Pachtkündigung wg. neuer hoher Grundsteuer. Betrifft das eure Wiesen/Vereine auch?

Hallo,
über den Einzelfall hinaus halte ich die Grundsteuerproblematik für wichtig und bedanken mich bei dem Starter dieser Diskussion. Das kann, abhängig vom Bundesland u.a. noch mehr Verpächter treffen und damit auch die Vereine als Mieter/ Pächter.

Zur Kündigung der Hinweis, dass unbefristete Verträge jederzeit und ohne Grund fristgerecht gekündigt werden können, zu den Fristen s.u. .

Meines Erachtens handelt es sich bei Modellflugplätzen im Miete und nicht um Pacht, es sein denn, Ihr verfüttert das Gras. Erst recht ist es keine Landpacht.

Bei Miete beträgt die Kündigungsfrist "Eingang der Kündigung am 3. Werktag zum Abschluss des übernächsten Monats" ( § 580a Abs.1 Ziff.3 BGB), also faktisch 3 Monate, bei Pacht spätestens am 3.ten Werktag des halben Jahres zum Schluss des Pachtjahres ( § 584 BGB).

Im Vertrag können längere Kündigungsfristen vereinbart sein.

Praxistipp: Schriftliche Verträge ohne mündliche Nebenvereinbarungen mit langer Befristung vereinbaren, nur so ist man vor kurzfristigen Überraschungen sicher,

Stefan
 

airshow

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Hallo Andreas,

wichtig bei solchen Problemen ist,
seid ihr ein Verein, der in der Gemeinde bekannt und auch dort beheimatet ist? (Gemeindename im Vereinsnamen!)
haltet ihr Kontakt zu Gemeindevertretern, Bürgermeister, Gemeinderäte usw.?
wie ist Euer Verhältnis zu Jagdpächtern?
Die Grundsteuer ist vermutlich das kleinste Problem


nur so, kann ich aus eigener Erfahrung berichten, ist ein Platzerhalt in einer Gemeinde möglich.
 

Puschi

User
Eine Korrektur: Ich hab das Finanzamt erreicht. Es hat sich im Gespräch herausgestellt, dass die Wiese schon immer als B vom Katastaramt gemeldet wurde. Also der Wechseln von A nach B ist eine falsche Fährte gewesen.

Was sich geändert hat:
a) der Grundsteuermessbetrag hat sich pro qm erhöht
b) der Hebelsatz der Gemeinde auf B wird sich erhöhen (im Stadtflurfunk von bisher 390% auf 430%)

Das sind dann wohl die 2 Faktoren die die Grundsteuer stark für unsere Verpächter anheben werden.

Mal sehen, wie es nun weitergeht.

Gruß Andreas
 

Holze01

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Die Grundsteuer wird sich aufgrund der neuen Messbeträge ab 1.1.2025 ändern. Wie sehr hängt auch davon ab welchen Hebesatz die Gemeinde für 2025 festsetzen wird. Beim Wert eines nicht bebauten Grundstücks kann man davon ausgehen dass die Veränderung (wahrscheinlich nach oben) ein paar Euro ausmachen wird und zwar für den ganzen Flugplatz. Die hier in den Beiträgen dargestellten Grundsteuer-Höhen sind nicht real, sie würden unter dem Begriff "Existenzvernichtend" kein Rechtsmittelverfahren überstehen.
Entweder hat der Verpächter da etwas missverstanden oder er will euch aus anderen Gründen loswerden. Denkt mal darüber nach wie ihr in den letzten Jahren mit ihm, den Platznachbarn und dem Jagdpächter umgegangen seid. Vielleicht findet sich ja da die wahre Ursache. 😎
 
Und ich bleibe dabei. Selbst wenn er euch kündigt muss er die Grundsteuer, egal wie sie ausfällt, bezahlen. Das kann nicht der Grund für die Kündigung sein. Oder der Verpächter hat da was völlig falsch verstanden. Sprecht mit ihm darüber.

Torsten
 
Zuletzt bearbeitet:

Puschi

User
Hi, ja, ich muss euch leider Recht geben. Die Grundsteuer wird für die Verpächter bleiben. Es sei denn sie verkaufen das Grundstück (und dann ist es gut keine Mieter/Pächter mehr darauf zu haben) oder sie führen es tatsächlich einer landwirtschaftlichen Nutzung (Wechseln von B auf A) zu.

Von Problem mit Jagdpächtern und Landwirten um uns herum weiß ich konkret nix, aber ich höre mich mal bei den alten Hasen um.

Danke fürs Mitdenken und die vielen Hinweise.

Gruß Andreas
 
Vorsicht bei der Absicht und/oder Chance das Grundstück zu kaufen.
Zumindest in unserer Gegend der Eifel haben Landwirte an landwirtschaftlichen Stücken (oder die Gemeinde), bei Veräußerungen Vorkaufsrecht.
D.h. wenn Bauer A verkaufen will, und ihr dürft/wollt kaufen, kann Bauer B dazwischengrätschen und es wegschnappen (warum auch immer ..).
Hier hilft erstmal nur stillschweigende Verhandlung beiderseits, in der Hoffnung das bis zur nächsten Sitzung ein potentieller Bauer B das noch nicht mitbekommen hat. Gemeinden haben meist weder Geld noch Interesse ... es sei denn Solar oder Windkraftgeeignetes Stück ist im Spiel .... know your enemy !
 

onki

User
Hallo Rudi,

Du hast zwar recht, dass es ein Vorkaufsrecht gibt, jedoch greift das erst ab einer bestimmten Größe.
Die ist, das föderale System lässt grüßen, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Bei uns in "The Land" sind es 1 ha (Quelle).
Daher war bei uns der Erwerb unseres Platzes und einer Zusatzfläche völlig problemlos weil unter der Grenze.

Gruß und ein schönes WE
Onki
 

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
Das Vorkaufsrecht greift nicht, da derzeit keine landwirtschaftliche Fläche - siehe Grundsteuer.
Ich tippe eher auf die schon erwähnte Kiesgrube, da ist Geld im Boden...
 
Ja mit dem Vorkaufsrecht, das ist so, stillschweigen hilft auch nichts, der Ortslandwirt bekommt das auf den Tisch und er muss alla Landwirte fragen
ob sie das Grundstück auch kaufen wollen. Übrigens zu dem Preis der in dem Kaufvertrag ausgehandelt wurde, das nennt sich Vorverkaufsrecht der Landwirte.
Peter
 

onki

User
Stimmt - hatte ich übersehen das es schon nach B besteuert wird.
Dann ist das zumindest hinfällig.
Sofern ihr Jugendarbeit macht und damit gemein und nützlich seid, wärt ihr im Falle des Grundstückserwerb von der Grundsteuer befreit.
 
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