Moin,
können wir zum Thema zurückkommen?
Der §86 erwähnt ja das Hakenkreuz gar nicht. Folglich ist eine Debatte über den Nationalsozialismus in Deutschland und jedermanns persönliche Einstellung dazu in bezug auf die Fragestellung unangebracht.
Es kann nicht schaden, sich einmal den Abschnitt des StGB anzusehen, in dem sich dieser Paragraf findet. Er ist überschrieben mit "Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates".
§86 stellt generell die "Verwendung oder Verbreitung" von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen unter Strafe. Darunter dürften auch z.B. Hammer und Sichel fallen.
Wäre also die Frage, was eigentlich unter "Verwendung oder Verbreitung" zu verstehen ist. In den oben genannten Kontext der Gefährdung der Demokratie kann ich den scalebegeisterten Modellbauer nicht wirklich einordnen.
Ich vermute, dass die "Verwendung und Verbreitung" nach §86 tatsächlich eine gewisse Absicht voraussetzt, landesverräterisch oder demokratiegefährdend tätig zu werden.
Grüße, Ulrich Horn
können wir zum Thema zurückkommen?
Der §86 erwähnt ja das Hakenkreuz gar nicht. Folglich ist eine Debatte über den Nationalsozialismus in Deutschland und jedermanns persönliche Einstellung dazu in bezug auf die Fragestellung unangebracht.
Es kann nicht schaden, sich einmal den Abschnitt des StGB anzusehen, in dem sich dieser Paragraf findet. Er ist überschrieben mit "Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates".
§86 stellt generell die "Verwendung oder Verbreitung" von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen unter Strafe. Darunter dürften auch z.B. Hammer und Sichel fallen.
Wäre also die Frage, was eigentlich unter "Verwendung oder Verbreitung" zu verstehen ist. In den oben genannten Kontext der Gefährdung der Demokratie kann ich den scalebegeisterten Modellbauer nicht wirklich einordnen.
Ich vermute, dass die "Verwendung und Verbreitung" nach §86 tatsächlich eine gewisse Absicht voraussetzt, landesverräterisch oder demokratiegefährdend tätig zu werden.
Grüße, Ulrich Horn