Für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung des Betriebes von UAS nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den Auflagen und Beschränkungen dieses Bescheides ist/sind, unbeschadet der Verantwortlichkeit des/der einzelnen Fernpiloten, der/die nach der Vereinssatzung Vertretungsberechtigte(n) verantwortlich.
Der Genehmigungsinhaber hat für den Betrieb innerhalb des Modellflugplatzes durch entsprechende Information und Beaufsichtigung sicherzustellen, dass von den Fernpiloten der UAS die erteilten Auflagen und Bedingungen eingehalten werden.
Der Genehmigungsinhaber hat für den Betrieb innerhalb des Modellflugplatzes durch entsprechende Information und Beaufsichtigung sicherzustellen, dass von den Fernpiloten der UAS die erteilten Auflagen und Bedingungen eingehalten werden.