Wolfgang Stroemer
User
Nabend die Herren !
Folgendes hat sich zugetragen: Hier nun erstmal die Vorgeschichte !
Ich habe Ware in einem Online-Shop gekauft und per Überweisung bezahlt.
Die Ware wurde nicht geliefert. Der Online-Shop stellt sich tot, reagiert auf keine Mails und auch auf keine Anrufe.
Mittlerweile hat sich herausgestellt dass es diesen Online-Shop nicht mehr gibt, die Firma ist umgezogen und hat nun einen neuen Namen.
Auch diese "neue" Firma reagiert NICHT, keine Antwort auf Mails, Niemand geht ans Telefon.
Nun habe ich bei der Polizei Anzeige gegen diese Firma erstattet. Dabei stellte sich heraus, dass schon mehrere betrogene Kunden Anzeige erstattet haben.
Nun zum eigentlichen Thema "Paket-Napping"
Nach 6 Wochen ! bekam ich nun Post, ein Schreiben, von der "Paketzustellfirma", mit der Aufforderung mich zu melden,
wegen dem Paket mit meiner bestellten Ware ! Es gibt dieses Paket tatsächlich ! Der Online-Shop hat das Paket mit der von mir bestellten und bereits bezahlten Ware per "Paketzustellfirma" an mich versandt.
So, jetzt kommts:
der besagte Online-Shop hat Schulden bei der Paketzustellfirma.
Nun werden dort alle Pakete dieses Shops festgehalten.
Wenn ich nun nicht das geforderte "Lösegeld" , Rechnungsbetrag der Ware ! bei dieser Paketfirma bezahle, wird mein Paket von dieser Firma versteigert.
So wurde ich am Telefon von einer freundlichen Dame dieses Unternehmens aufgeklärt.
Habt ihr sowas schonmal gehört ? Gibts sowas ? Ist das Rechtens ?
Warum muss ich für die Schulden des Online-Shops aufkommen ?
Ich würde ja eventuell verstehen, wenn ich die Versandkosten nochmal bezahlen müsste, aber warum soll ich an die Paketfirma den gesamten Rechnungsbetrag, also Wert meines Eigentums bezahlen ?
das kann doch nicht sein , oder ?
Darf ich den Namen der Firma hier nennen ? (fängt mit "G" an)
Was sagt ihr dazu ? habt ihr irgendwelche Tips für mich ?
Ach ja, die haben mir auch noch eine Frist von nur 6 Tagen gesetzt !
Gruß,
Wolfgang
Folgendes hat sich zugetragen: Hier nun erstmal die Vorgeschichte !
Ich habe Ware in einem Online-Shop gekauft und per Überweisung bezahlt.
Die Ware wurde nicht geliefert. Der Online-Shop stellt sich tot, reagiert auf keine Mails und auch auf keine Anrufe.
Mittlerweile hat sich herausgestellt dass es diesen Online-Shop nicht mehr gibt, die Firma ist umgezogen und hat nun einen neuen Namen.
Auch diese "neue" Firma reagiert NICHT, keine Antwort auf Mails, Niemand geht ans Telefon.
Nun habe ich bei der Polizei Anzeige gegen diese Firma erstattet. Dabei stellte sich heraus, dass schon mehrere betrogene Kunden Anzeige erstattet haben.
Nun zum eigentlichen Thema "Paket-Napping"
Nach 6 Wochen ! bekam ich nun Post, ein Schreiben, von der "Paketzustellfirma", mit der Aufforderung mich zu melden,
wegen dem Paket mit meiner bestellten Ware ! Es gibt dieses Paket tatsächlich ! Der Online-Shop hat das Paket mit der von mir bestellten und bereits bezahlten Ware per "Paketzustellfirma" an mich versandt.
So, jetzt kommts:
der besagte Online-Shop hat Schulden bei der Paketzustellfirma.
Nun werden dort alle Pakete dieses Shops festgehalten.
Wenn ich nun nicht das geforderte "Lösegeld" , Rechnungsbetrag der Ware ! bei dieser Paketfirma bezahle, wird mein Paket von dieser Firma versteigert.
So wurde ich am Telefon von einer freundlichen Dame dieses Unternehmens aufgeklärt.
Habt ihr sowas schonmal gehört ? Gibts sowas ? Ist das Rechtens ?
Warum muss ich für die Schulden des Online-Shops aufkommen ?
Ich würde ja eventuell verstehen, wenn ich die Versandkosten nochmal bezahlen müsste, aber warum soll ich an die Paketfirma den gesamten Rechnungsbetrag, also Wert meines Eigentums bezahlen ?
das kann doch nicht sein , oder ?
Darf ich den Namen der Firma hier nennen ? (fängt mit "G" an)
Was sagt ihr dazu ? habt ihr irgendwelche Tips für mich ?
Ach ja, die haben mir auch noch eine Frist von nur 6 Tagen gesetzt !
Gruß,
Wolfgang