Flugplatzordnung / Flugleiter / Flugbuch

FlyHein

Vereinsmitglied
Guten Morgen zusammen

Ich möchte nochmal auf den Fall "X" ansprechen. Auch Angestellte der öffentlichen Verwaltungen bzw. Beamte sind Menschen und werden nicht nur sturr nach Vorschrift handeln.
Ich denke, wenn Ihnen im Fall "X" deutlich wird, das der Verein seine Organisationspflichten erfüllt hat werden Sie anders vorgehen als im Fall des deutlichen Organisationsverschuldens.

Hat jemand Erfahrungen mit dem Fall "X"?
 
Guten Morgen FlyHein,

Deine Frage zum Fall "X" ist schnell beantwortet.

Ja, die Stadt Westerland. 10000,- DM Schmerzensgeld, wenn ich mich recht erinnere. Ich gehe davon aus, dass das Urteil rechtskräftig wurde, da ich nichts mehr darüber gelesen habe.
Außerdem, soweit mir bekannt ist, stellt bei Personenschaden nur noch der Staatsanwalt Fragen. Es sei denn, es wird keine Anzeige erstattet.

Be a Tiger, fly safe !

Gruß
DoubleWhiskey
 
Guten Morgen FlyHein,

Deine Frage zum Fall "X" ist schnell beantwortet.

Ja, die Stadt Westerland. 10000,- DM Schmerzensgeld, wenn ich mich recht erinnere. Ich gehe davon aus, dass das Urteil rechtskräftig wurde, da ich nichts mehr darüber gelesen habe.
Außerdem, soweit mir bekannt ist, stellt bei Personenschaden nur noch der Staatsanwalt Fragen. Es sei denn, es wird keine Anzeige erstattet.

Be a Tiger, fly safe !

Gruß
DoubleWhiskey
 

FlyHein

Vereinsmitglied
Hallo DoubleWhiskey

Naja 10.000 DM Schmerzensgeld, die tun weh. Die Frage ist, wem tun Sie weh?
  • Dem Schmerzen verursachenden Modellflieger?
  • oder dem Vereinsvorstand, der seine Organisationspflicht erfüllt hat?
Für 'ne Antwort wäre ich Dankbar.
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin zusammen,

ich glaube, das Beispiel mit Westerland ist hier fehl am Platze.

Wenn ich mich recht erinnere, dann hat ein dort nicht ansässiger Musiker, der während der Saison dort für die Stadt spielte, in seiner Freizeit im öffentlichen Bereich (Dünen oder Kurpromenade?)seinen Segler fliegen lassen. Dabei kam es zu einem Unfall, für den die Stadt Westerland haftbar gemacht wurde.

Ob es nun wegen mangelnder Dienstaufsicht (unterbinden des Fliegens im belebten öffentlichen Raum) oder überwachen des Freizeitverhaltens eines zeitlich befristet Angestellten war, kann ich nicht sagen, hat aber zur Verurteilung der Stadt zu Schmerzensgeld gereicht.
 
Guten Abend zusammen,

@ FlyHein und
@Konrad Kunik

Nun, ich habe nicht so sehr an den Vorstand der seine Organisationpflichten erfüllt hat, als vielmehr an die Lage bei der der Flugleiter nicht genau ermittelt werden konnte, gedacht.
Der Fall Westerland trifft zwar nicht genau die Sachlage, aber er zeigt nach meiner Meinung deutlich, wie in einem solchen Fall vorgegangen wird. So weit ich mich erinnern kann war nach der Klage vom Piloten nichts zu bekommen. Daraufhin wurde die Stadt wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verklagt. Von besonderer Bedeutung war dabei, dass die Stadt für diesen Teil des Strandes Eintitt erhob.
Deshalb bin ich der Ansicht, dass ein Modellflugverein, bei dem sich die Durchführung des Flugbetriebes nicht mit der Aufstiegserlaubnis deckt, ganz leicht große Probleme bekommen kann.

Be a Tiger, fly safe !

Viel Grüße

DoubleWhiskey
 

FlyHein

Vereinsmitglied
Guten Abend zusammen

ich möchte nur mal auf einen Artikel im letzten Modellflieger (offizielles Organ des DMFV) hinweisen. Dort wurde vom Verbandsjustiziar Kreuzberg sehr deutlich die Haftungsfrage des Vereinsvorstandes beschrieben.

'nen schönen Vatertag wünsch ich
 

PW

User gesperrt
Hallo Leute,

also jeder Verein sollte eine Flug- und Betriebsordnung haben. Wie soll ein Flugleiter denn den Flugbetrieb kontrollieren, wenn keine Regeln zum Kontrollieren bestehen.

Die Haftungsrisiken des Vorstandes sind bestens bekannt.

Ich würde als Vorstand eine Flug- und Betriebsordnung aufstellen und beschliessen. Dieses liegt in der eigenverantwortlichen Kompetenz des Vorstandes. Dafür braucht man keinen Mitgliederbeschluss.

Akzeptieren die Mitglieder dieses nicht, würde ich als Vorstand zurücktreten. Dann können ja andere Personen das haftungsrechtliche Risiko eingehen.

Und wer sich nicht an die Flug- und Betriebsordnung hält, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen (Abmahnung, Flugverbot oder gar Ausschluss als letztes Mittel).Allerdings müssen die Strafen in der Satzung geregelt sein.

Gruss

PW
 
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