Hayabusa55
User †
Da kommt mit der Post ein Gebührenbescheid des Bundesanzeiger Verlag an mich als Vorsitzender unseres Vereins über 13,01€.
Rückwirkend ab 2017- Rechtsgrundlage sei § 24.1 des Geldwäschegesetzes sowie TrGebV.
Antrag auf Befreiung (da steuerbegünstigter Verein e.V) kann mit entsprechender Bescheinigung des Finanzamtes gestellt werden, allerdings nicht rückwirkend....
Hat der ein- oder andere Verein auch diese Erfahrung gemacht?
Mir geht es nicht um diese 13 euronen, aber diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand: haben wir Ehrenämtler nicht schon genug an der Backe?
Aufzählen brauche ich das ja nicht alles.....
"Die Politik" stellt sich immer ins Rampenlicht, wie wertvoll und wichtig unser Vereins- Engagement ist- und wirft uns dann noch mehr Knüppel vor die Füße.
Natürlich hätte ich in dem Zeitraum meiner Schreiberei schon längst alles erledigen können, geht aber aufgrund des Blutdruckes grad mal nich
Grüße & einen schönen Sonntag wünscht euch
Frieder
Rückwirkend ab 2017- Rechtsgrundlage sei § 24.1 des Geldwäschegesetzes sowie TrGebV.
Antrag auf Befreiung (da steuerbegünstigter Verein e.V) kann mit entsprechender Bescheinigung des Finanzamtes gestellt werden, allerdings nicht rückwirkend....
Hat der ein- oder andere Verein auch diese Erfahrung gemacht?
Mir geht es nicht um diese 13 euronen, aber diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand: haben wir Ehrenämtler nicht schon genug an der Backe?
Aufzählen brauche ich das ja nicht alles.....
"Die Politik" stellt sich immer ins Rampenlicht, wie wertvoll und wichtig unser Vereins- Engagement ist- und wirft uns dann noch mehr Knüppel vor die Füße.
Natürlich hätte ich in dem Zeitraum meiner Schreiberei schon längst alles erledigen können, geht aber aufgrund des Blutdruckes grad mal nich
Grüße & einen schönen Sonntag wünscht euch
Frieder