Lärmreduzierung durch Drehzahlbegrenzer bei Benziner (3W, ZDZ, DA, MVVS, DLA, DLE...)

UweHD

User
Uwe.... dass ich da nicht eher drauf gekommen bin. Ist ja die beste Lösung überhaupt und total legal! Ich fahre dann auch mit einer Rennsportanlage am Motorrad und sage wenn die Polizei das als illegal ansieht einfach, dass ich immer untertourig fahre. :rolleyes:
Noch mal....
Nein, noch mal schreibe ich meinen Text nicht :) Les ihn besser nochmal durch....
 

Malmedy

User
Die Messprotokolle müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

• ermittelte Messwerte

Jetzt sollte es nachvollziehbar sein.

Leider nicht, Andreas. "Ermittelte Messwerte" schließt die gemessenen Drehzahlen ein, denn die gehören zum Umfang der zu ermittelnden Werte (LVL Nr. 9.6.3). Solange nicht irgendwo explizit steht, dass bei Modellflugzeugen unter 25 kg die Drehzahl nicht zu ermitteln ist, ist eine solche "schlanke" Messung unvollständig. Wären mit "Ermittelte Messwerte" nur die dBA-Werte gemeint, hätte man es entsprechend reingeschrieben. Verwaltungsjuristen, die eine Verordnung wie die LVL herausgeben, sind bei Begrifflichkeiten sehr genau.
Aber ich lass es jetzt, ist eh ein Streit um des Kaisers Bart, weil die Lärmpässe und das ganze Drumherum ohnehin kaum jemanden interessieren - außer uns selber.
 
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