Haftpflichtversicherung

Für alle Hangflieger, die nur der Haftpflichtversicherung wegen Mitglied in einem Verein oder Verband werden wollen.

Die DBV (gehört zur AXA Gruppe) hat ihre Versicherungsbedingungen ohne Aufpreis zugungsten der Modellflieger verbessert:
"Flugmodelle mit Antrieben aller Art bis 5 kg - auch wenn diese versicherungspflichtig sind - sind mitversichert."
 
Bitte, bitte, mach einfach folgendes:

Die Versicherung anschreiben, und um eine Bestätigung dafür bitten, daß die gesetzlich geforderte Haftpflicht damit abgedeckt ist, und um die Austellung des (ebenfalls gesetzlich geforderten) entprechenden Versicherungsnachweises bitten.

Ach ja, das Ergebnis bitte auch hier posten.

Oliver
 
und bitte so, dass dieses jedes Jahr geschieht, es soll ja schon vorgekommen sein, dass kein Vers Schutz bestand weil eine Rg. nicht bezahlt wurde.
Daher ist die Polize oder eine Dauerbestätigung der AGBs oder der generellen Vers Bedingungen ungeeignet.
Nicht umsonst, gibt es von DMFV und DAeC jedes Jahr ein neues Kärtchen als Vers Nachweiß.
Ich bezweifle sehr, dass es sowas von irgend einer zB Privathaftpflicht gibt.
 
Auf meine expliziete Anfrage hin, habe ich ein pers. Schreiben mit genau diesem Wortlaut erhalten.
Und damit ist für mich die Haftpflicht abgedeckt.

Und natürlich hat nur wer seine Rechnung bezahlt, auch Versicherungsschutz. Dazu brauche ich kein jährliches Kärtchen.
Wo steht geschrieben, dass die Bestätigung jährlich erneuert werden soll?
Macht das jemand bei seiner Kfz-Haftpflicht?

Sollte auch nur als Tipp an die Hangflieger verstanden werden, die auf keinem Modellflugplatz fliegen und damit keinem Verein oder keinem Verband beitreten möchten, aber trotzdem versichert sein wollen.
Entscheidung bleibt jedem selbst überlassen.

Gruß Ralf
 

udogigahertz

User gesperrt
Für alle Hangflieger, die nur der Haftpflichtversicherung wegen Mitglied in einem Verein oder Verband werden wollen.

Die DBV (gehört zur AXA Gruppe) hat ihre Versicherungsbedingungen ohne Aufpreis zugungsten der Modellflieger verbessert:
"Flugmodelle mit Antrieben aller Art bis 5 kg - auch wenn diese versicherungspflichtig sind - sind mitversichert."
Beziehst du dich auf die Werbung, die im aktuellen "Modellflieger" mit reingeheftet war? Ich nehme an, dass das der Fall ist, dann hast du wohl nur die erste Seite gelesen, nehme ich an, denn auf der zweiten Seite unten rechts steht der foglende Hinweis: (Zitat Anfang)
"Was ist zu beachten?
Der Versicherungsschutz gilt nur in Kombination mit einer Kfz-Versicherung über HDI-Gerling. Für ein unverbindliches Angebot .......... Den Versicherungsschutz für Ihre Flugmodelle beantragen Sie bitte über die Homepage des DMFV (www.dmfv.aero)."(Zitat Ende)

Wenn man sich den Prospekt genau durchliest, dann werden über diese neuartige Versicherung zwar Flugmodelle versichert, aber nur folgende Risiken:

- Transportmittelunfall
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Höhere Gewalt
- Elementarereignisse
- Diebstahl oder Unterschlagung des Fahrzeuges, Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug und Raub

Das Haftpflichtrisiko, das man auf jeden Fall zum Fliegen braucht, ist dort NICHT mitversichert, deshalb der Hinweis auf den DMFV!

Das einzig wirklich neue Risiko, das diese Versicherung abdeckt, ist der Diebstahl aus dem Auto oder überhaupt und wenn man selbstverschuldet einen Verkehrsunfall verursacht und die mittransportierten Flugzeuge kommen dabei zu schaden. Hat an dem Unfall jemand anders Schuld, so muss sowieso dessen Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen und die übrigen Risiken sind meistens über die Hausratversicherung mit abgedeckt.


Grüße
Udo
 
wer lesen kann....

Ich schrieb AXA und nicht Gerling.

Und es geht ganz klar um die Halterhaftpflicht und nicht Kasko.

Ich schlage vor, wer Interesse hat ruft mal bei der AXA an. ;)

PS: Habe auch gerade im Gesetz gelesen, dass die Bestätigung zu Beginn der Versicherung reicht und dort steht nirgends, dass die Bestätigung jährlich erneuert werden muss.

Ich werde mich weiter nicht mehr zu dem Thema äußern!!!

Gruß Ralf
 

udogigahertz

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wer lesen kann....
Ich schrieb AXA und nicht Gerling.
Und es geht ganz klar um die Halterhaftpflicht und nicht Kasko.
Gruß Ralf
Alles klar, du hast recht, da war ich auf dem falschen Dampfer.

Grüße
Udo
 

jstremmler

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Wie der Zufall es will.....

Wie der Zufall es will.....

Wie der Zufall es will, habe ich meine private Haftpflicht bei der DBV Versicherung (die ja jetzt zum AXA Konzern gehört) und habe gleichzeitig noch die Versicherung über den DMFV.

Nur, an welche Versicherung wende ich mich denn jetzt im Schadensfall ? (an beide??)

mfg

Jürgen
 
Hallo Ralf,
wie soll ein Verein, bei dem du als Gast fliegen möchtest erkennen, dass du deine Rechnung im laufenden Jahr bezahlt hast, wenn der Vers Nachweiß nicht Jährlich erneuert wird.

Ohne dass erkennbar Vers Schutz besteht, wird dich also kaum jemand auf seinem Platz fliegen lassen.

Du fliegst zwar selber "nur Hang" es ist demnach für dich wohl von untergeordneter Bedeutung, da du aber Werbung machst, mit dem Ziel, dass auch andere da ihre Vers abschließen, ist es für diese sehr wohl von Bedeutung.

Gruß
Eberhard
 

hahgeh

User
Hallo Eberhard,

ich denke, wenn er den erhaltenen Schrieb, dass auch für Modellflug grundsätzlich ein Versicherungsschutz besteht, sollte das auch für den Flugleiter vor Ort ausreichen.

Ist ja auch nicht ausgeschlossen, dass du die DMFV Mitgliedschaft mitten im Jahr kündigst und deine Karte einbehälst.

Man sollte es mit Bürokratie nicht übertreiben - letztlich hat sich der Flugleiter ja auch nur zu vergewissern, dass ein Versicherungsschutz besteht - ob er sich da unbedingt die Karte zeigen lassen muss, sei überdies dahingestellt. Schuldhaft handelt er aus meiner Sicht jedenfalls nicht, zumindest wenn der Fluggast unterschreibt, dass er eine solche unterhält.

hg
 

udogigahertz

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Man sollte es mit Bürokratie nicht übertreiben - letztlich hat sich der Flugleiter ja auch nur zu vergewissern, dass ein Versicherungsschutz besteht - ob er sich da unbedingt die Karte zeigen lassen muss, sei überdies dahingestellt. Schuldhaft handelt er aus meiner Sicht jedenfalls nicht, zumindest wenn der Fluggast unterschreibt, dass er eine solche unterhält.

hg
Alles schön und gut, es gibt aber Vereine, die bestehen auf die Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises für das laufende Jahr. Und dann?

Was meisnt du, was der Grund dafür ist, dass der DMFV jedes Jahr 70.000 neue Karten drucken lässt? Einfach so? Geldverschwendung? Denk mal drüber nach.

Grüße
Udo
 

udogigahertz

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Ist ja auch nicht ausgeschlossen, dass du die DMFV Mitgliedschaft mitten im Jahr kündigst und deine Karte einbehälst.
hg
Ja und? Meines Wissens bekommt man den gezahlten Versicherungsbeitrag sowieso nicht wieder, daher gilt der Versicherungsschutz so lange, wie die Karte Gültigkeit besitzt, weil ja die Beiträge dafür bereits gezahlt wurden, ganz egal, ob man "mitten im Jahr" die Mitgliedschaft im DMFV kündigt.

Wer also als Gastflieger bei uns im Verein fliegen möchte, der kann das tun, nachdem er formell "Tagesmitglied" geworden ist und nachdem er einem Vereinsangehörigen seinen gültigen Versicherungsnachweis gezeigt hat.
Wer nur einen Schrieb einer Versicherung vorweisen kann, dass die Haftpflicht für Modellflugzeuge mit abgedeckt ist, der dürfte bei uns nicht fliegen, wenn er nicht noch zusätzlich nachweisen kann, dass auch für das laufende Jahr dieser Versicherungsschutz immer noch besteht und dass er die Prämien dafür bezahlt hat.

Das Schreiben/die Versicherungspolice kann ja immerhin schon einige Jahre alt sein und der Versicherungsnehmer diese Versicherung inzwischen gekündigt oder reduziert haben, wie soll man das draußen am Platz nachprüfen? Soll man sich die Kontoauszüge zeigen lassen?

Man sollte es mit Bürokratie nicht übertreiben - letztlich hat sich der Flugleiter ja auch nur zu vergewissern, dass ein Versicherungsschutz besteht ........
eben. Dieser Nachweis kann ganz unbürokratisch und sehr einfach durch das Vorzeigen der jährlichen Versicherungskarten entweder des DMFV, DMO oder einer sonstigen Organisation erbracht werden, aber nicht durch das Vorzeigen einer Police aus dem letzten oder vorletzten Jahr, das wird nicht reichen. Passiert dann was und es stellt sich heraus, dass der Gastflieger eben doch keinen Versicherungsschutz hatte, weil er inzwischen den Vertrag gekündigt oder abgeändert hatte, möchte ich nicht der verantwortliche Flugleiter gewesen sein, um das gerichtlich feststellen zu lassen, ob das alles so in Ordnung war mit der Vermeidung unnötiger Bürokratie.


Grüße
Udo
 
Ja und? Meines Wissens bekommt man den gezahlten Versicherungsbeitrag sowieso nicht wieder, daher gilt der Versicherungsschutz so lange, wie die Karte Gültigkeit besitzt, weil ja die Beiträge dafür bereits gezahlt wurden, ganz egal, ob man "mitten im Jahr" die Mitgliedschaft im DMFV kündigt.
...

Völlig korrekt und bei allen anderen Versicherungen muß das genau so laufen. Versand der Bestätigung für das entsprechende Jahr nach erfolgter Zahlung des Jahresbeitrags.

:) Jürgen
 
Hallo,
seltene Einigkeit... :)
Leider, ist es bei den anderen Versicherungen nicht so, nur die Verbände, DMFV DAeC und DMO bestätigen es Jährlich neu.

Selbst eine echte Luftfahrt-Halterhaftpflicht unabhängig vom DMFV, zB über den Gering Konzern, wird leider NICHT Jährlich neu bestätigt.

Das oben beschriebene Nachweis-Problem, besteht daher so gut wie immer, und eben so gut wie immer, wird dann der Flugleiter zumindest wenn er halbwegs Informiert ist Niet sagen. Übrigens besteht dasselbe Problem, auch wenn jemand Vereinsmitglied ist aber nicht über den Verein versichert ist, auch da, weis der eigene Flugleiter nicht, ob versich Schutz da ist oder nicht.

Nicht dass ich empfehlen würde, unbedingt bei einem Verband Mitglied zu werden, aber alle anderen mir bislang bekannten Versicherungslösungen haben hier deutliche Nachteile. Entweder, Mann muss selbst dran denken, und Jährlich neu eine Vers Bestätigung anfordern oder in Kauf nehmen, dass Mann hin u wieder mal abgewiesen wird und nicht fliegt.

Gruß
Eberhard
 

udogigahertz

User gesperrt
Völlig korrekt und bei allen anderen Versicherungen muß das genau so laufen. Versand der Bestätigung für das entsprechende Jahr nach erfolgter Zahlung des Jahresbeitrags.

:) Jürgen
Oh, Jürgen ist mal mit mir einer Meinung! Dass ich das noch erleben darf .......:D

Grüße
Udo
 

udogigahertz

User gesperrt
Übrigens besteht dasselbe Problem, auch wenn jemand Vereinsmitglied ist aber nicht über den Verein versichert ist, auch da, weis der eigene Flugleiter nicht, ob versich Schutz da ist oder nicht.
Gruß
Eberhard
Bei uns werden solche Mitglieder aufgefordert, doch zum Saisonbeginn einmalig dem Vorstand gegenüber ihren Versicherungsnachweis zu zeigen/zu belegen. Es wird dann eine Kopie dieser Versicherungsbestätigung, wie immer die auch aussehen mag, mit ins Flugbuch geheftet. Kann man alles regeln, und dazu noch recht unbürokratisch, wie ich finde.

Ein Problem wären allerdings die Gastflieger, die dann keinen gültigen Jahresnachweis haben, weil deren Versicherung sowas nicht kennt, da würde ich als Betroffener von meiner Versicherung aber jedes Jahr ein entsprechendes Schreiben anfordern, woraus hervorgeht, dass Herr sowieso bis zum 31.12.sowienoch haftpflichtversichert ist. Auch sowas ließe sich regeln.

Grüße
Udo
 
Vorsicht Falschaussage!

Vorsicht Falschaussage!

EMauk schrieb:
Leider, ist es bei den anderen Versicherungen nicht so, nur die Verbände, DMFV DAeC und DMO bestätigen es Jährlich neu.
[highlight]Falsch![/highlight]
Es gibt mindestens eine Versicherung, die ohne Aufforderung jährlich einen entspr. Nachweis ausstellt und nicht dem DMFV, DAeC oder DMO angehört!

Beweis:
IVM-VersKarte-0+1-250.jpg

Also Vorsicht mit solchen Behauptungen!
 
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