Gastpiloten aus FR auf Flugtag in D: Kenntnisnachweis?

UweHD

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Hallo zusammen,

wir, der MFSV St. Leon-Rot veranstalten demnächst unseren Flugtag am ersten Juli-Wochende. Der Verein ist Mitglied im DMFV und wir verlangen daher die Vorlage des DMFV Kenntnisnachweises (oder eines der gegenseitig anerkannten Dokumente andere Verbände) von Gastpiloten.

Jetzt haben sich erfreulicherweise einige Piloten aus Frankreich zu unserem Flugtag angemeldet. Wie müssen wir da hinsichtlich des Kenntnisnachweises verfahren? Diesen werden die Gäste aus FR sicherlich nicht besitzen. Welcher Befähigungsnachweis kann alternativ vorgelegt werden? Wie handhabt der DMFV generell den Fall internationaler Gastpiloten?
Es wäre sicher nicht zielführend, wenn wir von den Gästen das Absolvieren des Kenntnisnachweises verlangen müssten.

Veilleicht hatte ja schon mal jemand diesen Fall und kann uns weiterhelfen? Danke :)
 

aue

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Hallo Uwe,

rechtliche Grundlage für den Kenntnisnachweis (resp. Schulungsnachweis) ist die LuftVO §21f (2), und diese unterscheidet nicht nach Wohnort oder Nationalität. Möglicherweise war die Absicht dahinter, eine absolut einheitliche Regelung zu haben und keine Ausnahmen zu gestatten: Alle brauchen das entsprechende Kärtchen. Ansonsten wäre es für Gastpiloten aus dem Ausland ja einfacher, hier zu fliegen.

Schöne Grüße
Andreas
 

UweHD

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...diese unterscheidet nicht nach Wohnort oder Nationalität. Möglicherweise war die Absicht dahinter, eine absolut einheitliche Regelung zu haben und keine Ausnahmen zu gestatten...
Das ist nachvollziehbar, aber es gibt ja für Piloten anderer inländischer Verbände eine entsprechende Regelung (bzw. Ausnahme), dass diese mit ihrem Äquivalent des Kenntnisnachweises als Gastpiloten auf DMFV-Plätzen fliegen dürfen - die Details dazu müsste ich jetzt raussuchen.

Meine Frage ist daher, ob es etwas ähnliches auch für internationale Gäste geben könnte.
 

S_a_S

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Uwe,
was sagt denn der DMFV dazu?

Ihr fliegt nach deren BE

Checkpunkt 14
Wenn mein Flugmodell ein Gewicht von mehr als 2.000g hat und/oder ich über 120m über Grund fliegen möchte, ist die Erlangung eines Kenntnisnachweises erforderlich. Als DMFV-Mitglied kann ich diesen Kenntnisnachweis unter www.kenntnisnachweis.de direkt über den Verband erlangen. Mitglieder von Verbänden anderer EU- und Nicht-EU-Staaten, sowie verbandslose Modellflieger, die im Rahmen der Betriebserlaubnis des DMFV fliegen möchten, benötigen den DMFV-Kenntnisnachweis verpflichtend auch beim Betrieb von Flugmodellen unter 2.000 g.

Grüße Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:

aue

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aber es gibt ja für Piloten anderer inländischer Verbände eine entsprechende Regelung (bzw. Ausnahme)
DMFV und MFSD haben ihre Nachweise unter der gleichen LuftVO erarbeitet und schulen somit in vergleichbarer Qualität. Selbst, wenn es Ähnliches in anderen Ländern gäbe, so ist mir nicht bekannt, dass es hierfür eine Anerkennung in Deutschland geben würde. Das wäre natürlich prima. Ob es die Möglichkeit dazu geben wird?

Schöne Grüße
Andreas
 

UweHD

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UweHD

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Selbst, wenn es Ähnliches in anderen Ländern gäbe, so ist mir nicht bekannt, dass es hierfür eine Anerkennung in Deutschland geben würde. Das wäre natürlich prima. Ob es die Möglichkeit dazu geben wird?
Im Moment gibt es diese Anerkennung offensichtlich nicht, da hattest du vollkommen recht.
 

StephanB

Vereinsmitglied
Wir sind aktuell bei exakt gleicher Fragestellung zum gleichen Ergebnis gekommen und haben unsere ausländischen Gäste (hauptsächlich FR) gebeten, den DMFV Kenntnisnachweis zu machen.
Gruß
Stephan
 

Saimän

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Es lebe die Einfachheit, alles EU und doch jeder was eigenes. Prima, da bleib ich liebe Zuhause am Simulator.
Da brauchst für nix ein XY Nachweis, aber schön wenn es noch Modellflieger gib die das für ein Flugtag mitmachen.
 
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