FPV Beginner Thread

Ein paar Fragen

Ein paar Fragen

Hi @ all,

ich habe mit großem Interesse alles durchgelesen. Nun habe ich ein paar Fragen:

Wie finde ich gleichgesinnte in meiner Gegend?
Günstiges Anfängerset mit 5,8 Ghz (Links wären hilfreich)?


Danke im Voraus
Udo
 
Danke Berti,

jetzt muss ich nur noch Leute in der Nähe finden :rolleyes: wo man sich das mal ansehen kann.
 
Günstiges Anfängerset mit 5,8 Ghz (Links wären hilfreich)?



War eine Zeit lang im www. unterwegs und hab für mich dann das hier gemacht:



FatShark Base incl. Headtracker aus Rotterdam




Fatshark 1000mAh Akku, Akkulader (EU), PAL Pan/Tilt Kamera ... u.s.w. aus Canada



Alles am vergangenen Sonntag in der günstigsten Versandart bestellt - und alles HEUTE bereits eingetroffen (... obwohl es beim letzeren 2-3 Wochen hieß!)!



Alle Achtung! :)
 
Recht ... (!?)

Recht ... (!?)

Hallo,

möglicherweise ist das hier falsch platziert, aber ich würde gerne etwas mehr über die rechtliche Seite, speziell des FPV-Fluges erfahren insofern das überhaupt schon machbar ist!
Leider werden sehr viele Aussagen in diversen Foren dazu präsentiert, bei welchen sich Quellen jedoch nicht nachvollziehen lassen oder welche sich lediglich auf persönliche Anfragen an Versicherungen oder den Verband ... oder, oder, oder beziehen.

Liegt vielleicht auch an meiner Auffassungsgabe, aber bei mir geht das schon los mit: :rolleyes:

Wo ist eigentlich die Sendeleistung geregelt?
Gibt es tatsächlich eine Amateurfunklizenz für das betreiben von 5,8GHz mit höherer Sendeleistung als 25mw?
Ist das betreiben einer stärkeren Sendeleistung ein Straftatbestand (... weil illegal) oder eine Ordnungswidrigkeit?
In welchem Regelwerk wird der zweite Pilot und Beobachter für den FPV-Flug gefordert?
u.v.m.

Eine Linksammlung von offiziellen Stellen dazu wäre mal nicht schlecht! Heißt ja schließlich auch FPV Beginner Thread ... :)


...und damit kommst Du schon mit der LuftVO in Konflikt. Mehr als maximal 2500 ft GND (762 m, GND = über Grund) sind nämlich zunächst mal nicht erlaubt ...

Das ist alles richtig soweit, aber ich denke gerade im Modellflug (mitunter im FPV Betrieb) geht es weniger um das was man "darf", als vielmehr um das was man zu beherrschen imstande ist!

Die rechtliche Seite wird erst im Falle eines Falles und dann aber immer geprüft werden! Es gibt u.a. Sicherheitsmindesthöhen von sogar nur 150m ü.G. in bestimmten Fällen sowie Mindesthöhen von 600m ü.G. bei Überlandflügen im Luftraum G, in welchen sich die manntragende Luftfahrt bewegen darf. Ich bezweifele, dass der durchschnittliche Modellpilot fähig ist, als Führer des wendigeren Fluggerätes einem anderen Luftfahrzeug entsprechend den geltenden Regeln in bspw. 300m Höhe (... ungeachtet der Entfernung oder des Blickwinkels zum Modell) standesgemäß auszuweichen! Daher kann man das nicht pauschal beurteilen ...
Fälle dazu gibts bereits z.B. hier in der Realität. Entscheidend ist dann das Resümee der Unfallermittlung ...
 
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