Modellflug nur noch auf Modellfluggeländen?

mir ist immer noch nicht klar. wer und wie eigentlich von dem ganzen firlefantz partizipiert-
Klar ist nur:
Luftbilder waren bis 1990 grundsätzlich, was "sicherheitsrelevante Einrichtungen" angeht immer noch genehmigungspflichtig.
das Recht am eigenen bild ist juristisch auch recht eng formuliert

Regierungs-stellen haben Zugang zu Sat-aufnahmen mit einer Auflösung von 3 cm (offiziell)

wer will den da was filme? Meinen Q7? Meinen Bandog?
Und weswegen?
 

HPR40

User
Gut,
bei einigen Herstellern/Vertreibern weiss man einfach was einen
erwartet. Das spricht sich in den Foren ja auch schnell herum.
Es macht ja auch einen Unterschied ob so eine 5-10Kg Bombe einschlägt
oder 250gr. einen "nur" ausnockt.

Gruß Tom

Tom es geht nicht um die Gefährdung, es geht um die vermeidbare Belästigung die gegen §1 LuftVO verstößt im Modellflugbereich.

Ich wusste übrigens nicht das so ne Actioncam so ne Elektronik ausnocken kann. Und auch nicht jeder Anwender solcher Geräte liest in Internetforen. Da gibt es tatsache noch welche die lassen sich beim Fachhändler beraten.

Guten Tag,

Man könnte sich vielleicht am Prozedere der Berufsgenossenschaften bezüglich Arbeitssicherheit / Unfallprävention orientieren:

Dazu folgende Idee:

der Modellflug bleibt Erlaubnisfrei bis 5kg, wie gehabt. Vor jedem Flugtag/Start wird durch den Piloten eine vorgefertigte Gefährdungsermittlung für die entsprechende Modellsparte ausgefüllt.

Vorteile/ erreichtes Ziel



LG, Jochen

Gekürzt wegen der Übersichtlichkeit.

Ähm Jochen,

wie willst Du das, selbst wenn es machbar wäre, ca. 80000 bis 100000 Menschen beibringen? ( wie schon oben bemerkt liest nicht jeder im Internet )
Aber trotzdem Danke für die Idee.


am Beispiel des "professionellen Piloten" oben, ich sehe 2 Grundsätzliche Absturzmöglichkeiten:
1. Akku nicht vollständig geladen oder Defekt geworden, nur Überwachung auf entnommene Kapazität, keine Lipo Einzelzellenüberwachung
2. Technischer Defekt wie Lagerschaden / Luftschraubenbruch und dadurch Vibs welche die elektronik komplett unbrauchbar machen können

So unwissend wie der sich gab, wenn er das wirklich auch in der Tat ist, dann wären wir wieder beim Führerschein für gewerbliche Flugmodelle. Zumindest ab 5kg.
Hätte er Telemtrie oder OSD über FPV sinnvoll genutzt so wäre Punkt 1 zumindest sehr unwahrscheinlich bzw. wäre ihm das vor dem Absturz schon bekannt gewesen.
Leider kann so ein Kopter derzeit keine Auro machen, verstellprops wären da ein Ansatz.

Sepp

Ja Sepp,

das trifft den Nagel auf den Kopf.

Kein Mensch weis wie lange halten die Motoren bzw. sind die überhaupt den Belastungen gewachsen, wie lange kann man mit Akku x bei Belastung y fliegen, wieviele Zyklen hält so ein Akku von Hersteller X, beeinflusst ggf. die Videotechnik die Steuerung, redundante Systeme vorsehen usw. usf.

Deswegen zur gewerblichen Verwendung nur noch mit Musterzulassung damit eben die " Bastelbuden " aus diesem Bereich verschwinden und eindeutig von den Modellen getrennt sind.


Grüße an Alle
Horst
 
... es geht darum Kosten in der Verwaltung zu sparen. Jeden Antrag zu bearbeiten kostet Geld. Also wird eine Vereinfachung angestrebt, die damit beginnt, das man den überwiegenden Teil des Modellfugs auf die Plätze verbannt. Die übrig gebliebenen "Profis" glaubt man preiswerter abfertigen zu können.

Allerdings steht der Flug mit Kameras und anderen Nutzlasten erst am Anfang seiner Entwicklung. Gerade im Agrarbereich wird es noch wesentlich mehr Einsatzmöglichkeiten geben. In den USA fängt man gerade damit an, so etwas zu genemigen.

Anstatt also die Modellflieger, die ja zum allergrößten Teil nichts mit der Entwicklung zu tun haben, sollte man lieber ein wenig in die Zukunft planen und den gewerblichen Flug auf ein höheres Niveau heben. Sowohl technisch als auch von der Ausbildung. Dann sinken automatisch die angeforderten AE's, und damit auch Aufwand und Kosten der Verwaltungen. Sicherer wirds auch noch.

Aber das haben ja andere hier auch schon so geschrieben...

Grüße, steve
 

HPR40

User
mir ist immer noch nicht klar. wer und wie eigentlich von dem ganzen firlefantz partizipiert-

Keiner partizipiert, im Gegenteil.

Es hat wohl einige Eingaben/ Beschwerden beim LBA bezüglich dieser Modellfluggeräte gegeben. Deswegen der Bohei.

Ach ja, offiziell ist da auch noch nix. Das sind lediglich " durchgesickerte Infos".
 
Steve so ein Anliegen hatte ein Bekannter an mich herangetragen, mit einem Copter ein Feld vor der Ernte/Mähen auf Rehkitze per Infrarot zu überfliegen.
Von der Idee her Klasse, nur kaum umsetzbar im großen Stiel. Und so was wäre dann ja Grundsätzlich keine Ffreizeitsache mehr und damit 100% Gewerblich.
Selbst wenn das als engagierter Tierschützer kostenlos gemacht würde.
Dann würde das nur per FPV gehen, also Infrarot per FPV übertragen, Copter über dem Reh parken so dass der Jäger das Tier findet und retten kann.

Problem dabei Flugdauer, kosten Infrarotkamera usw. (und ja auch ein Pärchen könnte dabei versehentlich gefilmt werden womit wir wieder beim Datenschutz wären)

Sepp
 

Bone

User
Ähm Jochen,

wie willst Du das, selbst wenn es machbar wäre, ca. 80000 bis 100000 Menschen beibringen? ( wie schon oben bemerkt liest nicht jeder im Internet )
Aber trotzdem Danke für die Idee.

Gute Frage?!

Aber wenn eine solche Regelung in die Luft-VO aufgenommen würde, wäre es an den Modellfliegern sich darüber zu Informieren (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).
Alle, die ohne Gefärhdungsermittlung erwischt werden, ob wegen eines Unfalls oder durch eine Kontrolle, hätten dann gegen die VO verstoßen und müßten mit einer Strafe rechnen. Dieser Umstand ist letztlich auch jetzt schon gegeben (Verstoß = Strafe) .

Die Verbände und der Modellbauhandel könnten ebenfalls hilfreich sein bei der Informationsverbreitung. Etwa durch Beilegen von Infomaterial im Modellbaukasten/Verkaufsverpackung.
 

RWA

User
Guten Tag,

Man könnte sich vielleicht am Prozedere der Berufsgenossenschaften bezüglich Arbeitssicherheit / Unfallprävention orientieren:

Dazu folgende Idee:

der Modellflug bleibt Erlaubnisfrei bis 5kg, wie gehabt. Vor jedem Flugtag/Start wird durch den Piloten eine vorgefertigte Gefährdungsermittlung für die entsprechende Modellsparte ausgefüllt.

Vorteile/ erreichtes Ziel

1. Der Pilot hat sich mit den zu erwartenden Risiken vor jedem Flug zu beschäftigen
2. Bei einer Kontrolle durch die Ordnungsbehörde/Polizei hat man eine schriftliche Vorgabe, anhand der erkennbar ist, ob rechtmäßig gehandelt wird.
3. Fragende Passanten können beruhigt werden
(… dürfen Sie das denn hier?...Ja, schauen Sie mal auf diesen Zettel...)
4. Im Falle eines Zwischenfalls ist dokumentiert, was, von wem beabsichtigt war.
5. Eine Genehmigung muss nicht im Vorfeld durch eine Behörde bearbeitet werden, wenn etwas passiert siehe Punkt 4.

Als Beispiel, wie so etwas aussehen könnte, habe ich mal einen Vorschlag für das Betreiben von Modellsegelflug geschrieben. Wie gesagt, nur ein exemplarisches „Brainstorming“...
Anhang anzeigen 1158753
Nachteil: Man muss ein Stück weit „Bürokratie“ betreiben, aber das ließe sich glaube ich vertreten?!...

LG, Jochen


Moin, das ist ungefähr so sinnvoll wie wenn ich, bevor ich ins Auto steige, einen Zettel ausfülle "Ich will nicht zu schnell fahren, nicht drängeln und nicht falsch parken", und auch ebenso wenig von irgendeinem Wert, ausser der Darlegung von guten Absichten.

Dasselbe gilt für "gewerblich genutzte Flugmodelle sollten geprüft sein usw." ,vergleichbar mit: Taxis müssen zum TÜV, nicht gewerblich genutzte Automobile nicht.
Schon klar, macht natürlich für den sich als betroffen fühlenden Mitbürger einen Riesenunterschied, wovon er überfahren, respektive überflogen und gefilmt, wird.


Roland
 
...
Ich wusste übrigens nicht das so ne Actioncam so ne Elektronik ausnocken kann. Und auch nicht jeder Anwender solcher Geräte liest in Internetforen. ...

Viele Actioncams verfügen mittlerweile auch über WLAN zur live Bild-/Videoübertragung. Im Rahmen der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) kann es hier Konflikte geben.

:) Jürgen
 

BZFrank

User
Ginge vermutlich auch, nur müsste noch ein Mindestabstand eingebaut werden ( Ortsrand / Stadtrandlagen ) sonst ist der nächste Ärger vorprogramiert.

"Bebauetes Gebiet" ist soweit mir bekannt ein bereits juristisch entsprechend definierter Begriff. Für weitere "Zugaben" halte ich wenig, denn wie ich schon schrieb ist so eine Abstandsregelung durch Ausweitung sehr schnell umgebaut zu einem Nahezu-Totalverbot (dank unser relativ dichten Besiedelung in D-Land). Sinnvolle Abstandsregeln wie zu Flugplätzen, etc. bestehen ja schon.

Es muss klar sein was man tun kann - und ich sage mal das Augenmerk soll auf Minimierung der Gefärdung Dritter liegen. Und da kann der Copter eben nur runterfallen. Die LuftVO kann aber sowenig den Wurstverkauf von Vereinen wie die Unverletzlichkeit der Privatsphäre regeln. Dazu müsste man andere Gesetze bemühen.

Gruß

Frank
 
Es wurde schon öfters berichtet dass Beislpielsweise der Bluetooth Betrieb der GoPro 2,4Ghz Empfänger beeinträchtigt hat.
ich Achte deshalb immer drauf dass der abgeschaltet ist, auch wenn meine Empfängerantenne weit weg ist von der Gopro.

Sepp

Danke. Jetzt hab ich es auch verstanden. Unter EMV verstehe ich etwas anderes. Es ist also die Intermodulation zwischen den beiden Funkübertragungen und den damit verbundenen Auslöschungen durch Überlagerung des Frequenzspektrums gemeint. Oder so ähnlich ;)
 

egge

User
Warum soll man seine "Unschuld" beweisen ? Unbedenklichkeitsbescheinigungen hä ?:rolleyes:

Man kann doch 80-100000 Menschen einfach sagen: "Nicht über Personen und Gebäuden fliegen". Egal mit was. Wegen den verschiedenen Gründen halt.

Somit ist größtmögliche Gefahrenabwehr (also plausible Gefahren) und "die Freiheit" den Sport auszuüben gewahrt.
Dann lass ich mir auch die Frage eins Pasanten gefallen ob ich das dürfe. Gebäude/Leute da = nein. Kein Gebäude/Leute = ja. Basta. Stichwort "bebautes Gebiet" / Aussenbereich.
Die Version mit den Prüfverfahren und Gefahrenabschätzung und und und... wo soll das hinführen. Eine weitere Behörde ? Noch mehr Scheine ? So wichtig nehme ich mich jetzt nicht.

Und auf die Gefahrenabschätzung auf nem Zettel eines 14 Jährigen bin ich mal gespannt.
Wenn jemand auf Videos seine rote Mütze erkennt ist das auch noch keine privatsphere verletzt. Mir schaut ja auch jeder in den Garten wenn er in Stgt. landet.
Sollte dann also auch passen, wenn man nur im Aussenbereich und nicht im Ort fliegen darf. Egal mit was.

Die Idee mit der Musterzulassung für gew. Geräte erscheint mir auch vernünftig. Eine solche "Einstiegshürde" sollte für Flüge über bebautes Gebiet schonmal abschrecken.
Die Erkennung wäre auch einfach. Zeig mal die ABE. Hat aber noch nicht mal ein high-tec AMI-Euro-Kampf-UAV geschafft :-)
 

egge

User
meinte ja nur.
Die sind ja noch 500m oben. Aber man kann Gartenstühle erkennen und ob jemand draufsitzt.
Nicht das es bald als Verletzung gilt, wenn echt mal jemand seine Mütze an der Bierschranne erkennt.
Also ich hab kein Copter oder so. Nichtmal ne Cam. Nur Flieger. Aber soviel Ausblick gönn ich den Spannern schon.
 

BZFrank

User
So ein Blödsinn ... so wohnt ja nun nicht jeder.
Was ist das für ein Argument ....:confused:

Äh, jeder fliegende Zahnarzt in seiner Cessna kann dir auch in den Garten schauen. Ich glaube Egge geht um den Vergleich das die 'Drohnenproblematik' nur durch ihre extreme Nähe auftritt. Solange die Dinger 100-200m weiter weg fliegen entspricht das was die Drohe sieht im Prinzip einem tieffliegenden manntragenden Flugzeug.

Gruß

Frank
 

egge

User
ja darum gings mir. Die Nähe (im bebauten Gebiet).
Also copter (und auch camlose Modelle) fliegen nur noch ausserhalb, und auch nicht über der Ortsgemarkung bis zum jeweiligen kontrollierten Luftraum hoch. Der/Die ist ja definiert.
Und mit der Höhe von Lufträumen klappt ja auch schon. Müssten viele der 80-100k nur noch die Ortsgrenzen kennenlernen.
Dahingehend könnte man doch was machen.
 

Gast_65723

User gesperrt
Eigene Nase ....

Eigene Nase ....

Hallo ,
ich hatte diese Tage mal das Vergnügen das Gespräch einiger Spaziergänger , die uns Hangfliegern zuschauten , zu hören .
Ausser der " Rentnergang " , die gemütlich ihre Fliegerchen kreisen liesen , waren auch 2 oder 3 Modellflieger vor Ort , die es richtig krachen liesen .
Da wurde mit den 4 Meter Geschossen fröhlich aus 200 m Höhe steil nach unten voll auf die Zuschauer zu gesteuert ... 30 m davor die Kiste dann unter höllischem Pfeifen und großem Hallo wieder hochrissen , ein paar Rollen gedreht und dann wieder in 10 m Höhe über die Köpfe der anderen Piloten den Hang gequert ... wieder und wieder .
Von Seiten der (nichtfliegenden) Zuschauer kamen dann Kommentare wie ... " das gehört verboten , spinnen die ? , geistesgestört , wenn Die einer an den Kopf kriegt .... usw. "
Ich höre bei solchen Aktionen stets auf zu fliegen und bringe mich und mein Modell in Sicherheit .
Die Mehrheit der nichtmodellfliegenden Mitbürger wird sich wohl eher über solche Zeitgenossen " nen Kopf " machen , als über einen Quadrocopter mit ner Kamera dran .
Fliegen übrigens auch mal welche bei uns am Hang ... rufen beim Zuschauer eher Neugierde als Bedenken hervor .

Wenn also Modellflieger Imagepflege betreiben wollen , müsste man zuerst solche " Kollegen " aus dem Verkehr ziehen .
Sie legen den Nährboden für Verbote .....
 
Hallo ,
ich hatte diese Tage mal das Vergnügen das Gespräch einiger Spaziergänger , die uns Hangfliegern zuschauten , zu hören .
Ausser der " Rentnergang " , die gemütlich ihre Fliegerchen kreisen liesen , waren auch 2 oder 3 Modellflieger vor Ort , die es richtig krachen liesen .
Da wurde mit den 4 Meter Geschossen fröhlich aus 200 m Höhe steil nach unten voll auf die Zuschauer zu gesteuert ... 30 m davor die Kiste dann unter höllischem Pfeifen und großem Hallo wieder hochrissen , ein paar Rollen gedreht und dann wieder in 10 m Höhe über die Köpfe der anderen Piloten den Hang gequert ... wieder und wieder .
Von Seiten der (nichtfliegenden) Zuschauer kamen dann Kommentare wie ... " das gehört verboten , spinnen die ? , geistesgestört , wenn Die einer an den Kopf kriegt .... usw. "
Ich höre bei solchen Aktionen stets auf zu fliegen und bringe mich und mein Modell in Sicherheit .
Die Mehrheit der nichtmodellfliegenden Mitbürger wird sich wohl eher über solche Zeitgenossen " nen Kopf " machen , als über einen Quadrocopter mit ner Kamera dran .
Fliegen übrigens auch mal welche bei uns am Hang ... rufen beim Zuschauer eher Neugierde als Bedenken hervor .

Wenn also Modellflieger Imagepflege betreiben wollen , müsste man zuerst solche " Kollegen " aus dem Verkehr ziehen .
Sie legen den Nährboden für Verbote .....

Auch wenn ich keinen Copter muss hier +1 geben.
Das Problem ist nur das diese Kollegen im normalfall nicht hier mitlesen.

Ich besitzte nur einen Flieger der noch nicht oft in der Luft war und suche mir bewusst Menschenleere Gebiete aus ich will keine Zuschauer oder jemanden Beeindrucken.Ich will meinem Hobby nachgehen und wenn jemand dabei ist dann bitte mein Sohn oder mein Dad.
 

Bone

User
Moin, das ist ungefähr so sinnvoll wie wenn ich, bevor ich ins Auto steige, einen Zettel ausfülle "Ich will nicht zu schnell fahren, nicht drängeln und nicht falsch parken", und auch ebenso wenig von irgendeinem Wert, ausser der Darlegung von guten Absichten.

Dasselbe gilt für "gewerblich genutzte Flugmodelle sollten geprüft sein usw." ,vergleichbar mit: Taxis müssen zum TÜV, nicht gewerblich genutzte Automobile nicht.
Schon klar, macht natürlich für den sich als betroffen fühlenden Mitbürger einen Riesenunterschied, wovon er überfahren, respektive überflogen und gefilmt, wird.


Roland

Hallo Roland,
im Bereich des Arbeitsschutzes wird tatsächlich in ähnlicher Weise verfahren. Der Arbeitgeber legt mit seiner Gefährdungsbeurteilung (GB) dar, das er seiner Betreiberverantwortung nachgekommen ist.
Er muss vor Beginn der Arbeiten (auf einer Baustelle zum Beispiel) festlegen, wie mögliche Gefährdungen minimiert werden können. Es reicht, die GB erstellt zu haben, eine Überprüfung der GB im Vorfeld (durch eine Behörde) ist nicht notwendig. Das Verfahren soll bürokratischen Aufwand möglichst minimieren. Am Ende vielleicht besser, als für jeden Flug mit dem sprichwörtlichen Papierflieger eine AE beantragen zu müssen?!

Gruß, Jochen
 
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