Glühwein in Malchow abgesagt

Habe gerade eine Mail von Steffen erhalten, welche ich im Anschluß einfügen werde. Der Termin am 19.12. in Malchow ist abgesagt..

Hallo liebe Segelszene Müritz,

wir haben lange gewartet und irgendwie auch gehofft, dass wir von amtlicher Seite eine Freigabe für unseren Klindworth Glühwein Cup erhalten.
Heute kam unten beigefügte Mail von der Coronahotline. Mit viel Fantasie könnte ich unsere Szene als Verein sehen, aber jetzt die Teilnehmerzahl auf 25 zu begrenzen wäre aus unserer Sicht
gegenüber den 26 / 27 unkollegial Wie sagte Harald eben so treffend, „entweder alle oder keiner“!

Somit sagen wir schweren Herzens die Veranstaltung am 19.12.2021 in Malchow ab.
Wir bedanken uns beim Segelverein Malchow e.V. ,beim Bürgermeister Herrn Putzer für ihr Engagement und ihrer
Unterstützung. "Dann kommen wir eben im nächsten Jahr nach Malchow".

Die Segelszene Müritz wünscht euch allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, sowie einen feucht fröhlichen Rutsch ins neue Jahr.

Bleibt weiterhin gesund und munter und denkt daran, „ immer schön die Daumen geschmeidig halten“

Viele Grüße

Segelszene Müritz


Von: CORONAHOTLINE <coronahotline@lk-seenplatte.de>
Betreff: AW: Glühwein Cup der RC Modellsegelboote
Datum:
16. Dezember 2021 um 09:44:23 MEZ
An: 'K-Sports & Events' <infokse@t-online.de>

Sehr geehrter Herr Kerfers,
am 08.12.2021 haben Sie uns Ihre geplante Veranstaltung „Glühwein Cup der RC Modellsegelboote “ für den 19.12.2021 angezeigt.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) stufte den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ununterbrochen seit dem 22.11.2021, mithin an sieben aufeinander folgenden Tagen in die Stufe 4 der risikogewichteten Einstufung ein.

Infolge dessen sind gemäß § 1g Abs. 4 Nr.7 der zurzeit geltenden Fassung der Corona-LVO M-V Veranstaltungen nach § 6 Abs. 9 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte untersagt.

Sollte es sich hier um Vereinssport handeln, ist dieser mit einer zulässigen Gruppengröße von max. 25 Personen im Außenbereich möglich.
Dabei gelten jeweils die 2G-Plus-Regeln. Die Testerfordernis entfällt 14 Tage nach der Boosterimpfung.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Team Coronahotline
 
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