Modellflug - Verbot in Köln auf sämtlichen öffentlichen Grünflächen ...


NfL sind Bekanntmachungen von Rechtsvorschriften. Sie begründen aber kein Recht.

Das tun nur die Gesetze, Verordnungen oder Satzungen selbst.

Für die Benutzung der Grünflächen in Köln hat die Stadt Köln die Gesetzgebungskompetenz. Daher die in Beitrag 1 verlinkte Satzung.

Für den Luftraum (auch dem Kölner) liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Bund.

Der hat mit dem Luftverkehrsgesetz und der Luftverkehrs-Ordnung von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht.
 

Wombat

User
Das die Kontrollzone EDDK das Kölner Stadtgebiet abgdeckt ist nicht richtig. Sehr interessante Flug-Gebiete im Kölner Stadtwald oder im linksrheinischen Westen und Norden des Stadtgebietes fallen nicht in die CTR. Ebenso der Süden in Richtung Brühl und Bornheim.

Diese online-Karte sei jedem empfohlen:

http://maps.openaip.net/

Das die Stadt das Betrieben von Modellschiffen untersagt ist einfach eine unfassbare Tat von weltfremden hobbylosen Politikern und Amtsmenschen welche nach dem Dienst sofort ohne sinvolle Freizeitbeschäftigung nur in die Glotze schauen

WOMBAT
 
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