Flugbeschränkungsgebiet in Rheinland-Pfalz vom 8. bis 12. Feb. 2024 - NOTAM D0169-24

RCN-Team

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Teammitglied
Ein NOTAM, das zwar ausdrücklich und ausschließlich nur Modellflieger nennt (NOTAM Zeile E)!
Allerdings liegt das gesamte Flugbeschränkungsgebiet innerhalb der Kontrollzone von Wiesbaden (ETOU) und damit im Luftraum D, der ohnehin nur mit einer Freigabe genutzt werden darf.

Datengrundlage
Gebiet mit Flugbeschränkungen
Mainzer Stadtgebiet
im Bundesland
Anlass
Polizeilicher Einsatz
Aktivierungszeit (Ortszeit)
Do, 08. Feb. 2024, 10:00 Uhr bis Mo, 12. Feb. 2024, 19:00 Uhr


Zur großräumigen Orientierung:
08 - RP D0169 - Übersicht_4580px.png


Gebiet mit Flugbeschränkungen
08 - RP D0169 - Einzelheit_4050px.png


Für denjenigen, der es genauer wissen möchte oder muss, habe ich eine Google MyMaps-Karte erstellt!

Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet!

Betroffene Vereinsgelände
Keine Vereinsgelände bekannt.​
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!

Bitte beachten:
E) OVERFLIGHT PROHIBITED FOR UAS AND MODEL ACFT IN THE AREA
Auszug aus NOTAM D0169-24

Hinweis:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​

...und zur Erinnerung:

Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​

Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread

Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort konkrete Frage(n) bezüglich ED-R zu stellen. Eine allgemeine Diskussion zum Thema Luftrecht ist jedoch unangebracht und wird daher strikt moderiert!

Es wird für keine der hier veröffentlichten Informationen eine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
 

Anhänge

  • d0169-24-08.-12.02.24.pdf
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