Das stimmt, gemein ist nur, dass bei Schadensfällen solcher "Sparfüchse" die Geschädigten darunter zu leiden haben und nicht der Versicherungsnehmer!
Auch wieder nicht ganz richtig, denn ob du eine Versicherung hast oder nicht spielt für den Schadenersatzanspruch prinzipiell keine Rolle.
Für die Frage, ob der Schadenverursacher denn auch zahlen kann und zahlt natürlich schon...
Noch kurz meinen Dank an Jürgen, den Passus kannte ich auch nicht - wobei das natürlich nicht nur für Gästeflieger gilt, sondern dann auf dem Platz für jedermann - eigentlich.
Ich sag ja immer - wenn schon Korinthen, dann wenigstens ganz ganz kleine
Damit sollten wir es wohl tatsächlich bewenden lassen. Ich denke wir sind uns einig, dass eine Versicherungsbestätigung nicht zwangsläufig in Kartenform mitgeführt werden muss.
Verbandszugehörigkeit oder nicht is letztlich jedermanns freie Entscheidung, auch wenn ich grundsätzlich den Sinn einer transparenten (!) Lobbyarbeit durchaus zu schätzen weiß.
hg