Jahresgebühr für die Führung des TRANSPARENZREGISTERS

Hayabusa55

User †
Da kommt mit der Post ein Gebührenbescheid des Bundesanzeiger Verlag an mich als Vorsitzender unseres Vereins über 13,01€.
Rückwirkend ab 2017- Rechtsgrundlage sei § 24.1 des Geldwäschegesetzes sowie TrGebV.
Antrag auf Befreiung (da steuerbegünstigter Verein e.V) kann mit entsprechender Bescheinigung des Finanzamtes gestellt werden, allerdings nicht rückwirkend....:mad:

Hat der ein- oder andere Verein auch diese Erfahrung gemacht?
Mir geht es nicht um diese 13 euronen, aber diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand: haben wir Ehrenämtler nicht schon genug an der Backe?
Aufzählen brauche ich das ja nicht alles.....
"Die Politik" stellt sich immer ins Rampenlicht, wie wertvoll und wichtig unser Vereins- Engagement ist- und wirft uns dann noch mehr Knüppel vor die Füße.

Natürlich hätte ich in dem Zeitraum meiner Schreiberei schon längst alles erledigen können, geht aber aufgrund des Blutdruckes grad mal nich :cool:
Grüße & einen schönen Sonntag wünscht euch
Frieder
 
Haben wir auch bekommen.
Wir haben nur kurz gegengecheckt, ob das überhaupt Hand und Fuß hat, oder ob hier nur irgendeine kriminelle Bande im Coronafieber Geld abgreifen will.
Lohnt die Aufregung nicht, führt nur zu Herzinfarkten und Magengeschwüren. :)
Da kann man sich über das ganze EU Gedöns bezüglich des neuen geplanten Luftrechts wesentlich besser und mehr aufregen.
 

onki

User
Hallo,

wir haben diesen Bescheid auch vor ein paar Wochen bekommen. Unser Kassier ist der Ansicht, das müssen wir nicht zahlen, ich seh das anders.
Der Aufwand für die Freistellung steht auch in keinem Verhältnis.
Bin mal gespannt ob und wann eine Mahnung kommt.

Gruß
Onki
 

Malmedy

User
Ich war auf dieses unsägliche Register schon im Nov aufmerksam geworden, nachdem unser Gemeindesportverband, in dem wir Mitglied sind, alle angeschlossenen Vereine angeschrieben und informiert hatte. Ich hatte daraufhin Herrn Sonnenschein (DMFV-Justitiar) angeschrieben, ob das auch für Modellflugvereine gelte, und relativ schnell eine Antwort bekommen, die im Groben dem entspricht, was der DMFV kurz danach auf seiner Homepage (s. Post von bendh) veröffentlicht hat. Ich hab dann postwendend noch in 2020 das Register angeschrieben und die Befreiung von der Zahlungspflicht beantragt. Man hatte mir dann zurück gemailt und die Unterlagen spezifiziert, die vorzulegen sind. Alles noch in 2020 erledigt, aber bis dato keine Antwort bekommen.
Gestern kam dann der Gebührenbescheid für 2017 - 2019. Darin auch der Hinweis, dass Befreiungsanträge auschließlich über die Homepage des Registers möglich sind, dazu ist eine Registrierung nötig. Das wiederum steht im Widerspruch zur DMFV-Information, die besagt, dass eine Registrierung (Selbsteintragung in das Register) nicht erforderlich sei.
Wie dem auch sei, hab dann gleich das Register angemailt und gefragt, ob unser Befreiungsantrag aus 2020 gilt, d.h. für 2021 ff. keine Beitragsforderung mehr kommen wird. Antwort steht noch aus.

Grüße
Michael
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Darin auch der Hinweis, dass Befreiungsanträge auschließlich über die Homepage des Registers möglich sind, dazu ist eine Registrierung nötig.
Das passt schon, Michael!
Eingetragene Vereine wurden automatisch in das Transparenzregister übernommen, aber für die Beantragung der Befreiung musst Du Dich auf deren Homepage registrieren für den Zugang.

Servus
Hans
 

Flugass

User gesperrt
Das Problem ist das die Befreiung für gemeinnützige Vereine muss JEDES Jahr neu gemacht werden und IMMER einen Vereinsregisterauszug nicht älter als 3 Monate erfordert. Die Gebühr dafür ist höher als die Eintragung selbst. Also denkt drüber nach.....
 

Malmedy

User
Das Problem ist das die Befreiung für gemeinnützige Vereine muss JEDES Jahr neu gemacht werden und IMMER einen Vereinsregisterauszug nicht älter als 3 Monate erfordert. Die Gebühr dafür ist höher als die Eintragung selbst. Also denkt drüber nach.....
Kannst Du bitte mal die Quelle für diese Info angeben? Das hab ich bisher nirgends gefunden und auch der DOSB, der für beim BMF für die Befreiungsregelung gesorgt hatte, hat das so nicht kommuniziert. Macht im Übrigen auch nicht viel Sinn (ok ich weiß, nach Sinnhaftigkeit darf man in diesem Staat nicht fragen), denn die Gemeinnützigkeit wird immer für 3 Jahre attestiert.

Grüße
Michael
 
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