschrauber (z. B. mit Doppelturbine und/oder künstlichem Horizont), speziell ausgebildetes Personal sowie die Anwesenheit eines Ortskundigen im Hubschrauber. Weiterhin gibt es Genehmigungen für Sprengarbeiten vom Hubschrauber...

Also ist das auch rechtlich eine ganz andere Liga als unsere Spielzeuge hier...
 

x78587

User
das mittlerweile eigentlich alle "Abwürfe" von RC gesteuerten Modellen gesetzlich untersagt seien und nur mal bei Bonbonabwurf "Ausnahmen" gemacht würden. Was ist dann z.Bsp. mit Falschirmspringern oder Schleppen ?

Das war schon immer so. Das unkontrollierte Abwerfen von Gegenständen aus Luftfahrzeugen, ist nur militärisch im Verteidigungsfalle zulässig. Primär geht es um die Gefährdung am Boden, ein Fallschirm oder Modell-Segelflugzeug erzeugt keine Aufprallenergie, und ist sowieso nur in ausgewiesenen Lufträumen erlaubt.
Das Thema ploppt in andern Foren immer wieder auf, wenn es um Zusatztanks geht, dann wenn einer mal wieder einen Tank "verloren" hat, was ja schon häufiger vorgekommen ist. Auch ist das ab und an ein Thema bei historischem Gerät, (Fw-190/Bf-109...) einen ZB darf zwar untergehängt werden, aber wenn im Fluge mitgeführt, dann muss sichergestellt sein, dass der nicht lösbar ist.
.
 

Dix

User
Danach wäre der echte Fallschirmsprung ja auch verboten!

Sowas zu zitieren ohne fundiertes Hintergrundwissen ist gefährliches Halbwissen und trägt nicht zur Klärung des Sachverhaltes bei!
Wenn Du so zu argumentierst, bist Du auf exakt der selben Ebene!
 

Marc25

User
Wenn Du so zu argumentierst, bist Du auf exakt der selben Ebene!

......bitte meinen verwendeten Konjunktiv! Ich habe nicht geschrieben, dass es so ist!
Der Kollege weiter oben behauptet dagegen, dass es klar geregelt sei!

Ich hab in diesem Bereich der Gesetzeslage keine Ahnung, dann halte ich mich mit solchen Behauptung auch zurück. Sowas trägt nur zur allgemeinen Verwirrung bei!
Das ist hier aber nicht das Thema!
Gruß
Marc
 
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Holze01

User
Das Abwurf- und Abschussverbot kommt aus dem Besatzungsrecht. Die Überleitung in deutsches Recht werdet ihr im Kriegswaffen-Kontrollgesetz finden. Die weitere Überleitung in die Luft-VO war damit eigentlich überflüssig. Bonbon-Abwurf geht natürlich weil das niemand mit dem Kriegswaffen-Kontrollgesetz in Verbindung bringt, ist aber nach dem Gesetz verboten. 😎
 
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