Hallo Jürgen,
dass ist auch interessant...
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Bei Eigenimporten fehlen diese Dinge oftmals. Es bleibt unbenommen, im Rahmen des Hausrechtes bei Kenntnis des Nichtvorhandenseins ein Flugverbot auszusprechen. Der Modellflieger, der ein nicht den Vorschriften entsprechendes Gerät einsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Wenn durch den Einsatz eines nicht den Vorschriften entsprechenden Gerätes ein Schaden entsteht, kann er straf-, zivil- und versicherungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Zwischen Gastfliegern und Vereinsmitgliedern besteht in dieser Hinsicht kein Unterschied.
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Julian meinte ja, er könne machen was er wolle und sein Vorstand lasse ihn - in Kenntnis der Illegalität - dennoch fliegen.
Na ja, wer eine solche Einstellung hat....; bleibt nur zu hoffen, dass er mit zunehmenden Alter "weiser" wird und manche Dinge dann anders sieht.
Gruss
PW
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Bei Eigenimporten fehlen diese Dinge oftmals. Es bleibt unbenommen, im Rahmen des Hausrechtes bei Kenntnis des Nichtvorhandenseins ein Flugverbot auszusprechen. Der Modellflieger, der ein nicht den Vorschriften entsprechendes Gerät einsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Wenn durch den Einsatz eines nicht den Vorschriften entsprechenden Gerätes ein Schaden entsteht, kann er straf-, zivil- und versicherungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Zwischen Gastfliegern und Vereinsmitgliedern besteht in dieser Hinsicht kein Unterschied.
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Julian meinte ja, er könne machen was er wolle und sein Vorstand lasse ihn - in Kenntnis der Illegalität - dennoch fliegen.
Na ja, wer eine solche Einstellung hat....; bleibt nur zu hoffen, dass er mit zunehmenden Alter "weiser" wird und manche Dinge dann anders sieht.
Gruss
PW