Nichtmotorgesteuerte Luftsportgeräte

Nicht mehr Bürokratie, mehr Demokratie!
Vielleicht würde das zur Rate ziehen von Sachverständigen schon was bringen.
Oder das Vorstellen von Gesetzesentwürfen, so lange man noch was dran ändern kann (z.B. in diesem Forum :D ).
Klar kann man keine Gesetze machen, die bis zur letzten Konsequenz alles berücksichtigen, das sehe ich ja ein. Aber manchmal hat man echt das Gefühl, der Blinde erzählt von Farben....

Gruß,
Stephan
 
Moi,
Seit Monaten laufen große Anfragen zum Luftrecht § 16 beim BMVBS zB von mir, bis jetzt hat es kein Politiker, kein Ausschußmitglied und kein Beamter für nötig befunden Fragen zur Sache zu stellen bzw uns auch nur über einen Zwischenstand zu informieren.
Dann kommen wieder fertige Lösungen, wieder von sachunkundigen Lehrern Hausfrauen und Politikern ohne Expertensachkunde ausgearbeitet.

Schreibt doch mal einige Mails, an zB das BMVBS Referat 24 Herrn Daum Und/oder die Verkehrsminister eurer Bundesländer man solle doch bitte VORHER Sachkundige hinzuziehen.

Gruß
Eberhard
 

mbcb22

User
Hallo Stephan, da bin ich aber froh, Licht in dein rechtliches Dunkel gebracht zu haben.
Dein Einwurf gab mir zu denken. Ich denke, steuern heißt, auf etwas aktiv Einfluß zu nehmen. Wenn der kleine Uhu mal in der Luft ist, hast Du aber keinerlei Einfluß darauf, wie es weitergeht. Du kannst ja bei jedem Freiflugmodell z. B. das Seitenruder verbiegen, damit der Flieger eine Kurve macht. Ob er es dann tut, ist seine Sache. Du steuerst also nicht.
Gruß, Albert
 
Eigentlich ist es mir in diesem speziellen Fall egal, weil ich keinen kleinen Uhu bzw. einen Freiflieger mit Thermikschalter besitze.
Ich habe nur versucht, den Begriff "steuern" für mich selbst zu definieren. Meine Definition war, eine Änderung der Flugbahn während des Fluges, ausgelöst durch das Flugobjekt (die ja in dem Fall quasi eine Maschine ist, sonst könnte sie nicht ändern). Du stellst die Zeitschaltuhr ja wissentlich und mit dem Ziel, die Flugbahn zu ändern.
Na ja, ich denke das ist schon ein seeehr spezieller Fall und ich neige nun mal zur Haarspalterei :D
Lasst uns darüber nicht weiter reden.

Gruß,
Stephan
 

mbcb22

User
Hallo Stephan,
ist gut! Auch meine Modelle haben alle einen Empfänger. Ich spalte nur meine Flieger bei üblen Landungen :)

Gruß, Albert
 

Gast_13084

User gesperrt
Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Ich habe heute einen Anruf meiner Versicherung bekommen, (schriftlich folgt noch) dass meine nicht angetriebenen Flugmodelle unter 5 kg in der Versicherung immer noch enthalten sind.
 
Modellflugzeuge sind Luftfahrzeuge

Modellflugzeuge sind Luftfahrzeuge

Hallo Albert,

Ein Luftfahrzeug ist "eine Maschine, die zum gesteuerten atmosphärischen Flug fähig ist."
In welchem Gesetz soll das denn "so" definiert sein :confused:

Das stammt doch eher aus Wikipedia und hat rechtlich keinerlei Bedeutung.

Im LuftVG steht das jedenfalls nicht!
 

mbcb22

User
Hallo,
hab ich ja auch nicht behauptet. Hätte ich ein Gesetz zitiert, hätte ich die Quelle genannt.
Aber ich denke, bevor über ein Gesetz diskutiert wird, muss erst zumindest der Versuch unternommen werden, dessen Einschlägigkeit zu prüfen.
Eine Definition wie im § 1 II StVG gibt es leider im LuftVG nicht.

Gruß, Albert
 
Luftfahrzeuge

Luftfahrzeuge

Hallo Albert,

solche selbstgestrickten Definitionen können aber bei einigen Lesern zu trügerischer Sicherheit führen - daher mein Veto.

Ich bin der Meinung, dass der Passus im LuftVG unter §1, Absatz 11 geeigneter ist, darüber Entscheidungen zu treffen, was ein Luftfahrzeug ist oder nicht, nämlich:

"sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können."
 
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