Haftpflichtversicherung

fb0816

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Wie auch bei den Kfz-Versicherungen gibt es bei den Modellflug-Haftpflichtversicherungen merkliche Unterschiede beim Service und der Schadensabwicklung.

:) Jürgen

Das stimmt, gemein ist nur, dass bei Schadensfällen solcher "Sparfüchse" die Geschädigten darunter zu leiden haben und nicht der Versicherungsnehmer!
 

hahgeh

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Das stimmt, gemein ist nur, dass bei Schadensfällen solcher "Sparfüchse" die Geschädigten darunter zu leiden haben und nicht der Versicherungsnehmer!

Auch wieder nicht ganz richtig, denn ob du eine Versicherung hast oder nicht spielt für den Schadenersatzanspruch prinzipiell keine Rolle.
Für die Frage, ob der Schadenverursacher denn auch zahlen kann und zahlt natürlich schon...

Noch kurz meinen Dank an Jürgen, den Passus kannte ich auch nicht - wobei das natürlich nicht nur für Gästeflieger gilt, sondern dann auf dem Platz für jedermann - eigentlich.
Ich sag ja immer - wenn schon Korinthen, dann wenigstens ganz ganz kleine :D :p

Damit sollten wir es wohl tatsächlich bewenden lassen. Ich denke wir sind uns einig, dass eine Versicherungsbestätigung nicht zwangsläufig in Kartenform mitgeführt werden muss.
Verbandszugehörigkeit oder nicht is letztlich jedermanns freie Entscheidung, auch wenn ich grundsätzlich den Sinn einer transparenten (!) Lobbyarbeit durchaus zu schätzen weiß.

hg
 
(1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben.

Um das noch kurz abzuschließen, dieser Passus sollte eigentlich auch deutlich machen, daß niemand mit Versicherungsnachweis UND Überweisungsquittung rumlaufen muß.

Oliver
 
Auch wieder nicht ganz richtig, denn ob du eine Versicherung hast oder nicht spielt für den Schadenersatzanspruch prinzipiell keine Rolle.
Für die Frage, ob der Schadenverursacher denn auch zahlen kann und zahlt natürlich schon...
...

Ich dachte dabei - wie Dieter wohl auch - eher an unterschiedliche Schadensabwicklungen zwischen Versicherungsanbietern. Die Arbeitsstunden oder Materialkosten werden da bei der Schadensregulierung zum Teil sehr unterschiedlich gehandhabt.

Als ich 1985/86 bei der MFG Porz Mitglied wurde, wurde meine bestehende Modellflughaftpflichtversicherung beim MSV Oberhausen (Allianz) nicht akzeptiert, weil man schlechte Erfahrungen mit manchen Versicherern gemacht hatte.

:) Jürgen
 

jstremmler

User gesperrt
@Jürgen Heilig

@Jürgen Heilig

Als ich 1985/86 bei der MFG Porz Mitglied wurde, wurde meine bestehende Modellflughaftpflichtversicherung beim MSV Oberhausen (Allianz) nicht akzeptiert, weil man schlechte Erfahrungen mit manchen Versicherern gemacht hatte.

Schon das wäre für mich ein Grund gewesen, diesem Club nicht beizutreten!

Aber mal zu meiner "Überversicherung", da ich ja eine Haftpflichtversicherung bei der DBV habe und beim DMFV auch noch versichert bin.

Im Schadensfall melde ich den Schaden beiden Versicherungen und teile jeder mit, dass ich noch bei der anderen versichert bin.

Was passiert? Nimmt der deutsche Amtsschimmel dann seinen Lauf ? Zahlt jede Versicherung die Hälfte ?

mfg

Jürgen
 
Schon das wäre für mich ein Grund gewesen, diesem Club nicht beizutreten!
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Für mich war das kein Hindernisgrund, da die Argumentation einleuchtend war. Bin da auch heute noch Fördermitglied. Wenn Du aus Versehen ein anderes Vereinsmitglied wegen Kanaldoppelbelegung "vom Himmel holst", bekommt er z.B. von Versicherung "X" einen wesentlich höheren Betrag, als von einem Schadensverursacher mit der Versicherung "Y".

Bei einem Verein mit rund 300 Mitgliedern kann eine unterschiedliche Schadensabwicklung durchaus für Ärger sorgen. Sind alle gleich versichert gibt es solche Probleme nicht.

Gleiches gilt auch für Kfz-Versicherungen. Nach Hagelschaden konnte ich eines meiner Fahrzeuge direkt zu einer Vertragswerkstatt bringen, während die Versicherung meines anderen Fahrzeugs auf einem Sammelgutachtentermin bestand und nur das billigste Verfahren (Ausbeulmethode ohne Neulackierung) bezahlte.

Wie so oft: You get what you pay for! ;)

:) Jürgen
 
...
Aber mal zu meiner "Überversicherung", da ich ja eine Haftpflichtversicherung bei der DBV habe und beim DMFV auch noch versichert bin.

Im Schadensfall melde ich den Schaden beiden Versicherungen und teile jeder mit, dass ich noch bei der anderen versichert bin.

Was passiert? Nimmt der deutsche Amtsschimmel dann seinen Lauf ? Zahlt jede Versicherung die Hälfte ?
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Das ist keine "Überversicherung" sondern eine so genannte Doppelversicherung:

http://www.brennecke-partner.de/77908/Doppelversicherung-und-mehrere-Versicherungsvertraege

:) Jürgen
 
Manche Versicherungsanbieter bezeichnen sich als "Profis für den Modellsport" und versichern sogar Sachen, von denen sie offensichtlich keine Ahnung haben - siehe Anhang.

Raketen mit 50kg !!! Abfluggewicht.
FPV bedeutet nicht "Free Person Vision", sondern "First Person View".

:) Jürgen
 

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Manche Versicherungsanbieter bezeichnen sich als "Profis für den Modellsport" und versichern sogar Sachen, von denen sie offensichtlich keine Ahnung haben - siehe Anhang.

Raketen mit 50kg !!! Abfluggewicht.
FPV bedeutet nicht "Free Person Vision", sondern "First Person View".

:) Jürgen

wo siehst du das Problem 50 kg Heißdampfraketen gibts und die sollen sogar ziemlich tiefe Krater in der Landschaft hinterlassen wenn der Fallschirm nicht auf geht.
Da braucht der geneigte Raketenmodellsportler eine entspr. Haftpflichtversicherung.;)
 
wo siehst du das Problem 50 kg Heißdampfraketen gibts und die sollen sogar ziemlich tiefe Krater in der Landschaft hinterlassen wenn der Fallschirm nicht auf geht.
Da braucht der geneigte Raketenmodellsportler eine entspr. Haftpflichtversicherung.;)

Na dann schau Dir mal die Definitionen für Raketenflugmodelle an - insbesondere das Gewichtslimit. ;)

:) Jürgen
 
manche Kollegen hier erwecken auch den Eindruck Sie wären Rechtsexperten...:rolleyes:, würden nur Fakten schildern...

Ich habe nie behauptet Rechtsexperte zu sein, aber ich beschäftige mich schon seit über 40 Jahren intensiv mit Modellflug und daher sind meine Aussagen auch entsprechend fundiert.

Vielleicht könntest Du statt "heisser Luft" auch zur Abwechslung mal etwas Sinnvolles beitragen? ;)

:) Jürgen
 
Die dürfen das doch versichern. Wenn er es aus anderen Gründen nicht steigen lassen darf, fallen die legalen Versionen immer noch in die Definition. Ausserdem kommt das doofe Bild nur dadurch zustande, dass die Raketenmodelle als letztes in der Auflistung stehen. Stünden da die Lenkdrachen, wär wohl keiner drüber gestolpert.
 
Die dürfen das doch versichern. Wenn er es aus anderen Gründen nicht steigen lassen darf, fallen die legalen Versionen immer noch in die Definition. ...

Hallo Markus,

gerade hier liegt ja gerade das Problem. Bei solchen Angaben denkt der eine oder andere er ist versichert, obwohl er es gar nicht ist.

Im "Kleingedruckten" steht nämlich u.a.

Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.

:) Jürgen
 
Die dürfen das doch versichern. Wenn er es aus anderen Gründen nicht steigen lassen darf, fallen die legalen Versionen immer noch in die Definition. Ausserdem kommt das doofe Bild nur dadurch zustande, dass die Raketenmodelle als letztes in der Auflistung stehen. Stünden da die Lenkdrachen, wär wohl keiner drüber gestolpert.
Hallo Markus,

gerade hier liegt ja gerade das Problem. Bei solchen Angaben denkt der eine oder andere er ist versichert, obwohl er es gar nicht ist.

Im "Kleingedruckten" steht nämlich u.a.

Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.

:) Jürgen
Eigentlich nur ein konstruiertes Problem!

Alle Flugmodelle bis 150 kg sind ... versichert
Steht da auch auf der Seite!
Wer dann denkt, er ist auf einem "genehmigten Gelände" mit einer Zulassung bis 25kg mit nem 150kg-Modell versichert,
hat wohl dasselbe Problem: er kennt die gesetzlichen Vorschriften nicht...

Dem Versicherungsnehmer zu erklären, ob/wann/wo/wie ein Betrieb gesetzlich zulässig ist, ist wohl nicht Aufgabe der Versicherung!?! :rolleyes:

In welcher Raketenmodellsportklasse werden Heißdampfantriebe eingesetzt?
Ist irgendwie unerheblich, weil nicht alle Raketen in "Raketenmodellsportklassen" eingesetzt werden.

Naja, das mit dem FPV stört mich zwar auch, von mir kriegt der Köddermann aber nen kleinen Senioren-Bonus.
Dafür kriegt dann auch nicht nur hier der überwiegende Teil der User von mir nen Legastheniker-Bonus ;) ;)


CU Eddy
 
Eigentlich nur ein konstruiertes Problem!
...
Dem Versicherungsnehmer zu erklären, ob/wann/wo/wie ein Betrieb gesetzlich zulässig ist, ist wohl nicht Aufgabe der Versicherung!?! :rolleyes:
...

Konstruiertes Problem? Eher nicht. Viele Modellflieger sehen ihre Versicherung oft als eine Art "Freibrief".

Natürlich sind Versicherungen verpflichtet den Versicherungsnehmer auf eventuelle Einschränkungen bei der Versicherungsleistung hinzuweisen. Viele überlesen aber in ihren Verträgen das "Kleingedruckte".

:) Jürgen
 
Konstruiertes Problem? Eher nicht. Viele Modellflieger sehen ihre Versicherung oft als eine Art "Freibrief".

Hä?

Kein Mensch, der mit einem 150kg-Modell unterwegs ist, macht das, ohne genau zu wissen, welche Genehmigungener dafür noch benötigt.

Und ansonsten wird die Diskussion hier mal wieder völlig abstrus.

Jungs, geht doch einfach fliegen.

Oliver
 
Hä?

Kein Mensch, der mit einem 150kg-Modell unterwegs ist, macht das, ohne genau zu wissen, welche Genehmigungener dafür noch benötigt.
...

Es ging doch gar nicht um ein 150kg Modell, sondern Auslöser war die 50kg Rakete. Auf dem Deckblatt werden Gewichtsgrenzen aufgeführt, welche dann im "Keingedruckten" massiv eingeschränkt bzw. mit zusätzlichen Auflagen verbunden werden.

:) Jürgen
 
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