Heino,
vergiss Paypal, nur beim Verkäufer kannst Du klagen und versuchen, Dein Geld oder die fehlende Ware zu bekommen.
Der Verkäufer hat Dich aufgefordert, zu bestätigen, dass die Verpackung unbeschädigt bei Dir ankam. Dies ist dem abgelichteten Schreiben nicht zu entnehmen. Mit dieser Info könnte er ggf. beim Spediteur den Schaden (Diebstahl, Verlust) zeitnah geltend machen.
Ich kenne den restlichen Schriftwechsel nicht. Aber korrekte Vorgehensweise wäre gewesen, den Verkäufer unmittelbar nach Empfang freundlich
- die fehlende Liefermenge zu bemängeln (ist wohl erfolgt)
- die Verpackung und den Inhalt zu dokumentieren (darum bat der Händler) und denselben Nachweis der ordentlichen Versendung bei ihm einfordern
- den Verkäufer in Verzug setzen, d.h. einen zumutbaren Termin (14 Tage) für die Nachlieferung oder Rückerstattung setzen
Nach Ablauf der Frist anmahnen, falls noch nichts passiert ist (also per email oder/und Brief, Kopien aufbewahren) und Nachfrist setzen.
Danach weitere schriftliche Mahnung, hier ggf. weitere rechtliche Schritte androhen.
Wenn die Abmahnung erfolglos war, kann man sich beim
Mahngericht um eine gerichtliche Mahnung mit Aussicht auf einen vollstreckbaren Titel bemühen. Oder bei bestehender Rechtsschutzversicherung das durch den Anwalt erledigen lassen.
Verjährt ist der Vorgang noch nicht, aber da der Vorgang schon länger zurückliegt, ist die Dokumentation schwierig - und für das Mahnen ist jetzt unnötig Zeit verstrichen - und im Nachgang noch Schadenersatz (wegen fehlender Platte konnte Auftrag nicht ausgeführt werden / kostspielige Ersatzbeschaffung...) zu fordern ist auch wenig erfolgsversprechend.
Zur Vollstreckung zusätzliche Ausgaben für Anwalt und Gerichtsvollzieher müsste zwar der Verkäufer auch übernehmen, aber dafür gehst Du erst mal in Vorleistung (mit Restrisiko, dass Du darauf sitzenbleibst, falls er zahlungsunfähig ist oder sich erfolgreich dagegen wehrt).
Grüße Stefan