Hallo
Wenn keine Organisation besteht die ein Gastrecht ausüben könnte, dann gibt es auch keinen Gastflug.
Und jetzt anders betont:
Und diese einzeln zu beantragende Erlaubnis, wäre dann eine auf eine Person bezogene Aufstiegsgenehmigung.
Wenn z.B. zwei Freunde ein eigenes oder gepachtetes Gelände zum Modellflug nutzen, dann können die beiden weil nur zu zweit keinen Verein gründen und müssen deshalb eine auf ihre beiden Personen bezogene Aufstiegsgenehmigung beantragen. Vorausgesetzt sie wollen Modellflug im Bereich im genehmigungsbedürftigen Bereich betreiben.
Für diese beiden gibt und gab es bisher schon keine Möglichkeit die AE auf Gäste auszuweiten.
Eine Organisation oder ein Verein, egal ob e.V. oder nicht, kann und konnte schon immer selber entscheiden, wer Mitglied ist oder nicht und deshalb in den Genuß seiner Vorzüge kommt. Das gilt für den Rasenmäher genau so, wie für eine AE. Man muss das nur in irgendeiner Form regeln. Egal ob es sich um einen Flugplatz oder Modellfluggelände handelt.
Ich gebe zu ich, ich wiederhole meine Argumentationskette. Und weil so etwas in einer Diskussion nicht unbedingt förderlich ist und den Anschein erweckt missionieren zu wollen, klinke ich mich hier aus.
Soweit keine Organisation besteht, muss jeder einzelne Steuerer von Flugmodellen eine Erlaubnis beantragen.
Wenn keine Organisation besteht die ein Gastrecht ausüben könnte, dann gibt es auch keinen Gastflug.
Und jetzt anders betont:
Soweit keine Organisation besteht, muss jeder einzelne Steuerer von Flugmodellen eine Erlaubnis beantragen.
Und diese einzeln zu beantragende Erlaubnis, wäre dann eine auf eine Person bezogene Aufstiegsgenehmigung.
Wenn z.B. zwei Freunde ein eigenes oder gepachtetes Gelände zum Modellflug nutzen, dann können die beiden weil nur zu zweit keinen Verein gründen und müssen deshalb eine auf ihre beiden Personen bezogene Aufstiegsgenehmigung beantragen. Vorausgesetzt sie wollen Modellflug im Bereich im genehmigungsbedürftigen Bereich betreiben.
Für diese beiden gibt und gab es bisher schon keine Möglichkeit die AE auf Gäste auszuweiten.
Eine Organisation oder ein Verein, egal ob e.V. oder nicht, kann und konnte schon immer selber entscheiden, wer Mitglied ist oder nicht und deshalb in den Genuß seiner Vorzüge kommt. Das gilt für den Rasenmäher genau so, wie für eine AE. Man muss das nur in irgendeiner Form regeln. Egal ob es sich um einen Flugplatz oder Modellfluggelände handelt.
Ich gebe zu ich, ich wiederhole meine Argumentationskette. Und weil so etwas in einer Diskussion nicht unbedingt förderlich ist und den Anschein erweckt missionieren zu wollen, klinke ich mich hier aus.