Flughöhe...

haschenk

User †
Hallo,

jeder Modellflieger kennt wohl die Situation: Man ist einen Moment abgelenkt oder schaut mal kurz auf den Sender; kurz gesagt, man hat das Modell für eine kurze Zeit nicht im Blick. Danach: Wo ist der Flieger? Meistens "hat" man ihn ja gleich wieder. Ich habe es aber auch schon erlebt, daß nach entsprechendem Hilferuf einige Mann -erfolgreich- das Modell am Himmel gesucht haben (war nicht meines).

Ich habe ich schon erlebt, daß jemand das Modell eines Andern "gesteuert" hat und sein eigenes inzwischen eigene Wege geflogen ist. Schön, daß die Modelle meistens ausreichend eigenstabil fliegen.

Und da war mal die Situation, daß ein kleines weißes Kreuz (Großsegler) weiße Wolkenfetzen durchflogen hat, und das waren keine tiefliegenden Regenwolken. Der betreffende Pilot hat das eher locker gesehen und gemeint, daß es jetzt so langsam Zeit wird, das Modell runterzuholen, "sonst ist es weg".

Solche Situationen mit Modellen in sehr großer Höhe dürften immer nur mit Glück harmlos ausgehen.

Also Leute, in eurem eigenen Interesse: Laßt diesen Mist. Wenn erst mal "richtig" was passiert ist, werdet ihr sonst vom Gesetzgeber einen "Deckel" aufgesetzt kriegen, der sehr viel tiefer liegt.

Grüße,
Helmut
 

Moswey

User
Zurück zur eigentlichen Frage, wie hoch schleppt ihr eure Segler?

Vernünftigerweise wird etwa auf 200 bis max. 300m geschleppt, dann wird gekurbelt.

Noch zu der Flughöhe. Diese ist zu einem schönen Teil vom Wetter und der Sicht abhängig und gar nicht so fest von der Fliegergrösse. (Ob 4m oder 5m Spw. macht da nicht viel aus!) Es gibt Tage, wo bereits bei 300m das beobachten schwierig wird und an andern Tagen ist die Sicht bis fast unendlich klar, obschon auf den ersten Blick an beiden Tagen "schönes" Wetter herrscht.
Das ist ja auch der Grund, warum eine reine Schätzung sehr schwierig ist und die Kollegen ohne Thommys Kästchen immer daneben liegen.

Was die Sache auch nicht einfacher macht, ist die Distanz. Meistens ist man ja nicht nur hoch, sondern auch mehr oder weniger weit weg. Das interessiert die Höhenmesselektronik wenig, das Auge aber schon.
 

bie

Vereinsmitglied
Hallo und guten Morgen alle miteinander!

Ich bin jetzt ein wenig ratlos ... :(

Da postet der David von einem Erlebnis - und schon bricht eine - bzw. die ganze Lawine von Aber, aber ... los.

Ich versuche das mal im Einzelnen aufzudröseln:

Da haben wir Udo und Tom, die einwenden, was "mehr Spaß" macht. Das ist doch Klasse für Euch! Allerdings habe ich so ein bisschen den Eindruck, dass es Davids und meinen Spaß an der Sache relativieren soll. Oder trügt mich der Eindruck? Es ist doch jedem selbst überlassen, was ihm Spaß macht ...

Dann haben wir Eckart, dessen sachliche Beiträge ich immer sehr schätze, der aber hier die Keule des Gesetzes rausholt. Ob zu Recht oder Unrecht sei mal dahingestellt.

Mensch, werter Eckart, nur weil mal jemand postet, dass er so hoch geflogen ist - was ja anscheinend sogar noch im legalen Rahmen war - ändert der Gesetzgeber nicht gleich die Rahmenbedingungen für uns. Das ist die, meiner Meinung nach, unzutreffende Argumentation "Wenn das alle machen ..." - machen aber nicht alle.

Dann gibt es noch die Fraktion der Bedenkenträger in Sachen Sichtbarkeit von Flugmodellen in großen Höhen , der ich Wolfgang und Philipp zuordne (korrigiert mich, wenn ich falsch liege).

Dazu ist zu bemerken, dass jeder Mensch ein anderes Sehvermögen hat und dass es nicht in erster Linie auf die Spannweite eines Flugmodells ankommt, sondern - wie auch schon bemerkt wurde - auf die Flächentiefe:

Ein unendlich langer Spinnenfaden ist auch in drei Meter Entfernung (oder meinetwegen zehn Meter) nicht mehr wahrnehmbar. Aber ein zehn Zentimeter langes Stück Holz, das 2o Zentimeter Breit ist, kann man noch von ziemlich viel weiter sehen - oder?

Insofern ist gerade eine B4 mit ihrer Flächentiefe dazu prädestiniert, in großen Höhen sicher geflogen zu werden - meiner Meinung nach jedenfalls wesentlich besser als ein Modell gleicher Spannweite aus zum Beispiel der DG-, xxxTUS- oder der ASx-Typenpalette, die wesentlich schlankere Flächen haben.

Und zuletzt zu David: Das Video geht gleich an dich raus! :) :) :)

Um nicht missverstanden zu werden - es gilt immer:

Sicherheit geht vor!

Wenn manntragende Flieger kommen, was bei uns selten der Fall ist, dann fliegt man von denen weg bzw. hält sich fern! Das ist absolute Regel Nr. 1!

[ 15. Mai 2003, 11:18: Beitrag editiert von: bie ]
 
halli hallo ihr alle!

soso....man schleppt die modelle also bis ca 200-300m und dann wird gekurbelt...wie langweilig :rolleyes:

wie wärs mit wegwerfen und dann kurbeln ;)

ihr könnt ja mal nen kohlestift in eure schönen scale-Flächen harzen und die mal anständig SAL-len :D Das würde interessante fotos ergeben ;)

bis denne
svenne :D
 

Yeti

User
Original erstellt von bie:

Da haben wir Udo und Tom, die einwenden, was "mehr Spaß" macht. Das ist doch Klasse für Euch! Allerdings habe ich so ein bisschen den Eindruck, dass es Davids und meinen Spaß an der Sache relativieren soll. Oder trügt mich der Eindruck? Es ist doch jedem selbst überlassen, was ihm Spaß macht ...
Spätestens, wenn der Rumpf deines 5m-Seglers einem vorbeikommenden Segelflieger in der Stirn steckt, wird auch dir der Spaß vergehen!


Dann haben wir Eckart, dessen sachliche Beiträge ich immer sehr schätze, der aber hier die Keule des Gesetzes rausholt. Ob zu Recht oder Unrecht sei mal dahingestellt.

Mensch, werter Eckart, nur weil mal jemand postet, dass er so hoch geflogen ist - was ja anscheinend sogar noch im legalen Rahmen war - ändert der Gesetzgeber nicht gleich die Rahmenbedingungen für uns.
Wenn Modellflieger als ernstzunehmende Teilnehmer am Luftverkehr angesehen werden wollen, haben sie sich an die bestehenden Regelungen zu halten. Sollte es vermehrt zu Zwischenfällen kommen, wird der Gesetzgeber handeln. Und womit? Mit Recht! Diejenigen, die meinen, Gesetze gelten nur, solange sie den "Spaß" nicht beeinträchtigen, sägen sich und ihren Hobbykollegen den Ast ab, auf dem sie/wir sitzen. Ich finde es erschreckend, wie wenige die gesetzlichen Bestimmungen kennen.

Ich habe meinen Sport Segelfliegen bisher unfallfrei überlebt (mittlerweile 18 Jahre). Zu meiner persönlichen Überlebensstrategie gehört es, lieber einmal zu feige als einmal zu mutig zu sein. Nur was nutzt es mir, wenn ich durch das Fehlverhalten anderer zu Schaden komme? Was ihr im Falle eines Falles als Sachschaden verbucht, könnte ich mit meinem Leben bezahlen und deshalb verstehe ich bei diesem Thema überhaupt keinen Spaß!

Gruß Yeti
 

Steffen

User
Ich glaub's einfach nicht.

@Andy:
Die Luftraumregelungen haben im allgemeinen einen Sinn und solche Leute wie Du sind eine Gefahr für Leib und Leben anderer

Wenn ich sowas lese, dann kommt in mir der Reiz hoch, jeden Modellflieger, der auch nur in meine Nähe kommt mit einer Aussenlandung auf seinem Platz und einer Anzeige wegen Gefährdung der Luftfahrt zu bedenken. Offensichtlich muss man wirklich eine Keule rausholen, um dann vieleicht statt mit Vernunft mit Angst bei den Modellfliegern Wirkung zu erzielen.

Du hast offensichtlich vollständig übersehen, dass allein ich in meinem Bekanntenkreise mehrere Fälle von Zusammenstößen und Fastzusammenstößen habe.

ich werde stinkensauer auf solche Sprüche.
 

Armageddon

Vereinsmitglied
Hi,

der Andy hat es meines Erachtens auf den Punkt gebracht. Ich will es bestimmt nicht gutheißen, wenn Gesetze oder Regeln gebrochen werden, gebe aber zu, daß ich hin und wieder auch schon schneller als mit 50km/h durch ne Ortschaft fahre. Und wer das noch nie gemacht hat, der werfe den nächsten Stein ;)

Zur Ausgangsfrage: Wir schleppen im Allgemeinen so hoch, wie es die Sichtverhältnisse zulassen (bei Bewölkung deutlich höher als unter blauem Himmel). Da ich jetzt aber weiß, daß dies teilweise schon nicht mehr zulässig ist, werden wir in Zukunft eben etwas früher ausklinken.

Gruß Kai
 

F5D

User
Hallo!

Also dieser Beitrag war für mich sehr interessant zu lesen!
Damit Ihr einen Vergleich mit Euren Nachbar habt: in Österreich beträgt die max. zugelassene Flughöhe für Modellflugzeuge 150m (in Worten: einhundertfünfzig Meter !!!!)über Grund. Ausnahmen können nur anlässlich eines Wettbewerbes über Antrag erteilt werden.

Ihr könnt Euch vorstellen, welche rechtliche Auswirkungen ein Zusammenstoß über 150 m mit einem Flugzeug hat !

Viele Grüße
Peter
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Hi Andy,

es geht doch nicht darum, irgendwem den Spaß am Fliegen verderben zu wollen. Ganz im Gegenteil, uns allen soll die Möglichkeit, ohne großartige Einschränkungen fliegen zu können, von mir aus bis in alle Ewigkeit, erhalten bleiben.
Aber um den Status quo zu bewahren, müssen wir uns notgedrungen alle an die Spielregeln halten, im ureigensten Interesse. Ein eindrucksvolles Beispiel, wie schnell und „gräuschlos“ sich die Bedingungen ändern können, ist die Einführung des § 16a LuftVO. Hat seinerzeit davon jemand was mitbekommen? Ist da vorher ein einziger Modellflieger gefragt worden?
Du wachst eines Morgens auf und siehst dich mit Vorschriften konfrontiert, von denen Du vorher nicht mal zu träumen gewagt hast (130 EUR Frequenzzuteilung!!).

Vielleicht ist das nicht so allgemein bekannt. Um so eine Sache anzuschieben sind nicht mal spektakuläre Unfälle nötig. Da genügt es schon, wenn es mal zu einer relativen Häufung von Verstoßmeldungen bzgl. Modellfliegern aus dem Bereich der Allgemeinen Luftfahrt geben sollte. Da wird dann vom Gesetzgeber sehr schnell die Notwendigkeit erkannt, zur Gefahrenabwehr die Modellfliegerei einschränken zu müssen.

Es ist ja nur in seltenen Fällen Absicht der Beteiligten. Meistens handelt es sich um reine Unkenntnis der luftrechtlichen Bestimmungen. Mit der z.Z. herrschenden Tendenz zu immer größeren Modellen wächst leider auch gleichzeitig die Gefahr, in den kontrollierten Luftraum einzufliegen, da diese Modelle über große Distanzen einfach besser zu sehen sind als ein 2m-AMIGO oder AIRFISH.

Ach ja, Andy, weißt Du eigentlich, in welchem Luftraum Du Dich bei Deinem 650m-Schlepp befunden hast? :D Wenn ja, ist es gut. Wenn nicht, solltest Du Dich mal drum kümmern! ;)

... dass er so hoch geflogen ist - was ja anscheinend sogar noch im legalen Rahmen war
Genau das ist der springende Punkt. Zwar betrifft Dich das nicht unmittelbar, aber es ist ein schönes Beispiel. Es reicht nicht, nur den Eindruck zu haben, dass man sich im legalen Rahmen bewegt, man muss es wissen! Über das „Wie“ lässt sich das Gesetz nicht aus, das ist, wie immer, Sache der Betroffenen.

Schließlich lasse ich mir gerne vorhalten, immer wieder die Keule des Gesetzes rauszuholen. Wenn ich damit das Problembewusstsein der Betroffenen in dieser Angelegenheit steigern kann, werde ich das auch in Zukunft so handhaben und mit dem Finger hemmungslos in dieser Wunde bohren.

Das ist zwar ein Kampf gegen Windmühlenflügel, aber was soll’s...

PS: Um dem Yeti mal beizupflichten. Ich bin auch schon mal in 1500ft einem Modell-Schleppzug begegnet. Was in diesem Zusammenhang sehr problematisch ist, ist quasi die Unsichtbarkeit der Objekte bevor sie so nahe sind, dass kein Ausweichen mehr möglich ist.
 

jwl

User †
Original erstellt von Steffen:


Du hast offensichtlich vollständig übersehen, dass allein ich in meinem Bekanntenkreise mehrere Fälle von Zusammenstößen und Fastzusammenstößen habe.
es gelten immer noch die sichtflugregeln.

mit einem kleinen segler fliegt man bis maximal 300 meter hohe drüber macht es ja keine spass/sinn mehr weil die auflösung des auges an die grenzen stösst.

bei so grossen zahnstochern massstab 1:3 1:2 fliegt man ja oder muss man ja in grössen höhen fliegen, dass sie in die thermik passen. rein von der grösse her wird man so einen segler sicherlich von manntragenden wahrgenommen. wenn der pilot schläft oder sich mit jemanden unterhält kann es vielleicht knapp werden. unfälle passiern dann wenn zwei menschen einen fehler machen.

wenn man den argumenten folgt hat man den verdacht, dass die sich aufregen wie hoch oder was auch immer fliegt zu unterstellen er spiele mit dem leben andere. diese ist einfach unsinn, warum sollte man jemanden gefährden wollen.

ich glaube wenn jemand ein flieger baut oder zusammbauen lässt und dafür 3000 euronen auf den tisch legt genügend verantwortung hat und sich den gefahren bewusst ist.

ich glaube kaum das auf einmal ein horde pickliger 14jähriger mit 7meter spannenden venten (mehrzahl von ventus :) ) jagt auf unschuldig UL fliegende familienvätern machen.

gruss jwl
 
ich glaube wenn jemand ein flieger baut oder zusammbauen lässt und dafür 3000 euronen auf den tisch legt genügend verantwortung hat und sich den gefahren bewusst ist.
Das halte ich für einen schlimmen Irrglauben. Automatisch mit dem Geldvermögen wächst das Verantwortungsbewußtsein. Schöne neue Welt... ;)

...jagt auf unschuldig UL fliegende familienvätern machen...
Jagdszenen aus dem Modellfliegerleben...?? oder Johannes' Märchenstunde?
 

Stöps

User
Mal ne blöde Frage:
wie soll ich denn überhaupt wissen, wie hoch ich fliege? Die Höhe schätzen ist nämlich wirklich nicht einfach und eine Picolariopflicht für Modellflugzeuge gibt es ja wohl auch nicht, obwohl sich da sicher einer freuen würde :D
Kann ich also bestraft werden weil ich zu hoch fliege, obwohl ich gar keine Möglichkeit habe die Höhe zu messen?
Ich war übrigens mal mit dem Junior Sport auf 560m Höhe (mit Picolario gemessen), das war der blanke Horror, das mach ich nie wieder! War auch nicht wirklich Absicht, es ging wie so oft plötzlich ganz schnell nach oben, seither steige ich spätestens bei 300 m aus der Thermik aus, macht auch gar keinen Spaß, kleine Punkte am Himmel zu suchen.

Stöps
 

Yeti

User
Original erstellt von Armageddon:

...gebe aber zu, daß ich hin und wieder auch schon schneller als mit 50km/h durch ne Ortschaft fahre. Und wer das noch nie gemacht hat, der werfe den nächsten Stein ;)
Ich werfe überhaupt keine Steine. Allerdings habe ich das Gefühl, dass hier einige wirklich nicht wissen, was sie tun!

"Spaß" 1
- Du bist also schneller als 50 km/h durch eine Ortschaft gefahren. Mit 55 km/h oder 120 km/h?

- Bist du zu schnell gefahren, weil du gar nicht wusstest, dass man in Ortschaften nur 50 km/h fahren darf?

- Bist du auf einer 4-spurigen Ausfallstraße 60 km/h gefahren und hast dabei akzeptiert, wenn du erwischt wirst wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße zu bezahlen?

- Oder bist du vor einer Grundschule zu schnell gefahren und hättest dabei auch in Kauf genommen, für deinen "Spaß" ein Kind zu überfahren und dich dafür wegen fahrlässiger Tötung zu verantworten?

"Spaß" 2
- Euer Nachbar ist begeisterter Bogenschütze und hat auch in seinem Garten eine Scheibe aufgestellt. Dummerweise liegt eure Terasse genau in Verlängerung der Schusslinie. Gönnt ihr eurem Nachbarn seinen "Spaß" und verlegt eure Terasse oder grillt vorsichtshalber in eurem Wohnzimmer? Selbst wenn er beteuert, alles unter Kontrolle zu haben und bisher immer getroffen zu haben. Und wenn nicht, dann nur, wenn ihr gerade nicht auf eurer Terasse gesessen habt.

"Spaß" 3
Ende der 80er Jahre war mein damaliger Fluglehrer (Mitarbeiter der Flugunfalluntersuchungsstelle) mit der Untersuchung eines Unfalls beauftragt, bei dem ein Modellflugzeug die Frontscheibe eines einmotorigen Reiseflugzeuges durchschlagen und beide Insassen getötet hat. Der Modellpilot wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zwar zur Bewährung ausgesetzt, nicht aber die Erinnerung, zwei Menschenleben auf dem Gewissen zu haben.

"Spaß" 4
Die Schilderung von Steffen, wo ein Modell-Schleppflugzeug durch den Pulk kreisender Segelflugzeuge geflogen kam, zeigt, dass
- entweder der Modellpilot die Position und Höhe seines Modells völlig falsch eingeschätzt hat, oder
- er gröbstens fahrlässig gehandelt und dabei das Leben der Segelflieger aufs Spiel gesetzt hat.

Solange sich noch solche Beispiele finden lassen, ist das einfach kein Thema, bei dem man mal ein Auge zudrücken kann. Selbstüberschätzung ist für mich die Unfallursache Nr. 1!

Yeti
 

Armageddon

Vereinsmitglied
Hallo Yeti,

warum willst Du wissen, wieviel ich zu schnell war? Ist 55 noch akzeptabel oder sind es 60km/h oder vielleicht nur 52km/h? Deine Argumentation kommt mir so vor wie die von demjenigen Autofahrer, der auf der Autobahn in der 120km/h-Zone mit 125km/h die linke Spur blockiert mit der Begründung daß man ja sowieso nicht schneller fahren dürfe. Alles klar, dieser Privatpolizist darf also entscheiden wieviel zu viel noch ok ist.
Wenn Du mir jetzt aber erzählst, daß Du noch nie irgendwo wissentlich zu schnell gefahren bist, nehme ich alles zurück.

Ganz nebenbei: Habe nirgendswo was von Spaß geschrieben, ich denke ich kann Spaß und Ernst ganz gut unterscheiden.

Gruß Kai
 

Yeti

User
Hai Kai,

auch wenn ich dich zitiert habe, war das nicht als persönlicher Angriff gegen dich gerichtet. Was ich damit sagen wollte, war: Zu schnell ist zu schnell; wer erwischt wird, muss die Konsequenzen tragen. Desweiteren sollte man nicht jede Einschränkung als Schikane auffasen, denn die persönliche Freiheit endet dort, wo die Freiheit anderer beeinträchtigt wird. Manche Vorschrift schützt auch vor der eigenen Dummheit. Schade nur, dass dieser Regulierungs- und Verordnungsdrang nicht gerade dazu anregt, den Verstand zu benutzen. Manche Vorschrift wäre nämlich schlichtweg überflüssig, wenn sich alle an den §1 der Luftverkehrsordnung halten würden:

(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Ich glaube auch nicht, dass nur diejenigen, die selbst niemals Fehler machen, das Recht haben, die Gleichgültigkeit, die aus einigen Beiträgen hier herauszulesen ist, zu kritisieren. Aus reinem Selbsterhaltungstrieb bin ich bei diesem Thema nunmal Spaßverderber.

Yeti
 

Armageddon

Vereinsmitglied
Hi Yeti,

hatte es auch nicht als persönlichen Angriff angesehen. Ich denke wir sind im Grunde genommen ähnlicher Meinung, nur daß ich eigentlich nur sehr wenig Gleichgültigkeit aus den diversen Beiträgen hier rauslese. Ich glaube an das Gute im Menschen und bin erst mal der Meinung, daß nun alle, die diesen Thread gelesen haben, ausreichend sensibilisiert wurden ;)

Gruß Kai
 
Damit Ihr einen Vergleich mit Euren Nachbar habt: in Österreich beträgt die max. zugelassene Flughöhe für Modellflugzeuge 150m (in Worten: einhundertfünfzig Meter !!!!)über Grund. Ausnahmen können nur anlässlich eines Wettbewerbes über Antrag erteilt werden.
150m über Grund? Überall?

Ich komm mit meiner EPP-Schüssel zwar nichtmal in die Nähe dieser Flughöhe aber gut zu wissen. Bin ja auch aus Österreich...

mfG
Wolfgang

[ 15. Mai 2003, 13:53: Beitrag editiert von: Clystron ]
 
Kann ich also bestraft werden weil ich zu hoch fliege, obwohl ich gar keine Möglichkeit habe die Höhe zu messen?
Gegenfrage: Kann ich bestraft werden, wenn ich mit dem Fahrrad (ohne Tacho) in einer 30-Zone zu schnell fahre?

Es steht ja nirgendwo, dass nur derjenige verantwortlich ist, der weiß, dass er was Verbotenes tut!
Das wäre schön...

Das Gegenteil ist der Fall: Ignorantia iuris nocet
 

Armageddon

Vereinsmitglied
Hallo Eckhardt,

habe mir jetzt gerade mal die entsprechenden Passagen in Deinem Magazinartikel durchgelesen. Dort steht aber das im unkontrollierten Luftraum maximal 10000ft Absoluthöhe für uns Modellflieger möglich sind. Hier schreibst Du aber nun von der 2500ft-Grenze. Ich spreche jetzt speziell den Luftraum E an. Ist der für uns tabu, oder gibts hier garkeine unkontrollierten Bereiche oder hab ichs einfach nicht verstanden?

Gruß Kai
 

Udo Fiebig

User †
... und nur damit da kein falscher Eindruck entsteht:

Ich habe Andy (...bie...) auf der Wasserkuppe als einen sehr disziplinierten und rücksichtsvollen Modellflieger kennengelernt. :)
Wirklich keiner von der Gattung 'Hangrocker' oder 'Hoppla-jetzt-komm-Ich'.

Gruß
Udo
 
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