Initiative ergriffen – Modellflugverbote aufgehoben!

Der Modellflug im DAeC und der MFSD waren vor einiger Zeit gemeinsam auf Regelungen im Landschaftsplan Köln aufmerksam geworden, die den Modellflug in Landschaftsschutzgebieten verbietet und hatten interveniert. Wie die Stadt Köln nun mitgeteilt hat, werden alle Modellflugverbote im Landschaftsplan Köln aufgehoben, soweit diese Verbote „Landschaftsschutzgebiete“, „Geschützte Landschaftsbestandteile“ und „Naturdenkmäler“ betreffen. Die Ahndung der Verletzung dieser Verbote wird ab sofort ausgesetzt.

Der Modellflug im DAeC/MFSD hatte sich initiativ an die Stadt Köln gewendet und seine Rechtsauffassung artikuliert, dass die ausgesprochenen Modellflugverbote nicht rechtfertigbar und damit rechtswidrig seien. Städte, Kommunen oder Landratsämter seien nicht befugt, solche Modellflugbeschränkungen in ihren Gebietssatzungen, Schutzsatzungen oder Landschaftsplänen zu erlassen. Unmittelbare Regelungen des Luftverkehrs seien ausschließlich der Luftverkehrsverwaltung vorbehalten.

Diese Ansicht des Modellflugs im DAeC/MFSD wurde im Januar 2023 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt, indem das Gericht die ausschließliche Zuständigkeit der Luftverkehrsverwaltung zur Regelung aller luftverkehrsrechtlicher Belange sehr deutlich herausgearbeitet und betont hat. In dem Gerichtsverfahren hatte sich eine Ballonfahrerin mit Erfolg gegen Flugbeschränkungen in einer Schutzgebietssatzung gewehrt.

„Die Stadt Köln ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch auf den Modellflug anzuwenden ist,“ erläutert Rechtsanwalt Christian Walther, Vorsitzender des Fachausschuss/Ressort Recht im Modellflug im DAeC/MFSD. „Dies dürfte für andere Städte oder Kommunen Signalwirkung erzeugen, sodass andernorts ebenso entsprechende Verbotsaufhebungen erwartet werden dürfen.“

Schon seit Jahren beobachtete der Modellflug im DAeC/MFSD mit großer Sorge die steigende Zahl von pauschalen Modellflugverboten. Insbesondere von Städten, Kommunen oder auch Landkreisverwaltungen werden solche Verbote immer häufiger aufgestellt, um den Betrieb von Flugmodellen praktisch flächendeckend zu untersagen. So sind mittlerweile in einigen Bundesländern in sehr vielen Landschaftsschutzsatzungen umfassende Modellflugverbote enthalten.

„Die Verbotsaufhebung der Stadt Köln ist ein bedeutender Erfolg für den Modellflug“, freut sich Walther. „Selbst der Naturschutz gewinnt dadurch“, so Walther weiter, „weil er sich nicht über Gesetze hinwegsetzt, sondern rechtsstaatlichen Grundsätzen folgt und deshalb ernst zu nehmen bleibt.“

Sollten weitere Landschaftspläne bekannt sein, in denen Verbotsregelungen für den Modellflug niedergeschrieben sind, können diese gerne beim Modellflug im DAeC oder beim MFSD bekannt gemacht werden.
 
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