KfZ-Versicherung für Aufsitzrasenmäher zur Pflicht ?

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Arno,

das „frei zugänglich“ ist der journalistischen Freiheit in dem Artikel geschuldet.

Wie auch bei anderen Fahrzeugen kann es nur darum gehen, dass dann solche nicht versicherten Fahrzeuge nicht im öffentlichen Strassenverkehr betrieben werden dürften.

Auf Privatgrundstücken, wie unseren Modellfluggelände, gilt das natürlich auch weiterhin nicht.
Also nichts was die Meisten von uns tangieren wird. ;)

Außerdem einfach mal abwarten wie lange es dauert, bis solche Überlegungen in der Schublade verschwinden und die Presse ein anderes „Grunzgeschöpf“ durch den Blätterwald jagt. 🤣
 
Pedelec brauchen bereits ein ( Versicherungs - ) Kennzeichen...

Der Artikel ist auch in einigen Punkten falsch: bisher sind Fahrzeuge bis 6 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen über andere Versicherungen gedeckt.
 
Moin, ich habe den Artikel vorhin via WhatsApp in unserer "Mähteam" Gruppe bekommen und auch gleich gelesen. Zuerst dachte ich das sei Fake, aber offensichtlich ist er das nicht:-(

Zu unserer Situation, unser Vereinsgelände ist auf Landwirtschaftlichen gebiet, und es ist daher nicht möglich dort etwas Hinzubauen. Also steht unser Maher beim Bauern etwa 1km vom Platz entfernt in der Scheune. Wir fahren ihn also einmal die Woche über kleine öffentliche Feldwege zu uns auf den Platz. So wie ich das verstehe brauchen wir nun eine Versicherung oder? Oder greift da die Privathaftpflicht des jeweiligen Fahrers?
 
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