Hallo Leute,
das Ding schlägt Wogen, verständlicherweise. Als Ehrenamtsträger muß ich mir zumindest nicht den Schuh anziehen, nur zu kritisieren und nichts dazu beizutragen. Ich bin seit fast 40 Jahren Mitglied im DMFV und stehe zu dem Verband. Wir brauchen die Verbände, sie leisten viel und gute Arbeit für uns, daran gibt es m.E. nichts zu rütteln. Ein paar Gedanken seien noch erlaubt zu dem Thema:
Ehrenamtsträger, in unserem Fall Vorstände und Verbandsmitglieder, machen das freiwillig, opfern Zeit und Mühe dafür, sie werden gewählt und dadurch in ihrem Handeln legitimiert. Das beinhaltet aber auch eine Verantwortung gegenüber den Mitgliedern, die einen gewählt haben, es ist mitnichten ein Freibrief, schalten und walten zu können, wie man will und sich Kritik entziehen zu wollen. Wir wissen alle, wie schwer es ist, Leute zu finden, die Ämter besetzen wollen/können, das führt gerne dazu, daß sich betreffende Personen als unersetzlich sehen und das dazu nützen, sich mit ihren Ansichten, ob richtig oder falsch, durchzusetzen. Das Totschlagargument "Mach es doch selbst, wenn Du es besser kannst" habe ich schon oft gehört, wenn Kritik vorgebracht wurde, damit kommen wir aber nicht weiter. Wenn berechtigte Kritik vorgebracht wird, habe ich mich damit auseinander zu setzen und endprechend zu reagieren, das bedeutet natürlich manchmal, daß man eingestehen muß, daß man falsch lag, damit tut sich jeder schwer, da schließe ich mich nicht aus. Selbst wenn man in bester Absicht und Gewissen gehandelt hat kann es eben doch falsch sein und dann muß es erlaubt sein, das kritisieren, sonst wird es nicht möglich sein, den Fehler auszuräumen. Bei unbrechtigter oder böswilliger Kritik sollte ich in der Lage sein, dem mit Argumenten und Begründungen für mein Handeln sachlich entgegen zu treten, ist das nicht möglich, handelt es sich evtl. um den ersten Fall? Das o.g. Totschlagargument ist in jedem Fall unangebracht, im Zweifelsfall wird dann eine demokratische Entscheidung darüber befinden müssen. Sollte ich mich dann außer Stande sehen, das zu vertreten, bleibt mir der Rückzug vom Amt oder das demokratische Organ wählt mich ab.
Im vorliegenden Fall hat mindestens ein Gebietsbeauftragter des Verbandes seine Kompetenzen überschritten, in dem er über die Handlungsempfehlungen des Verbandes zusätzlich eine eigene Interpretation durchsetzen wollte. Wie weit nach oben das innerhalb des Verbandes abgedeckt war, kann ich nicht beurteilen, die bereits statt gefundenen Reaktion seitens des Präsidiums läßt den Schluß zu, daß es wohl eher eine Eigenmächtigkeit war. Die m.E. etwas unglückliche Aufmachung der Handlungsempfehlung der Verbandes mit dem Tool für die Zugangsregelung auf den Platz hat das Ganze noch befeuert, es entstand der Eindruck, daß das die vom Gesetzgeber gewollte Vorgehensweise ist. Der eine oder andere Vorstand hat sich das zu eigen gemacht und das hat zumindest bei mir im Verein zu einer deftigen Auseinandersetzung innerhalb der Vorstandschaft geführt.
Diese Viruskrise sorgt für Unsicherheit und auch die Politik trägt mit manchmal schwer nachzuvollziehenden Anordnungen nicht dazu bei, uns das zu nehmen. Auch ein Verband ist nicht davor gefeit, hier den einen oder anderen Fehler zu machen, um so wichtiger ist es m.E., hier klar recherchierte und nachvollziehbare Empfehlungen herauszugeben und diese auch über die Ebenen nach unten zu kommunizieren, es sollte nicht passieren, daß ein Funktionär in der Ebene solche Eigeninterpretationen verbreitet und auch noch versucht, diese durchzusetzen. Hier liegt zumindest eine Schwäche der Führungsstruktur vor, das muß sich der Verband als Vorwurf gefallen lassen.
Gruß
Christian