Im Voraus bezahlt aber zu wenig Ware erhalten

Heino

User
Hallo

Ich habe bei einem Elektronikversandhaus, Alterna..

2 SSD Festplatten im Wert von je 109,-€ bestellt und im Voraus

mit PayPal bezahlt.

Das Parket kam unbeschadet und fristgerecht bei mir an.

Es enthielt aber nur 1 Festplatte.

Mir fehlt wahre im Wert von 109,-€

PayPal hat den Fall abgelehnt.

Begründung: Das Paket ist unversehrt angekommen.

Wie sieht hierbei die Rechtliche Lage aus?

Lohn es sich einen Anwalt einzuschalten?



Mit freundlichen Gruß

Heino
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Heino,

was sagt der Händler?
 

HWSTE

User
Im Normalfall machen die großen Versandhäuser von jedem Paketinhalt beim Verpacken ein Photo. Einfach mal Kontakt aufnehmen.

Paypal kann man vergessen, selbst wenn der Händler einen Ziegelstein ins Paket legen würde, wäre es denen egal. Der Händler muss nur nachweisen, dass ein Paket zugestellt wurde.
 
Sowas kann immer wieder passieren. Hatte ich auch schon. Da arbeiten auch nur Menschen. Nach einer höflichen Nachfrage wurde die fehlende Ware nachgeliefert.

Torsten
 

Heino

User
Hallo


Auf eine gütliche Einigung hoffe ich seit den 24.6.23

Leider erfolglos.

Für den Händler mit dem schlechten Support werde ich wohl nichts mehr hören,

für den hat sich der Fall erledigt.





Vom Händler habe ich folgende E-Mail mit PDF erhalten.





Sehr geehrter Herr ....,

die von Ihnen gemeldete Fehlmenge kann von unserem Lager nicht bestätigt werden; unsere Logistik
bestätigte den vollständigen Versand. Eine Prüfung des Artikels, auf Bestand, Gewicht und Seriennummer hat keine Differenz ergeben.

Bitte bestätigen Sie uns den Nichterhalt im beigefügten Formular „Empfängererklärung“ und senden Sie dieses unterschrieben an uns zurück.

Teilen Sie uns zudem bitte mit, ob die erhaltene Sendung beschädigt oder mit Öffnungsspuren bei Ihnen zugestellt wurde.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.



Das Dokument habe ich per Einschreiben an den Händler gesandt.



PDF2.JPG






Im Anschluss hat PayPal den Fall geschlossen.

Fallstatus: Geschlossen

Der Fall wurde zugunsten des Verkäufers entschieden, da der Verkäufer einen gültigen Lieferbeleg vorgelegt hat.
 

S_a_S

User
Heino,
vergiss Paypal, nur beim Verkäufer kannst Du klagen und versuchen, Dein Geld oder die fehlende Ware zu bekommen.

Der Verkäufer hat Dich aufgefordert, zu bestätigen, dass die Verpackung unbeschädigt bei Dir ankam. Dies ist dem abgelichteten Schreiben nicht zu entnehmen. Mit dieser Info könnte er ggf. beim Spediteur den Schaden (Diebstahl, Verlust) zeitnah geltend machen.

Ich kenne den restlichen Schriftwechsel nicht. Aber korrekte Vorgehensweise wäre gewesen, den Verkäufer unmittelbar nach Empfang freundlich
- die fehlende Liefermenge zu bemängeln (ist wohl erfolgt)
- die Verpackung und den Inhalt zu dokumentieren (darum bat der Händler) und denselben Nachweis der ordentlichen Versendung bei ihm einfordern
- den Verkäufer in Verzug setzen, d.h. einen zumutbaren Termin (14 Tage) für die Nachlieferung oder Rückerstattung setzen

Nach Ablauf der Frist anmahnen, falls noch nichts passiert ist (also per email oder/und Brief, Kopien aufbewahren) und Nachfrist setzen.
Danach weitere schriftliche Mahnung, hier ggf. weitere rechtliche Schritte androhen.

Wenn die Abmahnung erfolglos war, kann man sich beim Mahngericht um eine gerichtliche Mahnung mit Aussicht auf einen vollstreckbaren Titel bemühen. Oder bei bestehender Rechtsschutzversicherung das durch den Anwalt erledigen lassen.

Verjährt ist der Vorgang noch nicht, aber da der Vorgang schon länger zurückliegt, ist die Dokumentation schwierig - und für das Mahnen ist jetzt unnötig Zeit verstrichen - und im Nachgang noch Schadenersatz (wegen fehlender Platte konnte Auftrag nicht ausgeführt werden / kostspielige Ersatzbeschaffung...) zu fordern ist auch wenig erfolgsversprechend.

Zur Vollstreckung zusätzliche Ausgaben für Anwalt und Gerichtsvollzieher müsste zwar der Verkäufer auch übernehmen, aber dafür gehst Du erst mal in Vorleistung (mit Restrisiko, dass Du darauf sitzenbleibst, falls er zahlungsunfähig ist oder sich erfolgreich dagegen wehrt).

Grüße Stefan
 

Heino

User
Hallo

Ich bedanke mich für die ausführliche Beratung.

Den Verkäufer habe ich mehrfach seit den 24.6.23 per Mail mit Fristsetzung angemahnt.

Die Mahnungen habe ich gleichzeitig im PayPal Fall hinterlegt.

Man mag es ja kaum glauben, aber am Donnerstag habe ich eine Gutschrift vom Händler erhalten.



Feststellung:

PayPal haftet nicht, bei zu wenig gelieferter Ware.



Die Beweislast für zu wenig gelieferte Ware (Verpackungsfehler)

trägt doch eigentlich der Händler.

Ist das so richtig oder hat sich da was geändert?



Mit freundlichen Grüßen

Heino
 

Lownoise

User
Paypal reagiert mal so mal so, sagen diverse Erfahrungsberichte im Internet. Aber was sollen sie auch machen? Was wäre andersrum? Wenn der Verkäufer ehrlich ist, und der Kunde ein Ganove und behauptet, er hätte nur die Hälfte bekommen, und Paypal dann blind dem Kunden vertrauen würde? Das ist immer schwierig, eine für beide Seiten 100% sichere Methode gibt es leider nicht, selbst bei Abholung und Barzahlung kann man beklaut werden...
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo,

hat zwar nichts mit dem Fall zu tun, aber am letzten Samstag hat mir ein sehr bekannter Versandhändler sein volldigitales Lagersystem gezeigt.

Interessant war der Satz:“Die Meldung „Teile stehen auf der Rechnung, wurden aber nicht zugeschickt“ kommt immer öfter vor.“
Seine Lösung ist, alle Teile werden, direkt bevor sie ins Paket kommen, automatisch auf dem Packtisch fotografiert.
Sobald der Beschwerdeführer das Bild zugeschickt bekommt, ist Ruhe.
Auch so etwas gibt es.
 
Hallo,
der Beweiswert solcher Fotos erschließt sich mir nicht so recht, es fehlt der Nachweis, dass das Paket mit der im Bild dokumentierten Ware tatsächlich versendet wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein manueller Zugriff auf den dokumentierten Inhalt des Pakets ausgeschlossen werden soll. Dann müsste beispielsweise ein Gegencheck nach Verpackung vor Versand durchgeführt werden (evtl. Versandgewicht als Verprobung). In der Gastronomie sind mir derartige Kontrollsysteme für den Betreiber bekannt, hier ist jede Entnahme (nicht nur aus dem Zapfhahn, sondern auch aus Getränkekühlauszügen) zu dokumentiern. Dadurch vermeidet der Wirt "Schwund", aus verschiedensten Gründen...
Ob es ein ähnlich engmaschiges (und nicht ganz billiges) System auch bei Technikversand gibt, ist mir nicht bekannt.
Viele Grüße
Joachim
 
Schon, aber der (gewerbliche!) Verkäufer kann damit seinen Ablauf ziemlich sicher dokumentieren.
Nach Versand muss der Tisch leer sein, vor nächster Bestellung.

Wie Claus schreibt, es gibt öfter welche, die 2 Teile bestellen, dann sagen sie hätten nur eines bekommen und bei Erstattung dann einen 50% Rabatt bekommen haben. Traurig, aber es scheinen öfter welche auf der Welle zu reiten.:(
 

micbu

User
Feststellung:

PayPal haftet nicht, bei zu wenig gelieferter Ware.
Paypal hat nichts mit der rechtlichen Beziehung zwischen VK und K zu tun. Der Ansprechpartner für eine Nachbesserung ist der Verkäufer. Dieser hat nachgebessert indem er den fehlenden Artikel erstattet hat. Der Käufer hätte natürlich auch eine Nachlieferung verlangen können. Warum wird eigentlich immer direkt PP eingeschaltet wenn man sich eigentlich an den Vertragspartner würde wenden müssen?
Eine PP Entscheidung hat keinerlei rechtliche Relevanz und kann sehr unangenehme Folgen haben.

Seine Lösung ist, alle Teile werden, direkt bevor sie ins Paket kommen, automatisch auf dem Packtisch fotografiert.
Sobald der Beschwerdeführer das Bild zugeschickt bekommt, ist Ruhe.
Gute Einschüchterungstaktik.

es fehlt der Nachweis, dass das Paket mit der im Bild dokumentierten Ware tatsächlich versendet wurde
korrekt

Schon, aber der (gewerbliche!) Verkäufer kann damit seinen Ablauf ziemlich sicher dokumentieren.
Nö. Dazu müsste er eine lückenlose Nachverfolgung ermöglichen. Diese ist nur durch ein Bild von Gegenständen auf einem Verpackungstisch aber nicht gegeben.
 
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