Lösungsvorschlag

Georg Funk

Vereinsmitglied
Dann mal unser Messverfahren

1. Kurzgemähtes Gras
2. Modell auf einem Gestell fest montiert in 1,5m Höhe
4. Feststellen von Luftschraubengröße, Typ
6. Feststellen der Art der Schalldämpfung (Resorohr, 3-Kamerdämpfer, ...)
7. Anlassen, evtl Vergasereinstellung nachregeln
8. Drehzahlmessung
9. Messung der Windgeschwindigkeit
10. Messung des Schallpegels in 7m Entfernung 90° zur Auspuffrichtung (also seitlich neben dem Flugzeug) auf der Windabgewandten Seite
11. Bei höheren Windgeschwindigkeiten, Messung auch auf der Windzugewandten seite
12. evtl. Durchschnitsberechnung der beiden Werte
13. Eintrag des entsprechenden Lärmwertes, zusammen mit der Propellergröße und der Drehzahl im Lärmpass des Flugzeuges
14. Eintrag des entsprechenden Lärmwertes zusammen mit dem Modell in eine Liste im Hauptflugbuch, dort kann jeder Flugleiter schnell sehen, ob das eine oder andere Modell gemessen ist

Die Messung wird bei uns normalerweise erst nach dem Einfliegen des Modells gemacht, da dann erst die passende Luftschraube festgestellt werden kann, vorher gilt im großen und ganzen das "Lautstärkegefühl", das aber jeder Pilot bei uns selbst schon hat und, wenn sein Flugzeug bei den ersten Bodenläufen zu laut ist, schnell nochmal an der Dämpfung/Luftschraube etwas ändert. Funktioniert bei uns gottseidank sehr gut, die meisten Piloten wissen schon vor der Messung, ob es knapp wird (82db(a)) oder ob es problemlos durch geht.

Bei Modellen, die oft mit unterschiedlichen Luftschrauben geflogen werden, wird bei uns normalerweise nur die kleinste (höchst drehende) Luftschraube gemessen, bei größeren Luftschrauben gehen wir grundsätzlich davon aus, daß diese auch leiser sind. Ist vieleicht nicht ganz sauber, aber praktikabel.

Alles in allem halte ich das ganze schon für sinnvoll, und so wie es bei uns geregelt ist auch für zumutbar. Das gillt aber nur, da unser Platz nunmal die 82db(A) in der Zulassung stehen hat, Plätze die ohne Lärmbeschränkung sind, sollen sich darüber freuen und fliegen. Vieleicht kann man so zum Spaß mal den ein oder anderen Flieger Messen (interessiert ja vieleicht auch den ein oder anderen Piloten mal). Wenn dann noch die Piloten entsprechend verantwortungsvoll mit diesem Privileg umgehen (Man muß auch da nicht mit einem 80er 1Zylinder ohne Schalldämpfer fliegen, jedoch reicht halt ein normaler Dämpfer und keine superteue hochabgestimmte Komplettanlage die den Motor irgendwie unter 78db drückt) ist doch alles in bester Butter und man kann nur hoffen und wünschen, das diese Plätze für immer erhalten bleiben.

Wenn ich allerdings auf einem Platz fliegen würde, der eine Lärmbeschränkung hat und bei dem regelmäßig irgendwelche Beschwerden von Anwohnern Einschlagen, das ein oder andere Modell ist zu Laut, würd ich versuchen die Piloten, die sich nicht an die Regeln (Lärmpegel) halten zu übereden, wenn das nicht hilft, als Flugleiter Lärmpass kontrollieren und bei Verstößen (zu kleiner Prop, kein Schalldämpfer) vom Flugbetrieb ausschließen, schließlich will ich noch länger auf dem Platz fliegen.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hallo Landebahnflug, siehe hier ;) :

http://www.rc-network.de/forum/showpost.php?p=505975&postcount=6

Nenne den "Lärmpass" gerne Pass, Ausweis, Dokument oder Datenblatt, wenn dir das besser gefällt. Der Punkt ist doch, dass man auf relativ einfache Art (damit meine ich eine unkomplizierte Messung mit den Stammdaten wie Motor, Propeller pp.) einen "Ausweis" herstellen muss (Vorgabe der Genehmigungsbehörden für Neuzulassung nach den NfL) und dieses Blatt dann auf anderen Plätzen vorweisen kann, um dort zu fliegen - falls es dort gefordert ist.
Eigentlich alles sehr einfach. ;)
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Landebahnpflug, schau mal

Landebahnpflug, schau mal

An dieser Stelle auch mal ein Gruß nach Nordrhein-Westfalen.
Ein Vorname zum Ansprechen wäre auch nicht schlecht...
Ja, der Dialog mit Andersdenkenden ist oft schwierig, aber nicht unmöglich.
Ich schlage dich ja nur ungern mit deinen eigenen Waffen, aber...:p

Folge mal deinem ersten Link bis zum Ende des Dokumentes. Da findest du unter Punkt IV Allgemeine Auflagen so einen Unterpunkt 13......

1:0 für mich, oder ?:D
 

Gast_7088

User gesperrt
Hm

Hm

naja da ja nun alle die den Thread bis hier gelesen haben bestimmt das dokument sich auch reingezogen haben.... denke ich sachlich 1:0;5 für dich ...
aber für alle die das gelesen haben ... ein voller Gewinn

Oder ?
:D
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
landebahnpflug schrieb:
denke ich sachlich 1:0;5 für dich ...

damit kann ich leben :cool:

aber für alle die das gelesen haben ... ein voller Gewinn

das unterschreibe ich sofort.

Was du nicht wissen konntest: Die NfL sind schon lange ein Thema bei RCNVV, wir haben das Dokument auch dort in der Datenbank ;)
Nebenher bin ich schon ca. 1 Jahr für einen Verein mit einer AE nach den NfL beschäftigt. Dadurch wurden diese Empfehlungen für mich zwangsläufig so eine Art Gebetbuch ;)
 

Gast_7088

User gesperrt
Dieter Wiegandt schrieb:
Was du nicht wissen konntest: Die NfL sind schon lange ein Thema bei RCNVV, wir haben das Dokument auch dort in der Datenbank ;)
Doch :D
Dieter Wiegandt schrieb:
Nebenher bin ich schon ca. 1 Jahr für einen Verein mit einer AE nach den NfL beschäftigt. Dadurch wurden diese Empfehlungen für mich zwangsläufig so eine Art Gebetbuch ;)

Ja das messverfahren danach ist ja auch fast eindeutig..... nur manchen Plätze trifft auch noch die Sportstättenverordnung (warum auch immer das so ist)
danach gehts auch wieder anders
 
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